Anbieterwechsel wird erleichtert
Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Energiewirtschaftsrechts beschlossen, die den Wechsel von Strom- und Gasanbietern beschleunigen soll. So können Kunden künftig ihre alten Anbieter mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bislang galt eine Frist von einem Monat. Der gesamte Wechsel soll in maximal drei Wochen möglich sein. Kommt es zu Konflikten zwischen Kunden und Energiekonzernen, kann künftig die Schlichtungsstelle Energie angerufen werden

Jeder Bürger kann sich entscheiden, woher der Strom aus der Steckdose kommen soll. (Foto: Bran, Wikimedia Commons)
"Ich kann die Verbraucher nur dazu ermuntern, von ihren neuen Rechten bei der Wahl des günstigsten Anbieters Gebrauch zu machen", erklärt Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP). "Dabei muss niemand befürchten, bei einem Wechsel ohne Strom oder Gas auskommen zu müssen. Der örtliche Grundversorger ist in jedem Fall zur Versorgung verpflichtet."
In Deutschland kann jeder Kunde frei zwischen verschiedenen Strom- und Gasanbietern wählen. Ökostromanbieter wie Lichtblick, Naturstrom oder die Elektrizitätswerke Schönau erlebten nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im vergangenen Jahr einen wahren Neukundenboom. Auch um ökologisches Gas bemühen sich immer mehr Anbieter. Hier gehen jedoch die Ansichten auseinander, welches Gas besonders ökologisch ist. Während Lichtblick und Naturstrom Gas aus Biogasanlagen im Öko-Tarif anbieten, setzt Greenpeace Energy auf sogenanntes Windgas: Wasserstoff oder Methan, welches aus überschüssigem erneuerbarem Strom erzeugt wurde.
klimaretter.info/hb
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