Mieter sollen das Klima schützen
Neuer Gesetzentwurf zur energetischen Sanierung: Mieter sollen drei Monate lang Umbau-Lärm und -Staub kostenlos erdulden müssen. Mieterbund kritisiert den Entwurf als zu hart, Naturschutzbund als zu lasch. Bau- und Planungsrecht soll ebenfalls klimafreundlicher werden.
Aus Berlin Nick Reimer
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant das Mietrecht auf Kurs "Klimaschutz" zu bringen: Mieter sollen - einem Gesetzentwurf zur Mietrechtsänderung zufolge - künftig stärker finanziell an der energetischen Gebäudesanierung beteiligt werden und zudem bei der Sanierung entstehenden Baulärm oder -schmutz erdulden müssen, ohne wie bisher zu einer Minderung der Miete berechtigt zu sein. Der Gebäudesektor in Deutschland ist für rund 300 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente und damit ein Drittel der Gesamtemissionen Deutschlands verantwortlich.

Energetische Sanierung: 24 Millionen Mietwohnungen in Deutschland sind betroffen. (Foto: Reimer)
Ein politischer Skandal also, dass dieses Potential noch nicht angegangen wurde. Im Gesetzentwurf heißt es denn auch, die energetische Gebäude-Modernisierung gehöre "angesichts knapper Energiereserven und des Klimawandels" zu den Zukunftsaufgaben auf dem Wohnungsmarkt. Aktuell kann ein Vermieter elf Prozent seiner Kosten für eine energetische Sanierung - also Dämmung, sparsamere Gebäudetechnik oder neue Fenster - jährlich an den Mieter über eine Erhöhung der Miete weitergeben. Zwar solle es bei diesen elf Prozent auch künftig bleiben, aber nach den Plänen von Leutheusser-Schnarrenberger soll der Begriff "Modernisierungskosten" deutlich weiter gefasst werden, als derzeit möglich.
Nach dem Gesetzentwurf könnten Vermieter künftig auch solche energetischen Maßnahmen auf die Miete umlegen, die beim Mieter zu keinerlei Kostenersparnis führen. Während beispielsweise der Einbau neuer Türen oder Fenster die Portemonnaies der Mieter real entlastet, dient beispielsweise eine Umstellung auf Fernwärme zwar dem Klimaschutz - die Kraft-Wärmekopplung würde so gefördert -, dem Mieter aber bringt diese Form von Klimaschutz gar nichts an direkter Kostenersparnis.
Der Gesetzesentwurf ist Teil des schwarz-gelben Gesetzespakets zur Energiewende. Derzeit ist es in der Ressortabstimmung, Anfang Juni soll es vom Bundeskabinett gebilligt und danach im Bundestag beschlossen werden. Im Rahmen des Energiekonzepts plant die Bundesregierung, die Treibhausgase bis 2050 im Vergleich zu 1990 um 80 Prozent zu reduzieren. Zum Erreichen dieses Ziels sollen alle 18 Millionen Gebäude in Deutschland bis 2050 zu "Nullemissionshäusern" umgebaut werden.
Mieterbund kritisiert die Lasten der Mieter
Der Mieterbund kritisiert die Pläne als zu hart für Deutschlands Mieterschaft. "Eine verstärkte Energieeffizienz beziehungsweise die Ausweitung der energetischen Gebäudesanierung darf nicht allein auf dem Rücken und auf Kosten der Mieter durchgesetzt werden", erklärt Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB). Der Gesetzentwurf habe die praktische Folge, dass etwa ein Ausfall von Heizung oder Warmwasser im Zuge der Sanierungsarbeiten den Mieter nicht mehr berechtigt, seine Miete zu kürzen. Selbst wenn das Haus komplett eingerüstet wird und Mieter wochenlang mit Dreck und Lärm auf einer Großbaustelle leben, müssen sie nach dem Entwurf trotzdem 100 Prozent Miete zahlen.
Zudem bemängelt der Mieterbund fehlende Effizienzkriterien. Siebenkotten: "Konsequenz dieser gesetzlichen Regelung ist, je teurer die Modernisierung ausfällt, desto höher steigt die Miete. Richtig wäre stattdessen zu sagen: Je besser und effizienter die Modernisierungsmaßnahme wirkt, desto mehr kann auch die Miete steigen. Dazu muss die 11-Prozent-Regelung abgeschafft und müssen Modernisierungsmieterhöhungen im System der Vergleichsmiete eingebaut werden."

Wärmecheck: Im Rahmen des Energiekonzepts plant die Bundesregierung, die Treibhausgase bis 2050 im Vergleich zu 1990 um 80 Prozent zu reduzieren. (Foto: A3500 Fotoreport Roger Hensel)
Der Naturschutzbund Deutschland kritisiert den Gesetzentwurf dagegen als zu lasch: Der NABU fordert im Mietrecht, energetischen Modernisierungen wie beispielsweise dem Einbau neuer Fenster, oder einer effizienteren Heizung den Vorrang einzuräumen gegenüber etwa einer einfachen Renovierung des Bads oder der Küche. So sollte zwar die Duldungspflicht für Mieter bei energetischen Modernisierungen ausgeweitet werden, erklärt der NABU, jedoch nicht etwa bei einer Fassadensanierung ohne Dämmung oder dem Einbau einer energiefressenden Klimaanlage.
Bau- und Planungsrecht soll ebenfalls klimafreundlicher werden
Zudem plant die Bundesregierung ein "Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Stadtentwicklung". Dem Entwurf zufolge sollen im deutschen Baurecht an vielen Stellen Klimaschutzklauseln eingefügt werden. Beispielsweise soll in Flächennutzungsplänen künftig gezielt Flächen ausgewiesen werden, die für den Bau von Windrädern geeignet sind oder die mit dezentralen Kraftwerken oder Stromspeichern bebaut werden könnten.
Erstmals wird in diesem neuen Gesetzesvorhaben ein sogenannter "städtebaulicher Missstand" definiert: Gehen Kommunen verschwenderisch mit Energie um, weil ihr Gebäudebestand nicht genügend gedämmt ist, kann der Gesetzgeber dagegen vorgehen. Im Entwurf heißt es: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel seien "dauerhafte Zukunftsaufgaben auch der Städte und Gemeinden". "Mit Änderungen im Bauplanungsrecht schaffen wir Erleichterungen und mehr Rechtssicherheit für die notwendigen Maßnahmen zur Energiewende", sagte Minister Peter Ramsauer (CSU) der Süddeutschen Zeitung. Deswegen werde der energiepolitische Teil der Bau-Novelle vorgezogen.
Der Bau von Solaranlagen etwa auf Dächern soll ohne große Genehmigungen möglich sein, sofern die Gebäude außerhalb von Ortschaften liegen. Auch würde der Austausch von Windrädern leichter, das sogenannte "Repowering": Wer eine alte Windkraftanlage durch eine neue, leistungsstärkere ersetzen will, dürfte nach dem neuen Gesetz leichter eine Genehmigung bekommen; in der Novelle widmet sich ein eigener Passus dieser Thematik. Insgesamt werden sich Gemeinden künftig mehr mit Fragen des Klimaschutzes befassen müssen.
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