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Hersteller gegen Ökosiegel

Energiesparlampen können seit Juni mit dem "Blauen Engel" ausgezeichnet werden. Damit sollen Käufer auf einen Blick sehen, dass die Lampe tatsächlich umweltfreundlich ist. Doch die Hersteller wollen diese Siegel nicht benutzen, sagen Verbraucherschützer

Aus Berlin Martin Sieber

Hersteller sogenannter Energiesparlampen sollen künftig das Umweltzeichen "Blauer Engel" nutzen, um Verbrauchern eine qualifizierte Kaufentscheidung nach Umweltschutzaspekten zu ermöglichen. Das forderten Vertreter des Umweltbundesamts (UBA) und des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Donnerstag in Berlin. Außerdem soll die Entsorgung ausgemusterter Leuchten vereinfacht werden.

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Vorbild für Europa? Auslage eines Energiesparlampen-Geschäfts in China (Foto: Nick Reimer)

Ab dem 1. September kommen keine herkömmlichen Glühlampen mit mehr als 60 Watt in den Handel. Mit dieser zweiten Stufe der EG-Verordnung zu Haushaltslampen sollen herkömmliche Glühlampen stufenweise aus dem Handel genommen werden und stattdessen vermehrt Energiesparlampen verkauft und benutzt werden. Doch nach Ansicht der Verbraucherschützer sind die Konsumenten verunsichert, weil selten zutrifft, was die Hersteller versprechen. Oft stimmen etwa die Angaben zu Helligkeit und Haltbarkeit der Lampen nicht. Auch wissen viele Käufer nicht wohin mit den alten Leuchtstofflampen: Bringt man sie dahin zurück, wo man sie gekauft hat, oder muss man sie etwa zum Wertstoffhof tragen? Das Problem: Sie enthalten geringe Mengen Quecksilber und dürfen daher nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

"Es ist unzumutbar, dass man erst kilometerweit zum nächsten Wertstoffhof fahren muss, um seine alte Energiesparlampe loszuwerden. Dann stimmt auch die Energiesparbilanz der Lampen nicht mehr", sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Er hält es für einen "Skandal, dass die Politik Entscheidungen herbeiführt, ohne sich Gedanken über eine flächendeckende Entsorgung zu machen". Evelyn Hagenah vom UBA ist der Meinung, dass es "praktischer wäre, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen würden". Deshalb unterstützen sie die Initiative "Sauberes Licht, sauber recycelt", die sich um die Einführung eines bundesweiten Rücknahmesystems bemüht. Dazu gehören nach eigenen Angaben auch 750 Rücknahmekisten, die bei den Händlern stehen. Deren Kapazitäten müssten aber deutlich ausgebaut werden.

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Das UBA hat für Energiesparlampen Kriterien festgelegt, die für die Vergabe des Umweltsiegels "Der Blaue Engel" eingehalten werden müssen (Foto: Martin Sieber)

Insgesamt steckt in der Energiesparleuchte aber viel Gutes, lautete das einhellige Resümee. Der Wirkungsgrad einer kompakten Leuchtstofflampe sei mit 25 Prozent fünfmal höher als bei der Glühlampe. Über eine Lebensdauer von etwa 10.000 Stunden könne sie so bis zu 100 Euro Geld sparen, rechnete Hagenah vor. Damit könne zusätzlich ein wichtiger Beitrag zu Energieeffizienz und Klimaschutz geleistet werden.

Auch die wenigen Milligramm Quecksilber, die die Lampen zum Leuchten bringen, seien längst nicht so schlimm, wie Kritiker oft behaupten. Bei der Stromerzeugung aus Kohle würde ein Vielfaches an Quecksilber an die Umwelt abgegeben. "Die Quecksilber-Bilanz einer Energiesparleuchte ist immer besser als die einer Glühlampe", berichtete Hagenah.

Mit den vom UBA neu entwickelten Kriterien des Blauen Engels für Energiesparlampen gehe man deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Sie beinhalten etwa Angaben zu Quecksilbergehalt, Haltbarkeit, Helligkeit und Energiesparpotential, die Hagenah zufolge von einer unabhängigen Institution geprüft würden.

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Verursacht deutlich weniger Quecksilber als eine herkömmliche Glühlampe (Grafik: www.lichtzeichen.de)

Seit Juni können Hersteller der Lampen den Blauen Engel für ihre Produkte beantragen. Auf Schreiben der vzbv reagierten die Händler allerdings eher abweisend, berichtet Billen. Der Engel nehme zu viel Platz auf der Verpackung ein und es lohne sich nicht, nur für Deutschland eine eigene Verpackung zu drucken, waren die Argumente.

Angesichts der Tatsache, dass ebenfalls ab dem 1. September 2010 neue Informationspflichten seitens der Hersteller eingehalten werden müssen, klingt das fadenscheinig. So muss die Verpackung Angaben enthalten wie: Leuchtleistung, Stromverbrauch, Lebensdauer, Schaltzyklen und einiges mehr. Nach Meinung der UBA könnte das Umweltsiegel die Kaufentscheidung erleichtern. Alle wichtigen Aspekte würden damit abgedeckt und überprüft. So könne der Konsument auf einen Blick sehen, dass es sich um eine umweltfreundliche Lampe handelt.

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Ab 1. September gelten neue Informationspflichten, die auf den Verpackungen der Energiesparlampen ersichtlich sein müssen (Grafik: www.lichtzeichen.de)

 

Hersteller wollen kein Ökosiegel für Energiesparleuchten

 

Hersteller sogenannter Energiesparlampen sollen zukünftig das Umweltzeichen "Blauer Engel" nutzen, um Verbrauchern eine qualifizierte Kaufentscheidung nach Umweltschutzaspekten zu ermöglichen. Zu diesem Schluss kommen Vertreter des Umweltbundesamts (UBA) und des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bei der Präsentation des neuen Siegels. Außerdem solle die Entsorgung ausgemusterter Energiesparlampen vereinfacht werden.

 

Ab 1. September kommen keine herkömmlichen Glühlampen mit mehr als 60 Watt in den Handel. Mit dieser zweiten Stufe der EG-Verordnung zu Haushaltslampen sollen herkömmliche Glühlampen stufenweise aus dem Handel genommen werden. So sollen vermehrt Energiesparlampen verkauft und benutzt werden. Doch nach Ansicht der Verbraucherschützer sind die Konsumenten verunsichert, weil selten zutrifft, was die Hersteller versprechen. Oft stimmen etwa die Angaben zu Helligkeit und Haltbarkeit der Lampen nicht. Auch wissen viele Käufer nicht wohin mit den alten Mini-Leuchtstofflampen: Kommen sie zum Verkäufer oder etwa zum Wertstoffhof? Sie enthalten geringe Mengen Quecksilber und dürfen daher nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.

 

"Es ist unzumutbar, dass man erst kilometerweit zum nächsten Wertstoffhof fahren muss, um seine alte Energiesparlampe loszuwerden. Dann stimmt auch die Energiesparbilanz der Lampen nicht mehr", sagte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Er hält es für einen "Skandal, dass die Politik Entscheidungen herbeiführt, ohne sich Gedanken über eine flächendeckende Entsorgung zu machen", fuhr er fort. Evelyn Hagenah vom UBA ist weiter der Meinung, dass es "praktischer wäre, wenn alte Lampen direkt im Laden zurückgenommen würden". Deshalb unterstützen sie die Initiative „Sauberes Licht, sauber recycelt“, die sich für die Einführung eines bundesweiten Rücknahmesystems bemühe. Dazu gehören nach eigenen Angaben auch die 750 Rücknahmekisten beim Handel, deren Kapazitäten deutlich ausgebaut werden sollen.

 

Insgesamt steckt in der Energiesparleuchte aber viel Gutes, lautet das einhellige Resümee. Der Wirkungsgrad einer kompakten Leuchtstofflampe sei mit 25 Prozent fünfmal höher als bei der Glühlampe. Über eine Lebensdauer von etwa 10.000 Stunden könne sie so bis zu 100 Euro Geld sparen rechnete Hagenah vor. Damit könne zusätzlich ein wichtiger Beitrag zu Energieeffizienz und Klimaschutz geleistet werden.

 

Auch die wenigen Milligramm Quecksilber, die die Lampen zum Leuchten bringen, seien längst nicht so schlimm, wie Kritiker oft behaupten. Bei der Stromerzeugung aus Kohle würde ein vielfaches an Quecksilber an die Umwelt abgegeben. "Die Quecksilber-Bilanz einer Energiesparleuchte ist immer besser als die einer Glühlampe", wusste Hagenah zu berichten.

 

Mit dem vom UBA neu entwickelten Umweltsiegel gehe man deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Sie beinhalte etwa Angaben zu Quecksilbergehalt, Haltbarkeit, Helligkeit und Energiesparpotential, die von einer unabhängigen Institution geprüft würden, fuhr Hagenah fort. Die Hersteller verhalten sich nach Angaben von Billen jedoch sehr zurückhaltend. Sie wurden vom vzbv angeschrieben und dazu aufgefordert den "Blauen Engel" zu nutzen, der seit Juni 2010 zu beantragt werden könne. "Alle Hersteller haben uns abgeschrieben", sagte er. Sie meinten oft, dass der Engel zu viel Platz auf der Verpackung einnehmen würde oder dass es sich nicht lohnen würde nur für Deutschland eine eigene Verpackung zu drucken.

 

Angesichts der Tatsache, dass ebenfalls ab 1. September 2010 neue Informationspflichten seitens der Hersteller eingehalten werden müssen, klingt das fadenscheinig. So muss die Verpackung Angaben enthalten wie: Leuchtleistung, Stromverbrauch, Lebensdauer, Schaltzyklen und einiges mehr. Nach Meinung der UBA könnte das Umweltsiegel die Kaufentscheidung erleichtern. Alle wichtigen Aspekte würden damit abgedeckt und überprüft. So könne der Konsument auf einen Blick sehen, dass es sich um eine umweltfreundliche Lampe handelt.
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