Netzbetreiber dürfen stärker zugreifen
Die Betreiber der deutschen Strom- und Gasnetze dürfen die Preise für die Nutzung der Netze künftig anheben. Das entschied heute das Oberlandesgericht Düsseldorf. Es hat die Berechnungsgrundlage, auf der die Bundesnetzagentur die Netzkosten festlegt, in Teilen für ungültig erklärt. Geklagt hatten fast 300 Netzbetreiber aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Unternehmen hatten kritisiert, dass Preissteigerungen und Lohnerhöhungen bei den Kosten für den Leitungsbau nicht angemessen berücksichtigt werden. Zudem war die Bundesnetzagentur aus Sicht der Netzbetreiber von zu hohen Produktivitätsfortschritten beim Verlegen der Leitungen ausgegangen. Hier gibt es aus Sicht der Unternehmen kaum Einsparungsmöglichkeiten durch bessere Technologien, sodass die Verlegung der Leitungen nicht mit den Jahren billiger wird.

Als Bundesbehörde ist die Bundesnetzagentur für die Festlegung der Preise zuständig, zu denen die Energieversorger die Gas- und Stromleitungen nutzen dürfen. Bei den Leitungen handelt es sich um ein sogenanntes "natürliches Monopol". Der Staat greift regelnd ein, weil es keinen Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern gibt.
Durch die Entscheidung können sich die Einnahmen der Netzbetreiber jeweils bis zu mehreren Millionen Euro erhöhen. Die Netzkosten tragen zunächst die Gas- und Stromversorger, geben sie jedoch über die Gas- und Strompreise an die Endverbraucher weiter. Für diese könnten damit die Kosten steigen.
klimaretter.info/em
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