Regierung beschließt Bedarf für Netze
Die Bundesregierung hat den Ende November vorgeschlagenen Plan für den künftigen Netzausbau in dieser Woche in Gesetzesform
gegossen. Damit soll 2.800 Kilometern Stromautobahn der Weg geebnet werden. Umweltverbände kritisieren weiterhin den Umfang der Ausbaupläne und wehren sich gegen die Beschränkung der Klagemöglichkeiten gegen konkrete Trassenverläufe. Teil 6 der Serie 'Deutschlands Stromnetze'
Von Eva Mahnke
Manch einer schnürt vor Weihnachten noch eilig ein Geschenk zusammen, um es unter den Gabentisch zu legen. So auch die Bundesregierung, die in dieser Woche unmittelbar vor der Weihnachtspause noch hastig ihren Gesetzentwurf zum Bundesbedarfsplan für den künftigen Netzausbau in Deutschland beschlossen hat. Hierin übernimmt das Kabinett den Ende November von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Entwurf zum sogenannten Netzentwicklungsplan.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. (Foto: Stefan Thiesen/Wikimedia Commons)
Damit bleibt es aller Voraussicht nach bei dem Vorhaben, in den kommenden zehn Jahren 2.800 Kilometer neue Stromtrassen durch die deutschen Lande zu ziehen sowie 2.900 Kilometer Leitung auszubauen. Denn durch den Bundesbedarfsplan werden den Ausbauvorhaben "energiewirtschaftliche Notwendigkeit" und ein "vordringlicher Bedarf" bescheinigt. Sprich: Sobald der Bundestag dem Plan zustimmt, kann die Notwendigkeit der darin aufgeführten Trassen nicht mehr in Frage gestellt werden. Konkret geht es um drei große Stromautobahnen, die dafür sorgen sollen, dass der Windstrom reibungslos aus Norddeutschland in die Verbrauchszentren Süddeutschlands transportiert werden kann.
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) nannte das Gesetz zum Bundesbedarfsplan einen "großen Fortschritt beim dringend erforderlichen Netzausbau". Es schaffe bei allen Beteiligten Planungssicherheit, die weiteren Planungsschritte würden beschleunigt, der Netzausbau gewinne endlich an Fahrt. "So kommen wir bei der Umsetzung der Energiewende in Deutschland einen entscheidenden Schritt weiter", sagte Rösler.
Die Opposition bezeichnete das Gesetz für den Netzausbau als überfälligen Schritt. Der Sprecher für Energiewirtschaft der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Krischer, warnte jedoch: "Nur wenn die Menschen die Notwendigkeit von bestimmten Stromleitungen nachvollziehen können, sind sie bereit, Belastungen zu akzeptieren. Die bisher bei Netzbetreibern und Planungsbehörden oft noch vorhandene Mentalität der 'Verordnung von Stromleitungen von oben' muss ein Ende haben."
Geklagt werden darf künftig nur noch vor dem Bundesverwaltungsgericht
In der Tat legt die Bundesregierung trotz aller neuen Transparenz weiterhin eher Wert auf Beschleunigung denn auf Partizipation. Der Gesetzesvorschlag sieht vor, die Klagemöglichkeiten gegen die konkreten Trassenverläufe – die mit dem jetzigen Bundesbedarfsplan noch nicht feststehen – künftig auf nur noch eine Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, zu beschränken. Das soll die bisher üblichen jahrelangen Verzögerungen beim Trassenbau deutlich verringern.
Umweltverbände und Bürgerinitiativen kritisieren diese Einschränkung. "Dadurch wird Akzeptanz aufs Spiel gesetzt und vermutlich mehr Zeit verspielt als gewonnen", sagt der Politikchef von Germanwatch, Christoph Bals. "Was schon beim Energieleistungsausbaugesetz 2009 für massive Kritik gesorgt hat, kann jetzt beim Bundesbedarfsplan keine Lösung sein." Hier müsse im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden. Auch NABU-Geschäftsführer Leif Miller warnt davor, dass die Beschränkung des Klageweges auf die eine Instanz beim Bundesverwaltungsgericht nicht nur bei Experten, sondern auch bei betroffenen Bürgern auf großes Unverständnis stoßen werde.

Was steht, das steht. (Foto: Schulze von Glaßer)
Auch der Umfang des zusätzlichen Netzausbaus stößt weiterhin auf Kritik. Unklar sei etwa, so Christoph Bals von Germanwatch, wie sich Lastmanagement, Energieeffizienz oder der verzögerte Ausbau der Windenergie auf hoher See auf den Netzausbaubedarf auswirken. Von all diesen Faktoren hängt ab, wie viele neue Leitungen überhaupt gebraucht werden. Je stärker etwa die deutsche Wirtschaft gezwungen wird, in Maßnahmen zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs zu investieren, desto weniger Übertragungskapazitäten sind erforderlich. "Sollte sich herausstellen, dass weniger Leitungen notwendig sind als jetzt angenommen, muss der Bundesbedarfsplan zügig angepasst werden", fordert Bals. Zwar hatte die Bundesnetzagentur eine ursprünglich von den Netzbetreibern vorgeschlagene vierte Stromautobahn durch Ostwestfalen und Hessen zunächst nicht genehmigt. Endgültig vom Tisch ist diese damit aber noch nicht. Mindestens alle drei Jahre muss die Bundesregierung eine überarbeitete Fassung des Bundesbedarfsplans vorlegen.

Serie: Deutschlands Stromnetze
Teil 1: Netzbetreiber – die stillen Profiteure von Heinz Wraneschitz
Teil 2: Intelligenz für die nächsten 10 Minuten von Daniela Becker
Teil 3: Der Plan für Netzentwicklung steht von Eva Mahnke
Teil 4: Strom-Krimi im Norden von Haidy Damm
Teil 5: Stromnetze leiten auch Interessen von Benedikt Bastong
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