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NRW sorgt für den Atomausstieg - vielleicht

Nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen ist im Bundesrat die schwarz-gelbe Mehrheit dahin. Nun kann die Länderkammer Gesetzesvorhaben des Bundestags blockieren. SPD und Grüne hoffen, auf diesem Weg auch längere Atom-Laufzeiten verhindern zu können. Ob der Bundesrat hier überhaupt mitreden darf, ist jedoch umstritten.

Von FELIX WERDERMANN

Im Wahlkampf sind alle Mittel recht: Wenn die Mehrheit der Bevölkerung gegen Atomkraft ist, erklärt man das Kreuzchen am Sonntag einfach zu einer Richtungswahl: Atomausstieg – ja oder nein? SPD und Grüne in Nordrhein-Westfalen sind mit dem Atomthema jedenfalls auf Stimmenfang gegangen. Die Argumentation: Verliert Schwarz-Gelb, wäre auch im Bundesrat die Mehrheit von CDU und FDP dahin und eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke nicht durchsetzbar. "Dann bleibt es beim Atomausstieg", erklärte die grüne Spitzenkandidatin Sylvia Löhrmann. "Wir Grüne sind dafür die Garanten."

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Kann der Bundesrat blockieren?

Doch so einfach wie das die Wahlkämpfer an Rhein und Ruhr darstellen, wird es wohl nicht werden. Im Bundesrat haben die schwarz-gelb regierten Länder nach der NRW-Wahl zwar nur noch 31 Stimmen und sind damit in der Minderheit – bislang haben die sechs Stimmen aus NRW dafür gesorgt, dass Union und FDP in Deutschland durchregieren konnten. Aber ob die neu zusammengesetzte Länderkammer überhaupt in Sachen Atomausstieg mitreden darf, ist umstritten – unter Politikern wie auch unter Juristen.

Der sogenannte Atomausstieg jedenfalls wurde im Jahr 2002 über die Köpfe der Ländervertreter hinweg beschlossen. "Ich sehe nicht ein, warum dies jetzt anders sein sollte", sagte Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönnner (CDU) gegenüber ZEIT Online. Der Rechtswissenschaftler Joachim Wieland sieht Unterschiede: Durch kürzere AKW-Laufzeiten seien auch die Aufgaben der Länder begrenzt worden – die übernehmen nämlich zum Beispiel die Aufsicht über die Reaktoren. Daher sei der Atomausstieg "günstig für die Länder" gewesen, argumentiert Wieland. Bei einer Laufzeitverlängerung sehe das anders aus.

Der grüne Energiepolitiker Hans-Josef Fell glaubt, dass der Bundesrat vielleicht auch dem Ausstieg hätte zustimmen müssen. Damals habe die Länderkammer einfach akzeptiert, dass sie nicht mitentscheiden durfte, sagt Fell – obwohl unionsgeführte Länder wie Baden-Württemberg oder Bayern anderer Meinung waren. Das Veto-Recht habe der Bundesrat schlicht nicht eingeklagt.

Höhere Kosten für die Länder

Was spricht für dafür, dass längere AKW-Laufzeiten zustimmungspflichtig sind? Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags schrieb vor kurzem in einer Kurzanalyse: "Die Verlängerung von Kernkraftwerks-Laufzeiten führt zu einer Verlängerung der Vollzugsaufgaben mit entsprechendem Personal- und Kostenaufwand der Länder, was die Zustimmungsbedürftigkeit auslöst." Dieses Hindernis ließe sich jedoch dadurch umgehen, dass der Bund sämtliche Mehrkosten übernimmt, glauben Umweltschützer. Fragt sich nur, wie diese Mehrkosten berechnet werden: Wenn längere AKW-Laufzeiten den Ausbau der erneuerbaren Energien verhindern – werden die Länder dann auch für fehlende Steuereinnahmen entschädigt?

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Die Solarbranche würde unter längeren AKW-Laufzeiten leiden.

Staatsrechtler wie Christoph Moench halten solche Fragen ohnehin für irrelevant. Mit dem Atomgesetz wurde den Ländern die sogenannte Auftragsverwaltung übertragen – entscheidend sei nun, ob Entscheidungsverfahren und Organisation dieser Verwaltung neu geregelt würden, sagt Moench. Um die Laufzeiten zu verlängern, sei dies weder erforderlich noch wahrscheinlich: "Der Bund wird einen Teufel tun, diese Fragen neu zu regeln."

Atomkraftkritische Juristinnen wie Cornelia Ziehm glauben hingegen, dass allein längere Laufzeiten schon eine qualitative Änderung der Auftragsverwaltung bedeuten können – dann wäre das Gesetz zustimmungspflichtig. "Falls die Laufzeit nun auf mehr als 40 Jahre verlängert wird, werden vollkommen neue Sicherheitsüberprüfungen notwendig", erklärt Ziehm gegenüber der taz. "Die Atomaufsicht müsste qualitativ und quantitativ massiv aufgestockt werden."

Eine endgültige Entscheidung könnte in Karlsruhe fallen

Ein neueres Gutachten vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags lässt nun offen, ob der Bundesrat beim Atomausstieg mitentscheiden darf. Diese Frage könne "nicht beantwortet werden, ohne die konkrete gesetzliche Ausgestaltung der Laufzeitverlängerung zu kennen." Politiker wie FDP-Umweltexperte Horst Meierhofer wollen auf jeden Fall eine rechtlich verbindliche Entscheidung. Die sei wichtig "um Akzeptanz zu schaffen" für längere Laufzeiten.

Bis dahin kann es aber noch Jahre dauern, denn wenn Länderpolitiker auf ihr Veto-Recht pochen, Bundespolitiker aber ohne Bundesrat beschließen wollen, könnte ein langer Rechtsstreit folgen. Zunächst liegt die Entscheidung bei Bundespräsident Horst Köhler (CDU). Ist er der Auffassung, dass der Bundesrat mitbestimmen darf, kann er seine Unterschrift unter dem Gesetz verweigern. Vertritt er die andere Position, könnten Bundesregierung, einzelne Landesregierungen oder ein Viertel der Bundestagsabgeordneten in Karlsruhe klagen. Das Bundesverfassungsgericht müsste dann eine endgültige Entscheidung treffen und könnte das schwarz-gelbe Gesetz gegebenenfalls für nichtig erklären.

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Eine Sache für Karlsruhe? Das AKW Grohnde dürfte eigentlich bis etwa 2017 laufen - geht es nach Union und FDP wohl noch länger.

Bereits jetzt kündigen Koalitionspolitiker an, die Gesetze entsprechend zurechtzubasteln. Laut Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ist das möglich: "Es liegt weitgehend beim Bundestag, ein Gesetz so zu beschließen, dass die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist." Joachim Pfeiffer, wirtschaftspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, glaubt auch daran: "Ich gehe davon aus, dass wir eine Lösung finden, die nicht zustimmungspflichtig ist". Sein Parteikollege Norbert Röttgen will hingegen Streit vermeiden und die Länder mitentscheiden lassen. Dem Nachrichtenmagazin Spiegel sagte der Bundesumweltminister, er halte es "weder politisch für möglich noch für erstrebenswert", den Ausstieg aus dem Ausstieg gegen den Willen des Bundesrats durchzusetzen.

Was passiert bei großer Koalition in NRW?

Dann bleibt eigentlich nur noch eine Möglichkeit: In NRW gibt es eine Regierung aus SPD und CDU, die den Plänen der schwarz-gelben Koalition in Berlin zustimmt. Momentan ist das die wahrscheinlichste Regierungskonstellation in Düsseldorf. Doch auch die Sozialdemokraten haben im Wahlkampf noch versprochen, am Atomausstieg festzuhalten. "Wir werden der von CDU/CSU und FDP geplanten Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken im Bundesrat nicht zustimmen", erklärte ein Sprecher wenige Tage vor der Wahl.

Vielleicht ist die CDU auch ganz zufrieden, wenn die SPD bei ihrem Nein zu Laufzeitverlängerungen bleibt. Neue Mehrheiten im Bundesrat böten der Regierung nämlich die Gelegenheit, von ihrem Koalitionsziel abzurücken, sagt Thorben Becker vom Umweltverband BUND. In der Bevölkerung seien längere AKW-Laufzeiten ohnehin sehr unbeliebt. Schwarz-Gelb könne den Konflikt nun auflösen und sagen: "Es geht nicht."

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