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"Klimawandel ist bisher kein Asylgrund"

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Der Klimawandel zwingt immer mehr Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen: Die Dürre lässt in vielen Regionen Böden unfruchtbar werden, Überflutungen schwemmen Land weg, Stürme zerstören Häuser. Nach Angaben von Greenpeace gibt es bereits heute 20 Millionen Klimaflüchtlinge. Bis 2050 rechnet die Internationale Organisation für Migration mit 25 Millionen bis eine Milliarde Menschen, die umweltbedingt auf der Flucht sein werden. Klimaretter.info sprach dazu mit Michael Lindenbauer, dem UNHCR-Vertreter für Deutschland


Klimaretter.info: Herr Lindenbauer, wie viele Menschen zwingt der Klimawandel weltweit bereits heute zur Flucht? 

Michael Lindenbauer: Es ist schwierig zu sagen, wer tatsächlich wegen veränderter Umwelt- oder Klimabedingungen seinen Heimatort verlassen musste. Mit Zahlen sollte man deshalb vorsichtig sein. Das UNHCR hat keine genauen Daten, und wir wollen auch nicht spekulieren. Wir wissen aber, dass Menschen in Afrika und Asien aus Gründen auf der Flucht sind, die mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem Klimawandel zusammenhängen. Und es werden immer mehr.

Was genau treibt diese Menschen zur Flucht?

Man kann sie grob in mehrere Kategorien einteilen: So sind Menschen betroffen, die vor einem unmittelbaren Konflikt fliehen, der durch knapper werdende Ressourcen ausgelöst wurde, beispielsweise der Streit um Zugang zu Wasser oder zu Grasland für die Viehzucht. Solche Konflikte führen dann häufig zu Menschenrechtsverletzungen.

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In einem Behelfs-Flüchtlingslager in Darfur haben starke Regenfälle für Überschwemmungen gesorgt. Die Cholera-Ansteckungsgefahr steigt.

Die zweite Gruppe muss ihre Heimat verlassen, weil Küstenstreifen überschwemmt werden, die Böden übersäuert oder aus anderen Gründen nicht mehr bebaubar oder anderweitig nutzbar sind. Ein typisches Beispiel dafür ist Bangladesch. Da mussten bereits viele Menschen die Küstenregionen verlassen, teilweise sind sie ins Hinterland gegangen, viele sind aber auch in den Slums der größeren Städte gelandet – und müssen sich da ein neues Leben aufbauen.

Schließlich sind für die Zukunft noch Menschen zu nennen, die von Inseln kommen, die wegen des ansteigenden Meeresspiegels vom Untergang bedroht sind.

Wohin fliehen die Menschen in der Regel?

Die meisten bleiben in ihren Heimatländern…

im Fachjargon nennt man sie dann "Binnenflüchtlinge" oder "Binnenvertriebene".

Und bisher gab es für sie kein international verbindliches Rechtsinstrument – die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) gilt ja nur für Menschen, die internationale Grenzen überschreiten. Zwar hat die Afrikanische Union im Oktober 2009 eine Konvention für Binnenflüchtlinge verabschiedet, bisher ist sie aber noch nicht ratifiziert worden. Immerhin ist es das erste Abkommen auf zwischenstaatlicher Ebene, in denen es gezielt auch um die Rechte und den Schutz jener Menschen geht, die infolge von Naturkatastrophen fliehen mussten.

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Eine Familie in einem Flüchtlingscamp in Äthiopien

So oder so bleiben Binnenvertriebene in der Verantwortung ihrer Heimatstaaten. Aber dadurch, dass sie innerhalb ihres Heimatlandes fliehen mussten, werden sie natürlich nicht rechtlos. Die Menschenrechte gelten für sie ja noch immer, und die müssen ihnen gewährt werden.

Sie haben bis jetzt kein einziges Mal von Umwelt- oder Klimaflüchtlingen gesprochen. Warum?

UNHCR hat ein klares völkerrechtliches Mandat als Hüter oder auch Wächter zur Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention. In deren Rahmen bewegen wir uns. Flüchtlinge werden darin Menschen genannt, die aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden und aus ihrem Land fliehen. Klimaveränderung als Fluchtursache wird dort, wie auch in der Staatenlosenkonvention, nicht genannt. Der Begriff "Flüchtling" ist also für uns völkerrechtlich bindend besetzt. Die Diskussion darüber, ob es darüber hinaus auch eine rechtlich bindende Definition für den "Klimaflüchtling" braucht, hat gerade erst begonnen. Wir sprechen deshalb von "Klimamigranten".

Es gibt also überhaupt kein Rechtsdokument, das Klimaflüchtlinge schützt?

Nein, es gibt kein eigenständiges international rechtsverbindliches Abkommen, das hier zum Tragen kommt. Nach Meinung von UNHCR fallen jedoch einige Menschen, die vielleicht auch umweltbedingt ihre Heimat verlassen mussten, sehr wohl unter die Genfer Flüchtlingskonvention. Wenn der Klimawandel etwa einen Konflikt auslöst, dann ist die zentrale Frage nicht mehr, wer oder was den Konflikt ausgelöst hat, sondern nur, ob der Konflikt zu Verfolgung, Vertreibung und massiven Menschenrechtsverletzungen führt. Dann nämlich greift die GFK – flexibel angewandt, so, wie es ihre Präambel verlangt.

Die Staatenlosenkonvention könnte möglicherweise auf Bewohner der kleinen Inselstaaten zutreffen, wenn deren Ursprungsland vom Wasser verschluckt wurde. Und Binnenvertriebene in Afrika können sich hoffentlich demnächst auf die Binnenvertriebenenkonvention der AU berufen. Letztlich gilt aber – wie schon gesagt – immer die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Würde es die Situationen vieler Flüchtlinge vereinfachen, wenn es eine anerkannte Definition für Klimaflüchtlinge gäbe und ein verbindliches Abkommen?

Helfen würde es sicher. Von vielen Seiten wird auch schon gefordert, die Genfer Konvention auf Klimalüchtlinge auszudehnen. Wir sind da zurückhaltend. Denn eine Neuverhandlung der GFK zwischen den Teilnehmerstaaten birgt die Gefahr, dass am Ende nicht ein besserer Flüchtlingsschutz herauskommt, sondern die Konvention aufgeweicht wird. Schon jetzt sagen ja manche Kritiker, die GFK würde zu vielen Menschen ein Recht auf Flüchtlingsschutz garantieren. Notwendig wäre also etwas Zusätzliches. Nicht unbedingt ein Dokument für alle – eher müsste man bei den verschiedenen Gruppen von umweltbedingten Flüchtlingen einzeln ansetzen.

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Eine Verbindungsstraße im Tschad ist wegen starker Regenfälle überflutet   (Fotos: UNHCR)

Ganz unabhängig von einem solchen Dokument muss man natürlich handeln. Viele Menschen sind ja schon heute betroffen, nicht erst in der Zukunft. Die brauchen jetzt konkret einen Lebensraum. Eine Konvention kann Grundlage fürs Handeln sein, ist aber nicht zwingend notwendig.

Was würde passieren, wenn jemand in Deutschland einen Asylantrag stellt und als Fluchtgrund auf die Umweltbedingungen in seinem Heimatland verweist?

Da würde es wahrscheinlich Schwierigkeiten geben – weil es bisher kein anerkannter Fluchtgrund ist, würde der Antrag wohl abgelehnt werden. Kommt beispielsweise jemand zu uns, weil seine Insel untergeht, hat er vermutlich keinen Rechtsanspruch nach der Genfer Flüchtlingskonvention. In Deutschland gibt es unseres Wissens nach bisher keine Menschen, die einen entsprechenden Asylantrag gestellt haben. Das muss natürlich nicht heißen, dass es hier keine Flüchtlinge gibt, die auch umweltbedingt aus ihrer Heimat geflohen sind.

Übrigens haben einige Industriestaaten schon – ganz partiell – den Schutz von Menschen in ihre nationale Gesetzgebung aufgenommen, die wegen einer Naturkatastrophe ihr Heimatland verlassen haben. Dazu gehören etwa die USA, aber auch Finnland, Dänemark, Norwegen. Es handelt sich dabei zumeist um die Möglichkeit, vorübergehenden oder sogenannten komplementären Schutz zu erhalten, es geht also nicht um einen festen Flüchtlingsstatus. Voraussetzung ist zudem, dass die Betroffenen nachweisen können, dass sie keinen alternativen Zufluchtsort in ihrem Heimland haben finden können.

Fordern Sie auch Ähnliches auch in Deutschland?

Das steht derzeit nicht auf der Tagesordnung. Sinnvoll wäre es aber, sich auf EU-Ebene Gedanken darüber zu machen, inwieweit bereits vorhandene EU-Richtlinien für den Schutz und die Rechtstellung von Flüchtlingen und anderen schutzbedürftigen Personen auch vor dem Hintergrund von Klima- und Umweltflucht anwendbar sein könnten. Da gilt es, Spielräume zu nutzen.

Interview: Johanna Treblin

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