Datteln: Neue Schlappe für Eon
Die Bezirksregierung Münster hat Eon eine weitere Genehmigung für die Kraftwerksbaustelle in Datteln entzogen. Mit der verfügten Aufhebung des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids folgte sie einem Antrag des BUND. Allerdings nur teilweise: Der Vorbescheid wurde nur "partiell" aufgehoben, was der Umweltverband als halbherzig kritisierte. Damit werde die Missachtung geltenden Rechts fortgesetzt.

Der BUND will erreichen, dass sich hier keine Kräne mehr drehen. (Foto: BUND)
2009 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster Eons Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk in Datteln als "unwirksam" erklärt. Dagegen klagte Eon und unterlag schließlich letztinstanzlich im März 2010 vor dem Bundesverwaltungsgericht: Dem Kohlekraftwerk fehlt seitdem die planungsrechtliche Grundlage und damit sind auch sämtliche zu Gunsten von Eon erlassene immissionsschutzrechtlichen Bescheide rechtswidrig. "Die Rücknahme bezieht sich nur auf die Planungsgrundlage", heißt es in einer Erklärung der Bezirksregierung Münster. "Alle anderen Aussagen des Vorbescheides, etwa zu Immissionsschutz und Naturschutz, sowie die bestehenden Teilgenehmigungen bleiben aufrecht erhalten, da deren endgültiges Rechtsschicksal vom Erfolg oder dem endgültigem Scheitern einer Neuplanung abhängen", heißt es darin.
Der BUND kritisiert, dass die Behörde trotz der erkannten Rechtswidrigkeit noch immer nicht bereit sei, die Bescheide vollumfänglich zurückzunehmen. Diese „Vorzugsbehandlung von Eon am Rande der Rechtsbeugung“ müsse endlich gestoppt werden. Der BUND hatte die Rücknahme des Vorbescheids sowie aller Teilgenehmigungen wiederholt, zuletzt mit Schreiben vom 28. Februar 2011, beantragt. Daneben sind BUND-Klagen gegen diese immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen anhängig. Nach Recht und Gesetz müsse es zu einer Anerkennung der Rechtsposition des BUND führen und zum Abriss des Planungstorsos „Datteln 4“ führen. Damit hätten sich dann letztendlich die BUND-Klagen erledigt.
klimaretter.info/reni
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