Generalanwältin stärkt Umweltverbände
Umweltverbände könnten bald weitergehend gegen industrielle Großvorhaben klagen dürfen. Bei der Verkündung der Schlussanträge im Gerichtsverfahren um das Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag hat die Generalanwältin die Rechte der Umweltverbände gestärkt. Ein abschließendes Urteil wird noch im ersten Quartal 2011 erwartet.

Der Europäische Gerichtshof soll entscheiden, ob Umweltorganisationen gegen Industrieprojekte klagen dürfen. Ein Urteil wird noch bis März erwartet. (Foto: EuGH)
Umweltverbänden steht gemäß europäischem Recht ein vollumfängliches Klagerecht in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu – so die Auffassung von Generalanwältin Eleanor Sharpston. Schließt sich das Gericht dem Antrag an, hat dies auch Auswirkungen auf die laufenden Auseinandersetzungen um die geplanten Kohlekraftwerke in Datteln und Krefeld.
Bereits im Juni hatte Sharpston ihre Position deutlich gemacht: "Fish cannot walk into court" – weil die Umwelt sich nicht selbst vor Gericht vertreten könne, brauche sie Anwälte, die sich für das Umweltrecht einsetzen. BUND-Rechtsanwalt Dirk Teßmer: "Wenn der EuGH in seinem Urteil den Schlussanträgen folgt, können Umweltverbände in Deutschland endlich ebenso wie überall sonst in Europa eine umfassende gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit von umweltrelevanten Bauvorhaben und Industrieanlagen bewirken."
Das Kohlekraftwerk des Stadtwerkeverbunds Trianel soll 2012 mit einer Leistung von 750 Megawatt ans Netz gehen. Mit dem Bau war bereits 2008 begonnen worden. Nachdem der BUND eine erste Klage eingereicht hatte, stellte das Oberverwaltungsgericht Münster im März 2009 zwar Verstöße gegen Naturschutzvorgaben fest, musste jedoch gleichzeitig entscheiden, dass der BUND nach deutschem Recht gar nicht befugt ist, in dieser Sache zu klagen.
klimaretter.info/jot
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