Herne-Beschwerde vor Verfassungsgericht
Theoretisch sind die Pläne für das Evonik-Kohlekraftwerk im nordrhein-westfälischen Herne längst auf Eis gelegt: Weil das Unternehmen sich die Realisierung des Projekts jedoch weiterhin "offen hält", wehrt sich auch der Bund für Umwelt und Naturschutz BUND weiter gerichtlich gegen den 750-Megawatt-Block. Die Naturschützer haben jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde zu einer aus formalen Gründen abgewiesenen Klage gegen die erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung eingereicht.

Liegt trotz Genehmigung auf Eis: Der geplante Neubau am Kohlekraftwerk Herne. (Foto: Arnold Paul/Wikipedia)
Die war bereits 2008 erteilt worden. Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hatte die Abweisung der Klage des BUND jedoch damit begründet, dass bereits 2006 Einwendungen des BUND ganze acht Minuten zu spät bei der Bezirksregierung Arnsberg eingetroffen seien – eine Klage sei deshalb unzulässig. "Wir wollen nicht tatenlos zusehen, wenn Behörden rechtswidrige Genehmigungen erteilen und Gerichte berechtigte Klagen aus vorgeschobenen Gründen abbügeln", sagt Paul Kröfges vom BUND NRW.
Auch das Bundesverwaltungsgericht schloss sich der Entscheidung des OVG an. Für den BUND ist die Entscheidung jedoch europarechtswidrig, zudem würde damit Prozessgrundrecht verletzt, sagt BUND-Anwalt Dirk Teßmer: "In der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung wurden in vergleichbaren Einzelfällen schriftliche Einwendungen und selbst Klageschriften auch ohne eigenhändige Unterschrift zugelassen".
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der BUND außerdem eine Beschwerde gegen eine vom Oberverwaltungsgericht Münster im August für unzulässig erklärte Klage zum Kohlekraftwerk Datteln eingereicht. Hier geht es um den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Hochspannungsfreileitung für das Kohlekraftwerk. Die Klage sei vom OVG Münster aus ähnlichen Gründen wie im Fall Herne für unzulässig erklärt worden.
klimaretter.info/sam
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