Klage gegen Kohlekraftwerk Brunsbüttel
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Landesverband Schleswig-Holstein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) haben heute beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein Klage gegen den Genehmigungsbescheid für das geplante Kohlekraft in Brunsbüttel eingereicht. Mit der Klage greifen die Umweltorganisationen die immissionsschutzrechtliche Grundlage für Europas größtes Steinkohlekraftwerk - geplant ist eine Leistung von 1.820 Megawatt - der kommunalen Beteiligungsgesellschaft SüdWestStrom (SWS) an.

Protest der Bürgerinitiative Unterelbe. (Foto: Bürgerinitiative Unterelbe)
"Neue Steinkohleblöcke belasten nicht nur die Anwohner, das Klima und die Natur über 40 oder 50 Jahre. Sie können angesichts des rasanten Ausbaus der Erneuerbaren Energien und der deshalb schrumpfenden Auslastung konventioneller Kraftwerke auch nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden", so DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Er erinnerte daran, dass auch die Bundesnetzagentur inzwischen damit rechnet, dass der Anteil der Erneuerbaren Energien in den nächsten 10 Jahren auf 40 bis 50 Prozent steigen wird. Diese hätten "Vorfahrt" in den Netzen. Investitionen in neue Steinkohlekraftwerke seien nach Einschätzung der Netzagentur heute nicht mehr attraktiv.
Baake forderte SüdWestStrom auf, die Kraftwerkspläne endgültig aufzugeben, "bevor es für die beteiligten Stadtwerke richtig teuer wird". Erst kürzlich hatte Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Bündnis90/Die Grünen), der das Vorhaben lange Zeit befürwortete, das faktische Aus für das umstrittene Großprojekt verkündet. "Wer heute noch Milliarden in konventionelle Kohlekraftwerke an der Nordseeküste investiert, hat nicht verstanden, was die Energiewende bedeutet", kritisierte Baake.
Die Verbandsklage stützt sich auf ein ganzes Bündel von Fehlern und Mängeln in der Ende Februar erlassenen immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein. BUND-Geschäftsführer Hans-Jörg Lüth nannte die Teilgenehmigung "in mehreren Punkten rechtsfehlerhaft", weshalb die Klage gute Erfolgsaussichten habe. So verstießen die mit der Inbetriebnahme der beiden Kohleblöcke verbundenen Emissionen von Quecksilber gegen europäisches Recht. Die neue Oberflächengewässerverordnung gibt strenge Quecksilber-Grenzwerte für Fische, Muscheln und andere Wasserlebewesen vor, die in der Elbe bereits heute um ein Vielfaches überschritten werden.
Die Verbände hatten schon im Juni 2010 in einem umfangreichen Rechtsgutachten nachgewiesen, dass die Grenzwerte zwingend einzuhalten seien und insbesondere kein zusätzliches Quecksilber in die Elbe eingetragen werden dürfe. Der Kraftwerksbetrieb würde außerdem zu Belastungen mit weiteren giftigen Schwermetallen wie Arsen, Cadmium und Blei, sowie zur Überschreitung von Lärm- und Feinstaub-Grenzwerten führen und so die Gesundheit von Anwohnern gefährden.
klimaretter.info/red
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