Kein Volksentscheid zu Stuttgart 21
Der Landtag in Baden-Württemberg hat beschlossen: Zum Großprojekt Stuttgart 21 soll es keinen Volksentscheid geben. Einem Antrag der SPD für einen Untersuchungsauschuss über die Ereignisse bei der Demonstration am 30. September hat der Landtag aber zugestimmt.
Von Johanna Treblin
Die Bürger Baden-Württembergs erhalten voraussichtlich kein Mitspracherecht über das Großprojekt Stuttgart 21. Der Landtag lehnte einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten zufolge einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion ab. Die SPD wollte einen Gesetzentwurf einbringen, um auf diese Weise gemäß Artikel 60 der Landesverfassung eine landesweite Volksabstimmung über den Neubau des Stuttgarter Hauptbahnhofs ermöglichen. Die Grünen enthielten sich der Stimme.

Merchandising: Den Protest gegen Stuttgart 21 gibt es jetzt auch für Liebhaber von Modelleisenbahnen. (Foto: Busch-Modell.com)
Ein Volksentscheid sei dringend notwendig, um "eine konfliktfreie Umsetzung des Projekts" zu erreichen und eine "breite Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger zurückzugewinnen", heißt es im Antrag der SPD. Rechtlich sei ein Volksentscheid möglich, erklärte die SPD nach Vorlage eines Gutachtens von den Rechtsgelehrten Georg Hermes von der Goethe-Universität Frankfurt und Joachim Wieland von der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.
Mit einem anderen Antrag hatte die SPD allerdings Erfolg: Am Mittwoch setzte der Landtag einen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung des Polizeieinsatzes am 30. September im Stuttgarter Schlossgarten ein. Die Ausschussmitglieder sollen klären, welche Konzepte und Entscheidungen diesem Einsatz der Polizei gegen Stuttgart-21-Demonstranten im Einzelnen zugrunde lagen.

Wasserwerfer gegen Schlosspark-Demonstranten. (Foto: Robin Wood)
Am 30. September sollten im Schlosspark die ersten Bäume gefällt werden, um Platz für den neuen Bahnhof zu machen. Gegen Demonstranten, die das verhindern wollten, ging die Polizei gewaltsam unter anderem mit Wasserwerfern vor. Auch Schüler blieben nicht verschont. Mehrere Demonstranten wurden bei dem Einsatz verletzt.
Einige von ihnen reichten am heutigen Donnerstag eine Klage "gegen den unverhältnismäßigen und unzulässigen Polizeieinsatz" ein, wie ein Sprecher der Parkschützer mitteilte. Die vier Kläger sollen erheblich verletzt worden sein. Einem von ihnen droht, auf beiden Augen dauerhaft blind zu bleiben, die anderen drei werden möglicherweise auf je einem Auge nie wieder richtig sehen können.
Das Wissenschaftzentrum Berlin hat derweil die protestierenden Schwaben untersucht. Die haben demnach – wenig überraschend – eine hohe Bereitschaft zu zivilem Ungehorsam. Es treibt sie vor allem der Wunsch nach mehr direkter Demokratie an. Sie kritisieren die hohen Kosten des Bahn-Projekts Stuttgart 21, sowie Demokratiedefizite bei der Projektplanung und beim Umgang mit den Demonstrierenden.
Und noch etwas fanden die Wissenschaftler um Dieter Rucht heraus: Die Demonstrierenden engagierten sich bereits früher gegen Stuttgart 21, als öffentlich wahrgenommen wird: 31,2 Prozent von ihnen gingen bereits im Jahr 2007 auf die Straße, nachdem ein Bürgerentscheid über das Projekt abgelehnt worden war.
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