Strittige Gesetze in Vermittlung
Im Vermittlungsausschuss stehen heute zwei umstrittene Gesetze im Zusammenhang mit der deutschen Energiewende auf der Tagesordnung: Das Gremium berät zum einen das Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung, zum anderen die höchst umstrittene Speicherung von Kohlendioxid im Untergrund.
Mit dem Gesetz zur energetischen Gebäudesanierung will die Bundesregierung Hausbesitzern ermöglichen, zehn Jahre lang jeweils zehn Prozent ihrer Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen. Hierdurch sollen die Mittel für die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden um rund 1,5 Milliarden Euro aufgestockt werden. Die Länder hatten dies aus Angst vor Steuerausfällen in Höhe von 900 Millionen Euro abgelehnt, die Regierung lehnte einen Ausgleich der Mindereinnahmen bisher ab. Das Kabinett hatte daraufhin Ende Oktober den Vermittlungsausschuss angerufen.

In den betroffenen Bundesländern gibt es massiven Protest gegen die Verpressung von Kohlendioxid im Untergrund. (Foto: Reimer)
In der Diskussion um die umstrittene Speicherung von Kohlendioxid im Untergrund (CCS) war eine Sitzung des Vermittlungsausschusses vor zwei Wochen ohne Ergebnis beendet worden. Das CCS-Gesetz soll bis 2017 die Erprobung der Kohlendioxidverpressung erlauben, war jedoch am Widerstand der Länderkammer gescheitert. Den Vermittlungsausschuss hatte jedoch die Regierung angerufen, weil der Bundesrat sich nicht auf eine einheitliche Position hatte einigen können. Umstritten ist die sogenannte Länderklausel, mit der einzelne Bundesländer den Einsatz der Technologie auf ihrem Gebiet verhindern könnten. Brandenburg ist gegen die Aufnahme der Klausel. Die Verabschiedung eines Gesetzes, welches den Umgang mit der CCS-Technologie regelt, hätte nach Vorgaben einer EU-Richtlinie eigentlich schon bis zum Sommer erfolgen müssen.
klimaretter.info/em
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