Atomaufsicht: Laufzeiten zustimmungspflichtig
Die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein hat heute klar gestellt, dass für die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken die Zustimmung des Bundesrats notwendig ist. Nach Ansicht des parteilosen schleswig-holsteinischen Justizministers Emil Schmalfuß lässt sich das aus dem Verfassungsrecht ableiten.

Demonstration gegen Atomkraft in Ahaus. (Foto: Schulze von Glasser)
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgericht Hans-Jürgen Papier und der Kieler Verwaltungsrechtler Wolfgang Ewer unterstützen diese Rechtsauffassung. Ewer schreibt in einem Gutachten, dass sowohl ein Gesetz, dass allein die Laufzeiten verlängert, zustimmungspflichtig ist, als auch eines, das die Betreiber verpflichten würde, bei einer Verlängerung der Laufzeiten ihre Anlagen an den jeweils aktuellen Stand der Nachrüstungstechnik anzupassen.
Die Frage nach der Zustimmungspflicht des Bundesrats für eine Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken ist unter Politikern und Juristen umstritten. Nachdem die CDU in Nordrhein-Westfalen nicht mehr an der Regierung ist und Schwarz-Gelb dadurch ihre Mehrheit im Bundesrat verloren haben, hoffen SPD, Linke und Grüne, längere Atom-Laufzeiten durch eine Blockade im Bundesrat verhindern zu können.
© wir-klimaretter.de/jot
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