Papier: Akw-Laufzeiten zustimmungspflichtig
Bundesregierung und Bundesländer diskutieren am kommenden Freitag vor der Sitzung des Bundesrats über die Beteiligung der Länderkammer zur Entscheidung über die Verlängerung von Akw-Laufzeiten. An dem Gespräch werden nach einem Bericht der Nachrichtenagentur AFP neben den Ministerpräsidenten und Fachminister auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) teilnehmen.

Atomkraftwerk Biblis. (Foto: H.G.Oed/Bundesumweltministerium)
Offenbar liegen inzwischen sowohl von Bundesjustiz- als auch Bundesumweltministerium Gutachten zur Zustimmungspflicht vor. Nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen ist die schwarz-gelbe Mehrheit in der Länderkammer nicht mehr gegeben: Ob der Bundesrat jedoch überhaupt zum Thema befragt wird, ist sowohl unter Politikern als auch Juristen derzeit stark umstritten.
Nach Ansicht des erst im Mai aus dem Amt geschiedenen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans Jürgen Papier ist die Zustimmungspflicht gegeben: In einem der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vorliegenden Gutachten im Auftrag des Bundesumweltministeriums heißt es, es gehe dabei "nicht nur um eine marginale, sondern wesentliche, vollzugsfähige und vollzugsbedürftige Änderung des bestehenden Atomrechts". Nach Artikel 87 c des Grundgesetzes müsse die Länderkammer deshalb der Gesetzesänderung zustimmen. Papier geht dabei auch davon aus, dass "wohl auch" das ursprüngliche Atomausstiegsgesetz der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2002, im Bundesrat zustimmungsbedürftig gewesen wäre.
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