Der Ausschuss hatte sich auf Antrag der SPD mit der Bürgerbeteiligung befasst. Tilmann Heuser vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bilanzierte, dass die Liste des Bürger-Unmuts gegen intransparente und „von oben“ durchstrukturiere Entscheidungen lang sei. Nach einer Forsa-Umfrage meinten 79 Prozent der Bundesbürger, dass auf ihre Interessen zu wenig Rücksicht genommen werde. Lediglich 17 Prozent gingen davon aus, dass die Bürger bei wichtigen Entscheidungen tatsächlich einbezogen würden.
Ben Möbius vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hält einen neuen gesellschaftlicher Grundkonsens über die Bedeutung von Verkehrs- und Energieinfrastruktur für notwendig. Die bestehenden Instrumente der Bürgerbeteiligung sollten ergänzt werden - allerdings optional und nicht justiziabel. Jedes Verkehrsinfrastrukturprojekt brauche vor Ort maßgeschneiderte Lösungen. Heuser forderte dagegen eine frühzeitige Bürgerbeteiligung mit offener Bedarfs- und Alternativprüfung. Zudem setzte er sich für die Bestellung von Bürgeranwälten (Ombudsleuten) für Anhörungsverfahren ein.
Auch Professor Thomas Groß (Universität Osnabrück) hielt eine Verbesserung der Bürgerbeteiligung vor allem auf den vorgelagerten Planungsstufen für erforderlich. Dies könne jedoch nicht die klaren Interessengegensätze zwischen den Umweltnutzern und den in eigenen Belangen Betroffenen, insbesondere dem Nachbarn, aufheben. Ein transparentes Verfahren könne aber die Entscheidungsprämissen und die Kompromissspielräume deutlicher machen und damit zur Befriedung von Konflikten beitragen. Rechtsanwältin Professor Andrea Versteyl erklärte, dass zeitraubende Doppelungen zum Beispiel bei der Umweltverträglichkeitsprüfung bereits nach derzeitiger Rechtslage vermieden werden könnten. Hier handele es sich vor allem um ein Vollzugsproblem. Ihr Kollege Siegfried de Witt forderte unter anderem eine bessere Personalausstattung der Planfeststellungsbehörden.
klimaretter.info/red




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