Bundesregierung plant frühere Bürgerbeteiligung
Die Bundesregierung plant derzeit ein Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Zusammenhang mit Infrastrukturmaßnahmen und dem Neubau von Industrieanlagen. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hervor. Im Kern sieht der Entwurf des Innenministeriums demnach eine frühere Beteiligung der Öffentlichkeit vor.

Beim Großprojekt Stuttgart 21 fühlen sich die Bürger nicht ausreichend einbezogen. (Foto: Wikipedia/The weaver)
Hintergrund der Anfrage der Fraktion Die Linke sind die Diskussionen um das Großprojekt Stuttgart 21. Die Fraktion fordert insbesondere eine stärkere Verzahnung formeller und informeller Beteiligungsverfahren. Die formelle Bürgerbeteiligung verpflichtet die Projektverantwortlichen, die Kritik von Bürgern zu prüfen und in der Interessensabwägung zu berücksichtigen. Informelle Verfahren dagegen sind in der Regel als Diskussionsprozesse angelegt, in denen Beteiligte und Betroffene sich gemeinsam über Argumente austauschen und Lösungen entwickeln sollen. Hierzu wurden unterschiedliche Methoden entwickelt.
Zuletzt hat die Bundesregierung mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) die Bedingungen für Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bau von neuen Stromtrassen verbessert. Diese Regelungen sollen derzeit aber nicht allgemeiner Standard für Verwaltungsverfahren werden. "Ob und inwieweit sich Regelungen im NABEG für eine Übertragung in andere Bereiche eignen", so die Bundesregierung in ihrer Antwort, "wird sich erst im Laufe der Anwendung des Gesetzes erweisen.
klimaretter.info/em
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