Gericht: Brennelementesteuer rechtens
Im Streit um die Rechtmäßigkeit der Brennelementesteuer haben die deutschen Atomkraftwerksbetreiber eine Niederlage einstecken müssen. Das Finanzgericht Baden gab im Eilverfahren einer Klage des Energiekonzerns EnBW auf vorläufige Aussetzung der Steuer nicht statt. Die Steuer sei sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit den europäischen Gesetzen vereinbar, so die Richter.

Anders als seine Konkurrenten Eon und RWE erhält EnBW die für die AKW in Philippsburg und Neckarwestheim gezahlten Steuern vorläufig nicht zurück. (Foto: Wikipedia/Felix König)
Das Urteil aus Baden weicht damit von dem Urteil des Finanzgerichtes Hamburg und dem Urteil des Finanzgerichtes München ab, die beide in der Steuer eine nicht in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegende Verbrauchssteuer sehen. Im Gegensatz hierzu begründeten die Badener Richter ihr Urteil damit, dass es für die Rechtmäßigkeit der Einführung einer Verbrauchssteuer nicht darauf ankomme, ob sie auf die Kunden umgelegt werden könne. Entscheidend sei lediglich, dass die Betreiber die Atomkraftwerke auch weiterhin wirtschaftlich betreiben können. Ebenso wie die Urteile aus Hamburg und München wird das Badener Urteil der Voraussicht nach an den Bundesfinanzhof verwiesen werden.
Nach einem Bericht der Zeitung Die Welt wollen RWE und Eon trotz des Urteils aus Baden weiter klagen. Man werde "erneut rechtliche Schritte prüfen", sagte ein Sprecher von Eon. Die Steuer wird jeweils mit Wechsel der Brennelemente fällig. Für den Bund stehen mit der Brennelementesteuer bis 2016 Einnahmen von rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr auf dem Spiel.
klimaretter.info/em
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