Energiewende mit Großkonzernen
Bessere Förderung von Offshore-Wind und Geothermie, Kürzungen bei Wind an Land und Biomasse. Die Bundesregierung plant den Umbau zu den Erneuerbaren - nicht ohne die großen Energieunternehmen.
Von Martin Reeh
Zuletzt hatte sich EnBW-Chef Hans-Peter Villis im Handelsblatt aus dem Fenster gelehnt: "Ich plädiere dafür, die Förderung von Offshore-Windkraft zu verbessern. Es geht nicht darum, insgesamt mehr auszugeben, sondern wir brauchen eine höhere Förderung in weniger Jahren", sagte Villis.
Nun, so scheint es, wird ihm die Bundesregierung die Forderung weitgehend erfüllen: In den "Handlungsempfehlungen des EEG-Erfahrungsberichts", die das Bundesumweltministerium veröffentlichte, ist die sogenannte Stauchung der Offshore-Vergütung vorgesehen, die eine schnellere und höhere Rendite für Windkraftanlagen auf See ermöglichen soll. Bei Windkraft an Land wird dagegen gekürzt, ebenso bei Biomasse.

Flucht nach England für deutsche Offshore-Betreiber gerade noch vermieden?Die North Hoyle WIndfarm in der Liverpool Bay - ein Projekt von RWE. (Foto: Colcon Flyer/wikipedia)
Im Einzelnen sieht das Eckpunktepapier vor:
- bei Wind an Land (Onshore) soll die Degression von ein auf zwei Prozent steigen, der Repowering-Bonus für das Ersetzen alter Anlagen durch leistungsstärkere wird auf vor 2001 errichtete Windräder begrenzt. Begründet wird dies mit gefallenen Anlagenpreisen und weiteren Kostensenkungspotenzialen; der Repowering-Bonus soll wegen möglichen Mitnahmeeffekten eingeschränkt werden.
- bei Wind auf See (Offshore) wird die bisherige Sprinterprämie von zwei Cent pro Kilowattstunde für einen Anlagenbau bis 2015 in die Anfangsvergütung integriert, sodass diese von 13 auf 15 Cent pro Kilowattstunde steigt. Der Degressionsbeginn wird auf 2018 verschoben, da sich der Offshore-Ausbau verzögert hat. Alternativ können sich die Investoren für das Stauchungsmodell entscheiden - die EEG-Prämie steigt dann auf 19 Cent, wird aber nur acht statt zwölf Jahre ausbezahlt.
- auch Geothermie soll verstärkt gefördert werden. Die Gesamtvergütung steigt um zwei Cent auf 25 Cent pro Kilowattstunde, zudem soll ein Bohrkostenzuschuss bis zu 30 Prozent gewährt werden.
- bei Biomasse werden aufgrund "einer intransparenten Förderstruktur, Überförderung und ökologischen Fehlanreizen" die umfangreichsten Kürzungen vorgenommen. So darf der Mais- und Getreideanteil 60 Prozent nicht mehr überschreiten; im Schnitt sinkt das Vergütungsniveau um zehn bis 15 Prozent. Abfallvergärungsanlagen werden zukünftig gesondert vergütet.
- bei der Photovoltaik wird der Kompromiss fortgeschrieben, den Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und die Solarwirtschaft zu Beginn des Jahres vereinbarten: eine Fortführung der Degressionsregelung, verbunden mit einer halbjährlichen Anpassung. Ausdrücklich schreibt das Papier fest: "Die Photovoltaik soll im Mix der Stromerzegung auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Für den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kommt es aber stärker auf andere Formen wie Wind an."
Ein entscheidender Punkt kommt dem Ausbau von Speicherkapazitäten zu. Dazu gehört eine sogenannte Speicheroffensive (Befreiung der Speicher von Netzgebühren, ressortübergreifendes Forschungsprogramm inklusive Demonstrationsanlagen). Zudem sollen mit einer "optionalen Marktprämie" die Anlagenbesitzer dazu angehalten werden, ihren Strom zu hohen Nachfrage- statt den Produktionszeiten einzuspeisen und damit die Entwicklung von Speichern voranzutreiben.
Mehr Netzsicherheit beim Solarstrom
En passant erledigt die Novelle zwei Punkte, die in der Diskussion um die Solarförderung der letzten Monate eine große Rolle spielten. Unionspolitiker wie der energiepolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Thomas Bareiß, hatten damals vor dem Ausbau des Solarstroms gewarnt, weil die Sicherheit der Netze dadurch in Gefahr sei. Nun soll möglichen Problemen mit unspektakulären, technischen Maßnahmen vorgebeugt werden: Photovoltaik-Anlagen werden künftig ins Einspeisemanagement einbezogen und können damit bei Netzüberlastung abgeschaltet werden. Die Betreiber erhalten dafür eine Entschädigung. Bei kleinen Anlagen soll die Einspeiseleistung am Netzanschlusspunkt auf 70 Prozent beschränkt werden, sodass die seltenen Leistungsspitzen gekappt werden. Dies reduziert die eingespeiste Strommenge um zwei Prozent pro Jahr.

Als Baden-Württemberg noch schwarz-gelb regiert war: Thomas Bareiß (CDU, links im Bild) beim Starkbierfest in Stetten. In der Mitte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann. Foto: www.thomas-bareiss.de)
In der Kritik standen damals auch die hohen, teils zweistelligen Renditen für Solarstromanlagenbetreiber, die durch die damaligen EEG-Kürzungen unterbunden werden sollten. Bei der Offshore-Debatte spielte dieser Aspekt nun keine Rolle - im Gegenteil. Die Stiftung Offshore, in deren Kuratorium auch die großen Energiekonzerne Eon, RWE, EnBW und Vattenfall sitzen, beklagte seit Monaten offensiv die aus ihrer Sicht zu niedrigen Renditen "von deutlich unter zehn Prozent", die Projekte verhindern würden. "Sollte die Realisierung von Offshore-Windparks in Deutschland weiter auf niedrigem Niveau verharren, werden Investoren, Hersteller und Zulieferer Produktionsstätten in Märkte mit entsprechender Nachfrage verlagern, z.B. Großbritannien", so Jörg Kuhbier, Vorstandsvorsitzender der Stiftung. Die Bundesregierung scheint die Klagen der Offshore-Betreiber nun erhört zu haben.
Unterdessen gab Regierungssprecher Steffen Seibert heute bekannt, dass die eigentlich für Mitte Juni geplanten Beschlüsse zum beschleunigten Atom-Ausstieg sich noch um einige Wochen verzögern werden: Es spreche einiges dafür, dass der Bundesrat erst in der letzten Sitzung vor der Sommepause am 8. Juli abeschließend entscheide, sagte Seibert.
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