Länder bringen Laufzeiten vor Gericht
Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg und Bremen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Schwarz-Gelb. Der Bundesregierung werfen sie Verfassungsbruch vor. Auch die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen wenden sich an Karlsruhe.
Aus Berlin Johanna Treblin
Die fünf SPD-geführten Bundesländer haben beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken eingereicht. Die Bundesregierung hatte Änderungen des Atomgesetzes beschlossen, ohne den Bundesrat hinzuzuziehen. Damit seien die 11. und 12. Atomnovelle verfassungswidrig zustande gekommen, hieß es am Montag in Berlin.

Die verlängerten Atomlaufzeiten sind jetzt Gegenstand einer Klage der SPD-geführten Bundesländer. (Foto: Paul Langrock)
Im September hatte die Bundesregierung ihr Energiekonzept vorgestellt, in dessen Rahmen auch die Verlängerung der Atomlaufzeiten um durchschnittlich zwölf Jahre beschlossen wurde. Damit begann ein politischer Streit um Formulierungen und deren juristischer Auslegung. Justiz- und Innenministerium erklärten, die Änderungen seien nicht qualitativer, sondern rein quantitativer Natur, die Verlängerung der Laufzeiten lediglich "moderat". Damit seien die Bundesländer, in deren Kompetenz die Atomaufsicht falle, nicht zustimmungspflichtig.
Das sehen die SPD-geführten Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg und Bremen anders. Der rot-grüne Atomausstieg hatte ursprünglich Restlaufzeiten festgelegt, die umgerechnet 32 Jahre ergaben. Zwölf Jahre mehr bedeutet eine Verlängerung um fast 40 Prozent. "Von einer moderaten Verlängerung kann da nicht gesprochen werden", sagte Bremens Umweltsenator Reinhard Loske. Indem der Bundesrat als Verfassungsorgan der Länder umgangen worden sei, habe der Bund unrechtmäßig in Länderkompetenzen eingegriffen. "Das können wir nicht akzeptieren, deshalb gehen wir nach Karlsruhe."

Protest gegen einen der großen Vier: Eon, EnBW, RWE und Vattenfall. (Foto: Michael Schulze von Glaßer)
Prominenteste Unterstützung hat die SPD bereits im vergangenen Jahr von Hans-Jürgen Papier erhalten. Er war acht Jahre lang Präsident des Bundesverfassungsgericht und hat im Auftrag des Bundesumweltministeriums die Bundesrats-Frage untersucht. Papier ist darüber hinaus CSU-Mitglied.
Die Klage der Länder richtet sich gegen die 11. Atomnovelle, mit der laut Bundesregierung "die Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke im Rahmen des von der Bundesregierung verabschiedeten Energiekonzepts verlängert werden, um die Kernenergie als Brückentechnologie so lange zu nutzen, bis sie durch erneuerbare Energien verlässlich ersetzt werden kann." Dagegen sagte Karl-Heinz Klär, Leiter der rheinland-pfälzischen Landesvertretung in Berlin, die Bundesregierung gefährde mit der Verlängerung der Laufzeiten für die Atomkraftwerke den Ausbau der erneuerbaren Energien und damit auch Arbeitsplätze. "Die Energiepolitik der Bundesregierung ist eine Politik für die vier großen Energiekonzerne."
Sicherheitsrisiken: Auch SPD und Grüne klagen
Die verlängerten Atomlaufzeiten ziehen zudem Nachrüstungen nach sich, um die Sicherheit der Kraftwerke zu erhöhen. Diese Aufgaben würden den Atomaufsichten der Länder übertragen. "Die Bundesregierung hat das atomare Risiko erhöht", sagte Klär. Gegen einen Flugzeugabsturz seien die Atomkraftwerke nicht ausreichend geschützt.
Die mangelnde Sicherheit der Atomkraftwerke ist Gegenstand einer Klage der Umweltorganisation Greenpeace. Auch die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen wollen in den kommenden Tagen vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die 11. sowie die 12. Atomnovelle zur "nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen" einreichen. "Uns geht es um die originären Interessen der Länder", sagte Johannes Remmel, Umweltminister von Nordrhein-Westfalen. Aber: "Wir unterstützen die Klage der Fraktionen."
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