Rütteln an den AKW-Laufzeitverlängerungen
Nach dem Bundestagsbeschluss zur Verlängerung der Atom-Laufzeiten droht eine Klagewelle: Sowohl die SPD-geführten Bundesländer als auch Umweltorganisationen wollen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Und die Stadtwerke wollen eine Kartellbeschwerde bei der EU-Kommission einreichen.
Von Nick Reimer
Verfassungsrechtler gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Verlängerung der Atom-Laufzeiten ablehnen wird. Davon ist der Verfassungsrechtler Joachim Wieland nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts überzeugt. "Es ist nahezu gewiss, dass das Bundesverfassungsgericht die Laufzeitverlängerungen stoppen wird, weil der Bundesrat nicht beteiligt wurde", sagte er. Auch der Berliner Anwalt Reiner Geulen geht davon aus, dass die längeren Atomlaufzeiten vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden. "Die Koalition geht mit einer Mischung aus juristischem und sicherheitsfachlichem Dilettantismus und einer Augen-zu- und-durch-Mentalität vor", sagte Geulen in der Berliner Zeitung vom Freitag.

Public Viewing: Die Öffentlichkeit verfolgt die Bundestagsdebatte zur Verlängerung der Atom-Laufzeiten live mit. (Foto: Messina)
Am Donnerstag stimmte der Bundestag mehrheitlich für die Veränderung der Atomnovellen und damit für die Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken um acht bis 14 Jahre. Bereits im Vorfeld hatte die Opposition mit einer Verfassungsklage gedroht. Auch Wirtschaft und Umweltverbände wollen klagen.
Vertreter der Stadtwerke wollen eine Kartellbeschwerde bei der EU-Kommission einreichen. "Die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke führt zu strukturellen Wettbewerbsnachteilen für Stadtwerke und andere Marktteilnehmer", erklärte Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Kommunaler Unternehmen.

Rot-Grün im Bundesrat wollen Mitspracherecht bei der Verlängerung der Atom-Laufzeiten.
Auch die Umweltorganisation Greenpeace hat Verfassungsklagen angekündigt. Und für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist der neue Paragraf 7d der Atomnovelle "in hohem Maße verfassungsrechtlich bedenklich". Die Neuregelung weiche das Gebot der "bestmöglichen Schadensvorsorge" auf und eine Senkung des Sicherheitsniveaus sei zu befürchten.
Klagen wollen auch die SPD-geführten Länder. Die schwarz-gelbe Bundesregierung will den Bundesrat nicht mitentscheiden lassen. Wenn das Länderparlament allerdings tatsächlich übergangen wird, wollen sich Grüne und SPD wehren. Juristische Untersuchungen, etwa des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier, hatten ergeben, dass der Bundesrat sehr wohl zustimmungspflichtig sei.

Demonstration gegen die schwarz-gelbe Atompolitik am Donnerstag in Berlin. (Foto: Messina)
Deswegen wollen Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Brandenburg Verfassungsbeschwerde einlegen. Dies haben sie in einem gemeinsamen Schreiben an Kanzlerin Angela Merkel (CDU) deutlich gemacht, teilte Margit Conrad, die rheinland-pfälzische Umweltministerin (SPD), mit. Die schwarz-gelbe Koalition nehme wissentlich einen Verfassungsbruch in Kauf, kritisierte Conrad. Allerdings ist eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erst dann möglich, wenn das Gesetz in Kraft ist.
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