Der Tag des Energiekonzepts
Heute also soll endlich klar werden, wo es lang geht mit der Energiezukunft Deutschlands: Der 38-seitige Entwurfs des Energiekonzepts ist mittlerweile auf mehr als 50 Seiten angewachsen. "Mehr" steckt deswegen allerdings kaum drin in der Weichenstellung bis ins Jahr 2050: Ausnahmeregelungen, Prüfanträge und andere Änderungen machen aus der "Energierevolution" eine Mogelpackung.
Aus Berlin Johanna Treblin
Man könnte sagen: Endlich! Nach monatelangen Vorbereitungen wird Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) heute vor die Presse treten und Details des frisch beschlossenen Energiekonzepts bekannt geben. Um 11:30 soll der Minister in der Berliner Bundespressekonferenz mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) und vermutlich auch Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) vor die Hauptstadtpresse treten, um Rede und Antwort zu stehen über die Weichenstellungen für die Energiezukunft Deutschlands. Und Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) darf natürlich auch nicht fehlen.

Oft ist die Bewertung eines Sachverhaltes wie die Situation auf diesem Bild: Wird mit dem Energiekonzept nun alles besser, weil die Sonne sich durch die Wolken kämpft? Oder steht der Energiewende in Deutschland ab jetzt ein vernichtendes Gewitter bevor?
Nicht erinnerlich ist, wann zuletzt in der bundesdeutschen Geschichte gleich fünf Minister sich den Journalistenfragen gestellt haben. Und natürlich kennen wir die Antworten noch nicht. Doch soviel kann am Morgen dieses "Tags des Energiekonzepts" schon beantwortet werden: Aus den knapp 40 Seiten des ersten Entwurfs vom 7. September sind in den vergangenen drei Wochen zwar mehr als 50 geworden. Inhaltlich wurde jedoch beherzt gestrichen - und zwar ein Großteil der geplanten Umwelt- und Klimamaßnahmen. Umfangreicher geworden ist das Konzept vor allem wegen Ausnahmeregelungen, 36 Prüfanträgen und anderen "Grausamkeiten aus der politischen Giftküche".
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte den ersten Entwurf noch als eine "Revolution in der Energieversorgung" bezeichnet. Vielleicht wird auch die Kanzlerin vor die Presse treten und "das epochale Werk" feiern. Doch die Opposition hat schon einmal analysiert, wie es um das Konzept steht, und was vom Konzept überhaupt noch auf dem Papier geblieben ist. Ihr Fazit: Von der versprochenen Revolution ist nichts zu sehen. Im Gegenteil: Merkel treibe die Konterrevolution voran.
Entstanden war das Konzept als Gemeinschaftsproduktion des Bundeswirtschafts- und Umweltministeriums. Das Bundesumweltministerium hatte sich noch vor wenigen Tagen damit gerühmt, dass es die meisten Seiten zum Energiekonzept beigesteuert habe. Diese Version war dann den Lobbyisten und Interessenvertretern "zur Beratung" - wie die Einflussnahme genannt wird - zugeleitet worden.
Ergebnis: Die Wirtschaftslobby hat es nun geschafft, den Entwurf, der klimaretter.info vorliegt, massiv zu verwässern. Konkrete Maßnahmen sind entweder gestrichen oder in sogenannte "Prüfaufträge" umgewandelt worden - das heißt auf die lange Bank geschoben: Es soll erst einmal geprüft werden, was sie für die Wirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland bedeuten würden.
Nicht nur bei der Frage der Akw-Laufzeiten unterlag Norbert Röttgen gegen Wirtschaftsminister Rainer Brüderle - eine ganze Reihe konkreter und sinnvoller Klimaschutzvorschläge von Fachleuten des Umweltministeriums blieb beim regierungsinternen Tauziehen auf der Strecke.
Die wichtigsten Entwicklungen im Einzelnen
1. Erneuerbare-Energien-Gesetz: Das Erfolgsmodell Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde unter Prüfvorbehalt gestellt. Während im ersten Entwurf noch die Rede davon war, das EEG künftig "stärker am Markt" orientieren zu wollen, heißt es jetzt: "Wir werden im Zuge der EEG-Novelle 2012 die Markt- und Netzintegration erneuerbarer Energien durch geeignete Instrumente stärken. Dazu werden wir folgende Punkte prüfen", darunter die Marktorientierung, aber auch "die Verringerung der zahlreichen Boni im EEG, insbesondere im Bereich der Biomasse, um Überförderungen zu vermeiden".

Geht in Deutschland nun die Sonne für das regenerative Zeitalter auf? Oder handelt es sich mit dem Energiekonzept eher um eine Dämmerung?
Die Regierung will offenbar spätestens 2012 ans Erneurbare Energien-Gesetz ran. Das könnte sie tatsächlich, weil die Tarife im Gesetz alle vier Jahre überprüft werden müssen - vorausgesetzt natürlich die Regierung Merkel ist 2012 noch an der Macht.
2. Industrielle Großprojekte im Meer: Im Bereich Offshore-Windparks wurden aus konkreten Maßnahmen lediglich Forschungsprojekte. "Hier haben offenbar das Verteidigungs- und das Finanzministerium zum Beispiel erfolgreich gegen die großflächige Umstellung der Radaranlagen interveniert", kommentiert Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen. Zusätzlich zu den Maßnahmen im Energiekonzept soll allerdings ein Sofortprogramm für Offshore-Windkraft verabschiedet werden. Die staatliche Förderbank KfW soll dafür ein Förderprogramm von fünf Milliarden Euro einrichten.
3. Ein Klimaschutzgesetz. Röttgens Fachleute schlugen unter anderem ein Klimaschutzgesetz nach britischem Vorbild vor. Darin sollten langfristige Minderungsziele für den Ausstoß von Treibhausgasen verbindlich festgeschrieben werden: bis 2020 um minus 40 Prozent, bis 2030 um minus 55 Prozent, bis 2040 um minus 70 Prozent, bis 2050 um minus 85 Prozent.
"Damit erhält die Wirtschaft einen verlässlichen Planungshorizont für ihre langfristigen Investitionsentscheidungen", heißt es zur Begründung. Die Bundesregierung (egal welcher Couleur) sollte in dem Gesetz verpflichtet werden, "regelmäßig Klimaschutzaktionspläne vorzulegen, die jeweils in drei Fünf-Jahres-Schritten die zulässigen [Treibhausgas-]Budgets, ihre Aufteilung auf die einzelnen Sektoren sowie geeignete Maßnahmen festlegen". Ein "unabhängiger Klimaschutzrat aus namhaften Wissenschaftlern" hätte die Regierung kontrollieren sollen. Schöne Ideen waren das - doch im Energiekonzept taucht das Klimaschutzgesetz mit keinem Wort auf.
4. Klimaschutz im Verkehrssektor: Im ersten Entwurf des Energiekonzepts hieß es noch, durch den Einsatz von Elektoautos und Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen - einer Mischung aus Elektro- und Hybridautos - könne der durchschnittliche Kohlendioxid-Ausstoß von Autos bis zum Jahr 2040 von heute circa 160 Gramm pro Kilometer auf 35 Gramm pro Kilometer gesenkt werden. Diese Zahlen wurden aus dem neuen Entwurf gestrichen.

5. Kohle darf sich über das Prädikat "Brückentechnologie" freuen und CCS-Kraftwerke werden über den Klimafonds gefördert: Besonders enttäuschend ist das Energiekonzept im Bereich Kohle. "Ausreichende Investitionen in diese Reserve- und Ausgleichskapazitäten, insbesondere in flexiblere Kohle- und Gaskraftwerke, aber auch im Bereich der erneuerbaren Energien, sind deshalb notwendig", heißt es im Konzept. Dazu Fell: "Damit haben alle konventionellen Energien Brückenstatus."
Kohlekraft kann nun auch – und zwar mit bis zu fünf Prozent der Klimafonds-Gelder - über die Mittel aus dem "Energie- und Klimafonds" gefördert werden, in den Zusatzgewinne der Atomkonzerne durch längere Laufzeiten teilweise abgeschöpft werden sollen. Allerdings nur, wenn die Kohlekraftwerke mit Anlagen zur Abspaltung und Speicherung von Kohlendioxid (CCS) versehen werden können. Die Inhalte des Fonds hatte die Bundesregierung Anfang September in Absprache mit den – und auf Wunsch der – vier Atomkonzerne ausgehandelt.
Die von Opposition und Umweltverbänden als "schmutziger Deal" bezeichnete Vereinbarung sieht ab 2017 pro Megawattstunde Atomstrom einen "Förderbeitrag" von neun Euro vor, den die Atomkonzerne in einen Fonds für erneuerbare Energien, Speichertechnologien, Energieeffizienz und Kraft-Wärme-Kopplung einzahlen. Ab 2013 sollen dem Energiekonzept zufolge die Mittel ergänzt werden durch "die Mehrerlöse aus der Versteigerung der Emissionszertifikate, die den im Rahmen der Finanzplanung bereits festgelegten Beträge übersteigen."
6. Klimaschutz im Gebäudebereich: Hauptaugenmerk des künftigen Klimaschutzes legte der Entwurf auf die Gebäudesanierung. Im ursprünglichen Entwurf des Energiekonzepts war noch von dem ambitionierten Ziel die Rede, bis 2050 alle Gebäude so zu sanieren, dass sie dem Null-Emissions-Standard genügen. Daraus wird nun nichts. Für Fell ein klarer Fall: "Gebäudelobby und Finanzministerium haben stattdessen den Bereich der Gebäudesanierung abgewickelt."
Verpflichtungen im Gebäudebestand sind nunmehr freiwillige Maßnahmen, staatliche Anreize wurde gestrichen, selbst die Prüfung einer steuerlichen Förderung steht nicht mehr im Konzept. Positiv klingt zunächst, dass 2011 statt 450 Millionen Euro nun 950 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. "Verschwiegen wird von der Regierung aber, dass gegenüber 2010 deutlich gekürzt wird", so Fell. Während im laufenden Jahr 1,35 Milliarden Euro für die Gebäudesanierung zur Verfügung stehen, waren es 2009 noch rund 2,2 Milliarden Euro. "Fazit: Es wird weniger gekürzt als geplant und das wird als großer Erfolg verkauft."
7. Abwrackprämie für alte Heizungen. Analog zur Auto-Abwrackprämie der Großen Koalition schlugen die Fachleute des Umweltministeriums eine "Heizungs-Abwrackprämie" vor, um den Austausch ineffizienter Heizungsanlagen zu beschleunigen. Verpflichtungen zur besseren Wärmedämmung, so das Arbeitspapier, sollten künftig auch Ein- und Zwei-Familienhäuser einschließen. Zudem wurde eine einfache, aber weitreichende Änderung im Baugesetzbuch vorgeschlagen: "Ein schlechter energetischer Zustand von Gebäuden wird als städtebaulicher Missstand im Sinne des § 136 BauGB neu eingeführt." Dadurch bekämen Städte und Gemeinden die Möglichkeit, lokale Satzungen zu Haussanierung oder klimaschonendem Heizen zu erlassen - ein beispielhafter Versuch der Stadt Marburg ist seit Jahren wegen politischer und juristischer Auseinandersetzungen blockiert. Nichts davon hat es in die Endfassung des Energiekonzepts geschafft.

Hier schließlich wird sich entscheiden, ob Deutschland sein Klimaziel schafft: In den Öfen des Gebäudebereiches. Ursprünglich sah das Konzept einen Nullemissionsstandard vor: Es sollte 2050 kein Feuer mehr geben in unseren Wohnungen. (Fotos: Reimer, Messina)
Neben dem Energiekonzept soll heute auch das Atomgesetz im Kabinett verabschiedet werden. Um die Laufzeiten der Atomkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre zu verlängern, bedarf es zweier Novellen des Atomgesetzes. Die Bundesregierung will die Atom-Laufzeiten ohne Zustimmung des Bundesrats durchwinken. Das sei möglich, weil zwölf Jahre "moderat" und als solche nicht zustimmungspflichtig seien. Die Kriterien, was genau unter "moderaten Laufzeitverlängerungen" verstanden wird, sind allerdings noch unklar. Die SPD hatte auf ihrem Parteitag am Wochenende bereits Verfassungsklage angekündigt.
Schließlich will das Kabinett ein Zehn-Punkte-Sofortprogramm verabschieden, mit dessen Umsetzung noch in diesem jahr begonnen werden soll. Hauptsächlich geht es darin um Offshore-Windkraftanlagen. Fünf Milliarden Euro soll die KfW für den Ausbau zur Verfügung stellen. Weitere Punkte sind eine Markttransparenzstelle für den Gas- und Strommarkt und - um den Tag der Weichenstellung für das Jahr 2050 durch das Energiekonzept abzurunden - das umstrittene CCS-Gesetz.
Bärbel Höhn, stellvertretende Vorsitzende der Grünen Bundestagsfraktion, nennt dieses Zehn-Punkte-Sofortprogramm "eine Art Resteverwertung dessen, was ursprünglich als Revolution angekündigt war".
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