Die schönen Ideen des Hauses Röttgen
Schwarz-gelbes Energiekonzept: Nicht nur bei der Frage der Akw-Laufzeiten unterlag Norbert Röttgen gegen Wirtschaftsminister Rainer Brüderle - eine ganze Reihe konkreter und sinnvoller Klimaschutzvorschläge von Fachleuten des Umweltministeriums blieb beim regierungsinternen Tauziehen auf der Strecke
Aus Berlin Toralf Staud
Als "weltweit einzigartig" hat Norbert Röttgen (CDU) das schwarz-gelbe Energiekonzept gepriesen, Deutschland bekomme nun "die klimaverträglichste Energieversorgung". Große Worte sind das, hinter denen sich ein weitgehendes Scheitern verbirgt. Offenbar fehlte es dem Umweltministerium nicht nur bei der Frage der Akw-Laufzeiten regierungsintern an Durchsetzungvermögen, auch zahlreiche Klimaschutzvorhaben hat das Wirtschaftsministerium von Rainer Brüderle (FDP) vereitelt. Diesen Schluss lässt jedenfalls ein internes Arbeitspapier aus dem Umweltministerium zu, das klimaretter.info vorliegt. Röttgens Fachleute waren demnach mit einer ganzen Reihe wirklich ambitionierter Vorschläge in die regierungsinternen Verhandlungen gezogen - doch kaum eines davon findet sich in dem am Montag vorgestellten Entwurf beider Ministerien zum Energiekonzept.
Öffentlich gaben sich die Ministerkollegen Röttgen und Brüderle freundschaftlich - aber beim Tauziehen um das schwarz-gelbe Energiekonzept konnten sich viele Ideen von Röttgens Fachleuten nicht durchsetzen Foto: BMU
"Eckpunkte zum Energiekonzept" steht über dem 25-seitigen Arbeitspapier des Umweltministeriums (BMU). Es schlug unter anderem ein Klimaschutzgesetz nach britischem Vorbild vor. Darin sollten langfristige Minderungsziele für den Ausstoß von Treibhausgasen verbindlich festgeschrieben werden: bis 2020 um minus 40 Prozent, bis 2030 um minus 55 Prozent, bis 2040 um minus 70 Prozent, bis 2050 um minus 85 Prozent.
"Damit erhält die Wirtschaft einen verlässlichen Planungshorizont für ihre langfristigen Investitionsentscheidungen", heißt es zur Begründung. Die Bundesregierung (egal welcher Couleur) sollte in dem Gesetz verpflichtet werden, "regelmäßig Klimaschutzaktionspläne vorzulegen, die jeweils in drei Fünf-Jahres-Schritten die zulässigen [Treibhausgas-]Budgets, ihre Aufteilung auf die einzelnen Sektoren sowie geeignete Maßnahmen festlegen". Ein "unabhängiger Klimaschutzrat aus namhaften Wissenschaftlern" hätte die Regierung kontrollieren sollen. Schöne Ideen waren das - doch im Energiekonzept das Klimaschutzgesetz mit keinem Wort auf.
Eine Abwrackprämie für alte Heizungen und mehr Klima-Kompetenzen für Kommunen
Offenbar stammt das BMU-Papier aus dem Juli dieses Jahres und fasst Vorschläge von Röttgens Fachleuten für die Verhandlungen mit dem Wirtschaftsministerium zusammen. Nach einem Bericht Wochenzeitung Die Zeit war auf Seiten des Umweltministeriums der Abteilungsleiter Urban Rid federführend, für das Wirtschaftsressort habe Abteilungsleiter Detlef Dauke verhandelt. Das Ergebnis des Tauziehens ist ein an vielen Stellen wachsweiches Energiekonzept.
Beim Thema Windkraft blieben beispielsweise konkrete Festlegungen auf der Strecke, wie die häufigen Konflikte zwischen Bundeswehr-Radaranlagen und Windparks entschärft werden könnten. Auch Formulierungen zur finanziellen Absicherung von Offshore-Parks in der Nord- und Ostsee sind im Ergebnis deutlich weniger konkret. Zum Thema Energieeffizienz schlugen Röttgens Beamte konkrete Instrumente vor, etwa eine "verbindliche Stromeinsparverpflichtung der Energielieferanten". Mit einer solchen Idee aber war auch Sigmar Gabriel schon gescheitert.
Oder der Gebäudebereich: Analog zur Auto-Abwrackprämie der Großen Koalition schlugen die Fachleute des Umweltministeriums eine "Heizungs-Abwrackprämie" vor, um den Austausch ineffizienter Heizungsanlagen zu beschleunigen. Verpflichtungen zur besseren Wärmedämmung, so das Arbeitspapier, sollten künftig auch Ein- und Zwei-Familienhäuser einschließen. Zudem wurde eine einfache, aber weitreichende Änderung im Baugesetzbuch vorgeschlagen: "Ein schlechter energetischer Zustand von Gebäuden wird als städtebaulicher Missstand im Sinne des § 136 BauGB neu eingeführt." Dadurch bekämen Städte und Gemeinden die Möglichkeit, lokale Satzungen zu Haussanierung oder klimaschonendem Heizen zu erlassen - ein beispielhafter Versuch der Stadt Marburg ist seit Jahren wegen politischer und juristischer Auseinandersetzungen blockiert. Nichts davon hat es in die Endfassung des Energiekonzepts geschafft.
Verbindliche Mindestwirkungsgrade hätten für Uralt-Kohlekraftwerke von RWE & Co. endlich das Aus bedeutet
Als "Revolution" hat Angela Merkel das schwarz-gelbe Energiekonzept gepriesen, Guido Westerwelle nannte es "epochal". Die Vokabeln wären angemessen, wenn eine Idee von Seite 14 des BMU-Arbeitspapiers übernommen worden wäre: "Die Modernisierung des Kraftwerksparks hat für die energie- und klimapolitischen Ziele große Bedeutung", ist dort zu lesen. "Im Kern geht es darum, alte Kohlekraftwerke durch hocheffiziente Anlagen zu ersetzen (z.B. Gas-GuD-Kraftwerke)." Dies würde nicht nur den CO2-Ausstoß im Energiesektor direkt senken, sondern würde den Kraftwerkspark flexibler und damit passender machen für die fluktuierende Einspeisung etwa von Windstrom.
Um das Ziel zu erreichen, "könnten Anforderungen an die Mindestenergieeffizienz bestehender Kohlekraftwerke ... ein wichtiges Instrument sein", heißt es da. Per Rechtsverordnung nach § 7 des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes könne etwa festgelegt werden, dass "der elektrische Netto-Auslegungs-Wirkungsgrad bei Braunkohle mindestens 32 Prozent und bei Steinkohle mindestens 34 Prozent betragen" solle - für die alten und dreckigen Kohleblöcke aus den 60-er und 70-er Jahren, die RWE & Co. teilweise noch immer betreiben, hätte dies endlich und verbindlich das Aus bedeutet.
Einen ähnlichen Vorschlag haben Umweltverbände schon vor Jahren gemacht. Unter Schwarz-Rot hatte die Idee keine Chance, und nun unter Schwarz-Gelb schon gar nicht.
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