Juristen zweifeln an Merkels Atomplänen
Ein Rechtsgutachten stützt die Opposition: Ohne Zustimmung des Bundesrates wird die Regierung die Laufzeiten nicht verlängern können. Kanzlerin Merkel erklärt, Das Energiekonzept werde "zurzeit viel zu stark aus dem Blickwinkel der Kernenergie" betrachtet.
Aus Berlin Nick Reimer
"Schwarz-Gelb macht nur Müll". Mit diesem Slogan haben heute Atomkraftgegner 150 gelb angestrichene Fässer vor das Kanzleramt gekarrt. Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation "ausgestrahlt": "Durch die Laufzeitverlängerung fallen tausende Tonnen hochradioaktiven Atommülls an, der für unvorstellbar lange Zeiträume eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt. Bisher ist noch kein einziges Gramm Atommüll sicher entsorgt."

Bislang war in Deutschland mit 17.300 Tonnen hochradioaktivem Müll gerechnet worden, dank des Regierungsbeschlusses dürften es 21.500 Tonnen werden. (Foto: ausgestrahlt)
Dabei ist noch gar nicht klar: Darf die Regierung tatsächlich die Laufzeiten verlängern? Das ist derzeit die spannendste Frage in der deutschen Energiepolitik: Die Bundesregierung will die Laufzeiten über zwei Änderungen des aktuellen Atomgesetzes erreichen. Die eine Änderung betrifft die Laufzeit selbst, die zweite Neufassung die Sicherheit der Anlagen. Christiane Schwarte, Sprecherin des Bundesumweltministeriums, zeigt sich überzeugt, durch diese Splittung zum Erfolg zu kommen: "Beides ist vom Bundesrat nicht zustimmungspflichtig", erklärt Schwarte. Ein weiteres Rechtsgutachten widerspricht aber dem Umweltministerium.
Alle bisherigen Gutachten prüften die Bundesrats-Zustimmungspflicht unter dem Gesichtspunkt des Verwaltungsaufwandes. Und da es sich bei der Verwaltungszuständigkeit der Länder für das Atomrecht um eine komplizierte Abgrenzung von qualitativen Kritierien handelt, waren die Gutachten zu gegenteiligen Aussagen gekommen.
Nun hat die Anwaltskanzlei "Gaßner, Groth, Siederer" die Zustimmungspflicht unter dem Gesichtspunkt der Haftung geprüft. Nach den Paragrafen 34 und 36 des Atomgesetzes haften bei einem Atomunfall die Bundesländer für einen Teil des Schadens. Die Rechtsanwälte argumentieren nun, dass dieses Haftungsrisiko durch Laufzeitverlängerungen erheblich steige. Deshalb sei die Zustimmung des Bundesrates unabdingbar, argumentieren die Juristen und begründen dies mit dem Paragrafen 74 des Grundgesetzes: Wesentliche Änderungen der Staatshaftung sind nach diesem Paragrafen im zweiten Absatz von der Zustimmung der Länderkammer abhängig.

In Gorleben, das versprechen die Demonstranten, werde "die Regierung auf den Hund kommen". (Foto: Reimer)
Interessant ist in diesem Zusammenhang das Luftsicherheitsgesetz: In diesem Gesetz war ursprünglich auch eine Regelung zum Schadensausgleich beim Abschuss von Passagierflugzeugen vorgesehen. Der Paragraf (hier als "Zu § 16 (alt)" auf Seite 27 nachzulesen) wurde aber gestrichen. Begründung: "Die Streichung des ursprünglich vorgesehenen Schadensausgleichs ist geboten, um die Zustimmungsfreiheit des Gesetzes herzustellen." Gemeint ist die Zustimmung des Bundesrats.
Nicht das erste Gutachten, das davor warnt, den Bundesrat zu umgehen. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums war ein gewisser Hans-Jürgen Papier zum Schluss gekommen, dass eine Zustimmung der Länderkammer zwingend notwendig sei. Papier war bis März Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
Ungeachtet dessen betreibt die Regierung ihre Laufzeitpläne weiter. Das Energiekonzept, so Bundeskanzlerin Angela Merkel, werde "zurzeit viel zu stark aus dem Blickwinkel der Kernenergie und zu wenig aus dem Blickwinkel der Förderung von erneuerbaren Energien diskutiert". Regierungssprecher Steffen Seibert hatte der Financial Times zudem erklärt, das unter Verschluss gehaltene Vertragspapier zwischen Atomlobby und Bundesregierung offen legen zu wollen. "Natürlich wird das demnächst öffentlich gemacht", so Seibert.
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