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Die Tücken im CCS-Gesetz

Mehr Rechte für Grundstückseigentümer und die Länder: Das soll das neue Gesetz zur Erforschung der unterirdischen Kohlendioxid-Speicherung garantieren. Doch ein Blick in den Textentwurf verrät, dass Grundstückseigentümer weiterhin übergangen werden dürfen. Und auch für die Länder dürfte es schwierig werden, die umstrittene CCS-Technik komplett zu verbieten.

Von Felix Werdermann

Norbert Röttgen und Rainer Brüderle wollten alles richtig machen. Als die Bundesminister am Mittwoch die Eckpunkte des neuen CCS-Gesetzesentwurfs vorstellten, sollten die Fehler aus dem vergangenen Jahr nicht wiederholt werden. Damals war der Entwurf der damaligen schwarz-roten Koalition am Widerstand von Bundesländern und Lokalpolitikern gescheitert. Nun sei der Entwurf einer "umfassenden Überarbeitung" unterzogen worden, sagte Umweltminister Röttgen am Mittwoch. Tatsächlich sind einige Passagen geändert worden - die Grundaussagen aber sind gleich geblieben.

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In Brandenburg erprobt der Energiekonzern Vattenfall bereits die Kohlendioxid-Abscheidung. Klappt die Technologie im Pilotprojekt in Schwarze Pumpe, soll hier im Kraftwerk Jänschwalde ein Reaktor-Block - im Schema gelb - auf CCS zur Demonstration umgestellt werden. (Foto: Vattenfall)

Die Erprobung der Technik zur Abscheidung und Verpressung von Kohlendioxid (CCS) werde "nicht gegen den Willen der Menschen" stattfinden, versprach Röttgen. Eigentümern von Grundstücken, auf denen erkundet werden soll, würden die Rechte gestärkt. In der Tat heißt es im entsprechenden Paragrafen des Entwurfs, der klimaretter.info vorliegt, für Untersuchungen sei die Erlaubnis des Grundstückeigentümers oder bei öffentlichen Flächen eine Behörden-Genehmigung einzuholen.

Also doch Erkundung "gegen den Willen der Menschen" - und gegen die Bundesländer

Allerdings wird diese Regelung gleich wieder relativiert: "Wird die [...] erforderliche Zustimmung versagt, so kann sie für Bereiche außerhalb von Gebäuden, Gärten und eingefriedeten Hofräumen [...] durch eine Entscheidung der zuständigen Behörde ersetzt werden." Gebäude sind somit geschützt, Ackerflächen hingegen können nun zwangsweise zu Erkundungsgebiet erklärt werden.

Das nächste mündliche Versprechen von Röttgen: "Es wird keine Erprobung gegen den Widerstand der Bundesländer geben." Dafür wurde ein Satz eingefügt, in dem es heißt, bei der Genehmigung seien "Ziele der Raumordnung zu beachten sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen." Die Bundesländer hätten somit die Möglichkeit, heißt es aus dem Umweltministerium, Gegenden auszuweisen, in denen die CO2-Speicherung verboten ist. "Damit haben sie ein Instrument mit einer weitreichenden Steuerungsmöglichkeit in der Hand."

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Anwohner wollen sich gegen die Kohlendioxid-Verpressung wehren. Nun sollen die Länder CCS verbieten können. (Foto: Reimer)

Ob die Länder damit aber die Einlagerung des Klimagases in ihrem Untergrund komplett verhindern können, ist unklar. Denn die Ausweisung solcher Gebiete muss laut Ministerium auf "entsprechender fachlicher Grundlage" stattfinden. Jürgen Quentin, Jurist bei Deutschen Umwelthilfe (DUH) , bezweifelt, ob ein ganzes Bundesland sich zur CCS-freier Zone erklären kann. Listig könne man aber zum Beispiel gezielt solche Gebiete zur CO2-Speicherung freigeben, die für Energiekonzerne geologisch oder anderweitig unattraktiv seien. Konkrete Pläne jedenfalls gibt es bereits: RWE will abgeschiedenes Kohlendioxid in Schleswig-Holstein verpressen, Vattenfall hat dasselbe in Brandenburg vor.

Fraglich ist auch, ob die Einrichtung von CCS-Verbotszonen nicht zu lange dauert. Die Änderung eines Landesentwicklungsplans zieht sich beispielsweise über Monate hin – RWE oder Vattenfall könnten aber direkt Anträge stellen, sobald das CCS-Gesetz in Kraft tritt. Die Landesregierung in Schleswig-Holstein ist sich dennoch sicher, die CO2-Einlagerung verhindern zu können. Sobald das Gesetz beschlossen sei, würden Umwelt- oder Wissenschaftsministerium prüfen, welche Schritte hierfür eingeleitet werden müssen, sagt ein Regierungssprecher.

30 Millionen Euro für die Schadensvorsorge?

Immerhin gibt es in dem neuen Textentwurf erstmals konkrete Zahlen zur Deckungsvorsorge – damit soll abgesichert werden, dass die Betreiber der Speicheranlagen bei möglichen Schäden haften. Bereits 30 Jahre nach der Stilllegung einer Einlagerungsstätte kann die Verantwortung auf den Staat übertragen werden – Kritiker halten das für viel zu früh. Da würden wieder einmal Risiken sozialisiert, während Gewinne aus der Kohleverstromung privatisiert werden.

Bei Unfällen ab 30 Jahre nach Einlagerungsschluss soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung also die Deckungsvorsorge herhalten. Diese wird mithilfe der CO2-Zertifikate im Emissionshandel errechnet: Pro Jahr bis zur Abgabe der Verantwortung muss der Betreiber soviel Geld hinterlegen, dass damit Zertifikate für drei Prozent der eingelagerten CO2-Menge bezahlt werden könnten.

Ein kleines Rechenbeispiel: Wenn Vattenfall bei seinem Pilotprojekt im brandenburgischen Jänschwalde etwa drei Millionen Tonnen Kohlendioxid jährlich einlagert, ergäben sich bei einem gegenwärtigen Zertifikatspreis von unter 15 Euro nur knapp anderthalb Millionen pro Jahr. Wenn nun in der Forschungsanlage nach zehn Jahren genug geforscht sein sollte, hätte Vattenfall (bei unverändertem Zertifikatspreis) lediglich 15 Millionen Euro angespart. Selbst wenn dieses Geld mit jährlich drei Prozent verzinst würde, wären bei Übergang der Verantwortung  für das CO2-Lager an die Allgemeinheit lediglich 36 Millionen Euro in der Kasse. Der bündnisgrüne Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer ist deshalb empört: "Die Deckungsvorsorge reicht unserer Meinung nach nicht aus, und es ist ein zweites Gorleben zu befürchten." Er fordert, dass die Betreiber auch langfristig haften, also über die 30-Jahres-Frist hinaus.

Linkspartei streitet um CCS-Technik

Wie geht es nun weiter mit dem Gesetzesentwurf? Das Gesetz soll bis Jahresende verabschiedet werden, danach kommt es auf die Länder an. Im Fall Brandenburg könnte das zu neuem Streit in der Linkspartei führen. Während die Bundestagsfraktion die CCS-Technik als "teuer, riskant und energieaufwändig" ablehnt, setzt Brandenburgs linker Wirtschaftsminister Ralf Christoffers weiter auf die umstrittene CO2-Verpressung.

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Trotz anderer Wahlversprechen trägt die Linkspartei in Brandenburg die Pro-CCS-Politik der Landesregierung mit. (Foto: Reimer)

"Brandenburg wäre gut beraten, keine CCS-Vorhaben zu erproben", sagt Eva Bulling-Schröter, umweltpolitische Sprecherin der linken Bundestagsfraktion. "Warum sollte ausgerechnet Rot-Rot in Brandenburg gegen den Willen der Bevölkerung vorpreschen?" Im Wirtschaftsministerium von Christoffers will man erstmal abwarten. Man werde den neuen Entwurf prüfen, generell wolle man aber an CCS festhalten, sagt ein Sprecher.

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