Atomausstieg? Im nächsten Jahrzehnt...
Ursprünglich sollten nach dem Atomkonsens bis zur Bundestagswahl 3 Kraftwerke abgeschalten werden. Biblis A bereits vor zwei Jahre, Neckarwestheim 1 vor einem und Brunsbüttel in diesem Jahr – nach durchschittlich 32 Betriebsjahren. Allerdings hatten Politik und Stromkonzerne keine Abschalt-Termine festgeschrieben, sondern Reststrommengen, die die Kraftwerke noch produzieren dürfen.
Das
Kalkül der Experten um den damaligen Umwelt- Staatssekretär Rainer
Baake war, dass die Konzerne Altanlagen eher abschalten – indem sie die
Reststrom-Mengen auf ein jüngeres Kraftwerk übertragen. Verkalkuliert:
Weil die Altreaktoren wegen Pannen mehrfach still standen, blieb die
Reststrommenge erhalten. Biblis A, zuletzt wegen über 1.000
fehlerhafter Dübel anderthalb Jahre vom Netz, ist seit Anfang Februar
wieder in Betrieb. Die Reststrommenge des Reaktors liegt laut Bundesamt
für Strahlenschutz BfS bei 13.680 Gigawattstunden (Gwh). Bei einer
Jahresproduktion von 7350 Gwh könnte der Reaktor also bis Herbst 2009
laufen.
Ähnlich sieht es bei den beiden anderen Abschalt-Kandidaten aus: Die Reststrommenge von Neckarwestheim1 belief sich laut BfS zum Jahresende auf 10.247 Gwh, was rein rechnerisch zwar nur bis August 2009 reichen würde. Betreiber EnBW fährt das Kraftwerk aber derzeit nur mit halber Leistung. Dadurch wird Reststrommenge gespart, die Laufzeit verlängert sich folglich.
Brunsbüttel schließlich ist nach dem Trafobrand im Sommer letzten Jahres vom Netz. Zwar heißt es vom Betreiber Vattenfall immer wieder, man wolle jetzt das Wiederanfahren bei der Kieler Genehmigungsbehöde beantragen. Dann aber kommt wieder ein neuer Störfall dazwischen – zuletzt just jener Ausfall von Notgeneratoren, der im schwedischen Forsmark fast zum Gau geführt hätte. Vattenfall hatte damals reflexhaft erklärt, in Brunsbüttel könne so etwas nicht passieren, der Reaktor sei ganz anders gebaut. Später mussten die Manager aber Baugleichheit einräumen. Brunsbüttel soll nun im März angefahren werden – eventuell.
Neben dem Reststrommengen-Strang verfolgen die Konzerne außerdem einen juristischen Strang. Zwar ist per Gesetz explizit verboten, von jüngeren AKW auf ältere Reststrommengen zu verschieben. Die Konzerne beantragen aber nun genau dies beim Umweltministerium.
Eine Muskelprobe: Gerichte sollen im Nachhinein feststellen, ob das Wort, das die Konzernbosse einst gaben, juristabel ist. Am heutigen Mittwoch mussten sie einen weiteren Rückschlag hinnehmen: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) untersagte RWE, Strommengenkontingente des stillgelegten AKW Mülheim-Kärlich auf Biblis A zu übertragen. Das Gericht schloss sich der Argumentation des Bundesumweltministeriums an, dass das Gesetz über den Atomausstieg dies nicht vorsehe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließen die Richter die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Na denn: Der Twist geht weiter.
FOTOs: Greenpeace
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