Das Offshore-Beschleunigungs-Gesetz
Gesetze verabschiedet - oft mit den Stimmen der Opposition. In einer Serie analysiert klimaretter.info, was drin steht in den Gesetzen. Und was von ihnen zu halten ist. Heute Teil 6: das Offshore-Beschleunigungsgesetz, das augenscheinlich für die Großkonzerne beschlossen wurde. Nach früheren Plänen hätten sich im Jahr 2010 bereits mehr als 2.000 Megawatt installierter Leistung in deutschen Hoheitsgewässern drehen sollen. Gerade einmal fünf Prozent waren davon realisiert. Aus Berlin Nick Reimer
Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) war voll des Lobes. "Wir bauen bürokratische Hürden ab", erklärte der Minister, nachdem das "Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften" im Juni das Kabinett passierte. Ramsauer nannte das als "Offshore-Beschleunigungsgesetz" bezeichnete Regelwerk einen "ersten und wichtigen Schritt beim Sofortprogramm zum neuen Energiekonzept der Bundesregierung". Denn tatsächlich hinkt die Windenergie-Nutzung auf See weit hinter den Erwartungen zurück.

Der Windpark Roedsand II in der dänischen Ostsee. Hier investierte Eon. (Foto: J. Treblin)
Ursprünglich sollten 2010 bereits Hunderte Windräder mit einer Leistung von 2.000 Megawatt in den deutschen Hoheitsgewässern installiert sein. Tatsächlich sind gerade einmal 50 Windräder am Netz: 12 im Nordsee-Windpark alpha ventus, 21 im Ostsee-Park Baltic 1 und 17 vor Helgoland im Park Bart, der derzeit gebaut wird. Zum Vergleich: An Land waren es in Deutschland zum 1. Januar 2011 über 21.600 Windräder mit 27.125 Megawatt Leistung.
1. Was der Bundestag beschlossen hat
2. Das Gesetz zum Atomausstieg
3. Das neue EEG
4. Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus
5. Gesetz zur Neuregelung energie-
wirtschaftsrechtlicher Vorschriften
6. Offshore-Beschleunigungs-Gesetz
7. Regelungen zur Energieeffizienz
8. Der Energie- und Klimafonds
9. Das Gesetz zur energetischen Sanierung
10. Gesetz für eine klimagerechte Entwicklung
in den Kommunen
11. Das KWK-Gesetz
Die Regierung hat ausgemacht, woran das liegt: an schleppenden Genehmigungsverfahren. Derzeit seien verschiedene Behörden für die Genehmigungen der Windfarmen vor der Küste zuständig. Mit dem "Ersten Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften" wurde dies nun geändert. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) wird künftig als zentrales Amt die Genehmigung abwickeln. Auch die Verlegung von Stromkabeln - oft über 20, 30 Kilometer vor den Küsten - solle durch die Neuregelung vereinfacht werden. Als Ziel ist im Gesetz vermerkt, dass es "Vorratshaltungen von Genehmigungen für Offshore-Projekte zu vermeiden und die Genehmigungen zu 'bündeln'…" gedenkt. Heißt mit anderen Worten: Die Genehmigungen sollen einfacher werden - aber zugleich soll verhindert werden, dass sich Unternehmen nur deshalb Genehmigungen holen, um sich eine Gelegenheit offen zu halten, zu einem günstigeren Investitionszeitpunkt in ferner Zukunft zu bauen und zugleich Konkurrenten von einem sofortigen Bau an derselben Stelle abzuhalten.
Bei Enthaltung der Linksfraktion beschlossen Ende Juni die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnisgrüne und FDP den neuen Gesetzentwurf - also die Änderungen schifffahrtsrechtlicher Vorschriften in der vom Verkehrs- und Bauausschuss geänderten Fassung. Und? Kommt jetzt der große Offshore-Schub?
Falls er kommt, hat das zunächst wenig mit dem Genehmigungsverfahren für die Kraftwerksfelder auf hoher See zu tun. Augenscheinlich ist nämlich nicht das Genehmigungsprozedere Schuld am schleppenden Ausbau: Nach Angaben des genannten Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie sind derzeit 27 Windenenergieparks mit insgesamt 1929 Windrädern allein in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone AWZ genehmigt.
Zuletzt war im August der Windenergiepark Albatros in der Nordsee genehmigt worden. Auf einer Fläche von 39 Quadratkilometern können 79 Windenergieanlagen errichtet werden. Der Windpark wird Testfeld für sogenannte Schwerkraftfundamente werden.

Die Projekte in der Nordsee: Grün bedeutet "in Betrieb", gelb heißt "genehmigt", rot "im Genehmigungsverfahren. Blau unterlegt ist das deutsche Küstenterritorium, die "Ausschließliche Wirtschaftszone" beginnt hinter der gestrichelten Linie, bis dorthin sind die Bundesländer im Genehmigungsverfahren zuständig. (Grafik: dena)
"Dazu kommen noch eine Handvoll küstennaher Windparks", sagt Andreas Wagner von der Stiftung Offshore-Windenergie, einem Branchenverband speziell für Windräder zu Meer. Windparks, die bis zu zwölf Seemeilen vor der Küste - also noch vor Beginn der AWZ - errichtet werden, müssen nämlich nicht vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie genehmigt werden. Zuständig sind hier die Ämter der Bundesländer: Der Windpark Baltic 1 beispielsweise liegt 16 Kilometer vor der Küste - 8,64 Seemeilen - und damit noch nicht in der Ausschließlichen Wirtschaftszone. Die Genehmigung kam aus Schwerin.
"Das Problem des Offshore-Ausbau liegt weniger bei den Genehmigungsverfahren als vielmehr bei der Wirtschaftlichkeit", sagt denn auch Andreas Wagner von der Stiftung Offshore. Im internationalen Vergleich sei das deutsche Genehmigungsverfahren zwar ein sehr aufwendiges, weil detailreiches. "Aber international betrachtet, lief das Verfahren auch bislang schon recht zügig", so der Experte. Die Konzerne hatten vielmehr Sorge, mit der Offshore-Windkraft zu wenig Geld zu verdienen.
So liegt beispielsweise seit 13. Juni 2008 die Genehmigung zum Bau und Betrieb des Windparks "Borkum West" in der Nordsee vor. 80 Multibrid-Turbinen vom Typ M5000 mit einer Leistung von insgesamt 400 Megawatt könnten hier seit drei Jahren Strom produzieren. Bis heute dreht sich dort kein einziges Windrad: Der Stadtwerke-Verbund Trianel baut lieber ein Kohlekraftwerk in Krefeld. Und das, obwohl sich die Stadtwerke gern als Garant der Energiewende bezeichnen: Kohlekraftwerke lassen sich im Vergleich zu Offshore-Windkraftwerken sicher kalkulieren. Schließlich gibt es dafür Erfahrungen - anders als bei den Zu-Wasser-Kraftwerken.
Der Gesetzgeber hat deshalb auch hier noch einmal nachgebessert: Im neuen EEG, dessen neuen Tarife ab 2012 gelten, wird die Kilowattstunde Windstrom mit 15 Cent für zwölf Jahre vergütet - danach sinkt der Bonus. Neuerdings haben die Investoren aber auch eine Wahlmöglichkeit: Sie können sich auch 19 Cent je Kilowattstunde überweisen lassen - dann allerdings nur acht Jahre, bevor der Tarif absinkt. Zum Vergleich: Windräder zu Land bekommen nach dem neuen EEG 8,93 Cent je Kilowattstunde - und das nur fünf Jahre lang, ehe der Tarif sinkt.

Offshore vor der deutschen Ostseeküste: Grün bedeutet wiederum "in Betrieb", gelb heißt "genehmigt", rot "im Genehmigungsverfahren. Blau unterlegt ist das deutsche Küstenterritorium, die "Ausschließliche Wirtschaftszone" beginnt hinter der gestrichelten Linie, bis dorthin sind die Bundesländer im Genehmigungsverfahren zuständig. (Grafik: dena)
Hauptproblem des Offshore-Ausbaus ist der Netzanschluss. Hier werden sogenannte HGÜ-Kabel verlegt - bei dieser "Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung" sind die Übertragungsverluste deutlich geringer als bei Wechselspannungs-Leitungen. Dafür gibt es bisher nur wenige Anbieter. "Der Windpark Baltic 1 in der Ostsee beispielsweise war schon im vergangenen Jahr fertig errichtet - das Kabel wurde aber erst in diesem Jahr verlegt", erklärt Andreas Wagner von der Stiftung Offshore. Das Problem: Hersteller dieser Leitungen könnten gar nicht so schnell liefern, wie die Nachfrage steige. 28 Monate Wartezeit seien keine Seltenheit, so Wagner.
Bis 2009 war rechtlich umstritten, wann wer den Netzanschluss legen muss. Der Bürgerwindpark Butendiek etwa scheiterte, weil sich Netzbetreiber Eon weigerte, die Windkraftwerke ans Netz anzuschließen. "Die Finanzierung stand - nur die Leitung für den Strom nicht", erinnert sich Hermann Albers, einer der Macher des Bürgerwindpark Butendiek und heutiger Präsident des Bundesverbands Windenergie: Netzbetreiber Eon hätte sie ausbauen müssen. Aber der Stromkonzern hatte natürlich kein Interesse, einen Konkurrenten anzuschließen.
Immerhin hier könnte das neue Gesetz Vorteile bringen: Auch nach 2009 galten Details zur Netzanbindung als umstritten, die jetzt geklärt werden sollen. "Beschlossen wurde ein Rahmengesetz, die Details klären jetzt die Verordnungen dazu", erläutert Wagner. Noch im Herbst wird die Bundesnetzagentur dazu ein Konsultationsverfahren einleiten.
Wenig Ausbau-Neigung bei den "Großen Vier"
Ein anderer Grund, warum der Ausbau bislang so deutlich hinter den Planzielen zurückliegt, ist im deutschen Sonderweg zu finden. Anders als Länder wie Dänemark oder Großbritannien müssen deutsche Offshoreparks oft Dutzende Kilometer vor der Küste angelegt werden. Dadurch soll Natur geschützt und Akzeptanz bei Touristen, Fischern oder Anwohnern geschaffen werden: Praktisch sind die meisten Windfarmen so weit draußen angelegt, dass sie unsichtbar von der Küste aus sind.
Das allerdings ist mit oft großen Meerestiefen und damit großen Kosten verbunden: Fritz Vahrenholt, Chef der RWE-Ökostromsparte Innogy, beziffert die Kosten für den Park "Nordsee Ost" auf eine Milliarde Euro, 300 Megawatt sollen entstehen. Hochgerechnet ist diese Leistung beispielsweise mit einem Kohlekraftwerk billiger zu realisieren.
Bei solchen Investitions-Kosten müssen eigenständige Projektierer aufgeben, den "Großen Vier" RWE, Vattenfall, Eon und EnBW bleibt die Führerschaft. Zwar beteiligen sich an verschiedenen Projekten Stadtwerke oder private Investoren. Das Investitions-und Bau-Tempo aber geben die vier Giganten vor.

Die Bauarbeiten am Offshore-Windpark Baltic 1: EnBW nahm mit ihm den ersten kommerziellen Park in der deutschen Ostsee in Betrieb. (Foto: Matthias Ibeler)
Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion, wertet die Gesetzgebung deshalb auch als "Zugeständnis an die Großen". Dabei sei die Offshore-Technologie die teuerste Art der Windenergie. "Sinnvoller, als Wind von der Nordsee in die Verbrauchszentren zu transportieren, ist ihn dezentral in der Fläche zu ernten", so der Bündnisgrüne. Deshalb sei ein Offshore-Beschleunigungsgesetz auch der falsche Hebel. Fell: "Wer den Ausbau der Windenergie will, der muss die Genehmigungsverfahren an Land vereinfachen."
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