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Atomausstieg: Das steht im Gesetz

Diesmal soll sie gelingen, die Energiewende. Die schwarz-gelbe Regierung hat dafür umfangreiche Gesetze verabschiedet - oft mit Stimmen der Opposition.
In einer Serie analysiert klimaretter.info, was drin steht in den Gesetzen. Und was von ihnen zu halten ist.
Heute Teil 2: Das Atomausstiegs-Gesetz - Herzstück der neuen Energiepolitik.

Von Felix Werdermann

Das Kernstück der deutschen Energiewende ist gerade mal 18 Seiten lang: Im Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes wird der Ausstieg aus der Atomenergie geregelt. Was steht drin?


Das Atomkraftwerk Biblis wird abgeschaltet. Oder etwa nicht? (Foto: Thomas Pflaum / Bundesregierung)

Aus für acht AKW: Sofort stillgelegt werden die sieben ältesten Atomkraftwerke und der Reaktor in Krümmel, der in den letzten Jahren immer wieder durch Pannen aufgefallen war. Die sieben Kraftwerke Biblis A und B, Neckarwestheim 1, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser und Philippsburg 1 sind bereits so alt, dass sie nach Vorgaben des rot-grünen Atomkonsenses voraussichtlich in dieser Legislaturperiode hätten abgeschaltet werden müssen.

Die Energiewende im Gesetzestext

1. Was der Bundestag beschlossen hat
2. Das Gesetz zum Atomausstieg
3. Das neue EEG
4. Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus
5. Gesetz zur Neuregelung energie-
    wirtschaftsrechtlicher Vorschriften

6. Offshore-Beschleunigungs-Gesetz
7. Regelungen zur Energieeffizienz
8. Der Energie- und Klimafonds
9. Das Gesetz zur energetischen Sanierung
10. Gesetz für eine klimagerechte Entwicklung
       in den Kommunen
11. Das KWK-Gesetz

Alle acht Reaktoren wurden schon kurz nach Fukushima abgeschaltet, als die Bundesregierung ein dreimonatiges "Moratorium" verfügte. Die AKW-Betreiber haben ihre Anlagen auch nach Ende dieser Periode nicht wieder angefahren, um einen Streit mit der Politik zu verhindern. Das endgültige Aus der acht Reaktoren war zu dem Zeitpunkt bereits absehbar.

Kaltreserve: Es gibt im Gesetz jedoch eine Hintertür: Ein Reaktor darf noch bis März 2013 in Reservebetrieb gehalten werden, falls die Bundesnetzagentur das für nötig hält. Damit wollte die Regierung vermeiden, dass es zu Engpässen kommt, wenn in manchen Winterstunden viel Strom nachgefragt wird, gleichzeitig aber nur kaum Wind weht und wenig Sonne scheint. Reservebetrieb heißt: Die Anlagen des entsprechenden Atomkraftwerks werden nicht verschrottet, sondern im "stand by" gefahren.

Die Bundesnetzagentur musste bis Ende August entscheiden, ob - und welches - Atomkraftwerk dafür in Frage kommt. In beinahe letzter Minute hat sie nun bekanntgegeben, dass die fossilen Kraftwerkskapazitäten ausreichen. Konkret nennt sie drei Kohle-Kraftwerke, die einspringen sollen: den Block 3 in Mannheim (Betreiber: Mannheim), den Block 2 vom Kraftwerk Mainz-Wiesbaden (Betreiber: die Stadtwerke der beiden Städte) und den Block C in Ensdorf (RWE). Schon vorher hatte die Agentur auch die Mineralölraffinerie Oberrhein in Karlsruhe sowie das Reservekraftwerk Freimann in München in Betracht gezogen.

Zeitplan für die übrigen Atomkraftwerke: Für die neun verbleibenden Reaktoren gibt es nun jeweils feste Abschalttermine. Das Kraftwerk Grafenrheinfeld geht spätestens 2015 vom Netz, 2017 folgt Gundremmingen B und 2019 dann Phillipsburg 2. In den Jahren 2021 und 2022 werden jeweils drei Anlagen abgeschaltet: Zunächst Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf (alle 2021) und dann Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 (alle 2022).


Alle kommerziell betriebenen Atomkraftwerke in Deutschland werden abgeschaltet. Nach geltendem Gesetz geht der letzte Reaktor aber erst im Jahr 2022 vom Netz. (Foto: Malte Dörge / PubliXviewinG)

Reststrommengen: Im Prinzip ist auch ein früheres Abschalten möglich, denn die Laufzeiten sind weiterhin durch die von Rot-Grün eingeführten Reststrommengen begrenzt. Im Ausstiegsgesetz von 2002 war jedem kommerziell betriebenen Reaktor eine Strommenge zugeschrieben worden, die noch produziert werden durfte, bevor die Betriebsgenehmigung erlischt. Daraus ergab sich rechnerisch ein Ausstieg bis ungefähr 2021. Die Betreiber konnten jedoch die reale Laufzeit mit Tricks verlängern, feste Abschalttermine gab es nicht.

Im letzten Herbst hatte die schwarz-gelbe Koalition allen Atomreaktoren zusätzliche Reststrommengen zugestanden und somit die Laufzeiten – je nach Kraftwerk – um acht bis zwölf Jahre verlängert. Dies wird mit dem neuen Ausstiegsgesetz rückgängig gemacht, die Übertragung von Reststrommengen von einem AKW auf ein anderes ist weiterhin möglich. Durch das sofortige Aus für sieben oder acht Anlagen sind noch größere Mengen vorhanden. Es ist somit durchaus möglich, dass die Reaktoren erst am gesetzlich festgelegten Abschaltdatum vom Netz gehen.

Das steht nicht im Gesetz: Zahlreiche Aspekte der Atomenergienutzung werden in der Atomgesetznovelle nicht behandelt. Die Regelungen beziehen sich ausschließlich auf die kommerziell betriebenen Reaktoren, Forschungsreaktoren und andere Atomanlagen wie die Urananreicherungsanlage im westfälischen Gronau dürfen weiter betrieben werden – auch über das Jahr 2022 hinaus. Deutschland gehört weiterhin zur Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und zahlt Geld für die Atomforschung.

Viele Praktiken und Regeln, die im Zuge der Laufzeitverlängerung eingeführt wurden, bleiben bestehen. Dazu zählt einerseits die Brennelementesteuer, gegen die nun die AKW-Betreiber klagen wollen. Andererseits steht aber auch weiterhin der Paragraf 7d im Atomgesetz, mit dem im letzten Herbst eine zusätzliche Sicherheitsstufe eingeführt wurde. Umweltschützer sind der Auffassung, dass dadurch das Sicherheitsniveau insgesamt abgesenkt wurde. Staatliche Hermes-Bürgschaften für Atomexporte in Entwicklungs- und Schwellenländer sind immer noch möglich.


Umweltschützer sind dagegen: Deutschland will den Bau des brasilianischen Atomkraftwerks Angra 3 weiterhin mit einer staatlichen Bürgschaft absichern. (Foto: K. Geppert)

Die Klagen der Konzerne: Die Betreiber der Atomkraftwerke wollen gegen das Ausstiegsgesetz klagen. Sie sehen die Reststrommengen, die ihnen Rot-Grün einst zugesichert hatte, als ihr Eigentum an und fordern Entschädigungen. Unklar ist, ob das Ausstiegsgesetz so begründet ist, dass es einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht standhält. Problematisch könnte sein, dass die Ausstiegstermine für die Reaktoren willkürlich erscheinen.

Die Klageabsichten der großen Konzerne ist nicht zu verwechseln mit ihren Plänen, ebenfalls gegen die Brennelementesteuer zu klagen. Hier argumentieren die AKW-Betreiber, die Steuer benachteilige die Atomkraft gegenüber anderen Energieformen und sei daher nicht vereinbar mit EU-Recht. Die Steuer soll die Konzerne an den Kosten für das marode Versuchs-Endlager Asse beteiligen und ist nicht an längere AKW-Laufzeiten geknüpft.

Die Klagen der Atomkraftgegner: Auch Greenpeace ist unzufrieden mit dem schwarz-gelben Atomausstieg. Die Umweltschutzorganisation möchte weiterhin gegen die Atomnovelle klagen, die im letzten Herbst beschlossen wurde. Dabei geht es Greenpeace vor allem um den Paragrafen 7d, mit dem aus Sicht der Organisation das Sicherheitsniveau abgesenkt und Klagemöglichkeiten eingeschränkt werden.

Endlagersuche: Ein Ort zur dauerhaften Lagerung hochradioaktiver Abfälle wird weiterhin gesucht. In der Atomnovelle fehlt dieser Punkt allerdings. Die Bundesregierung hat angekündigt, bis Jahresende einen Entwurf für ein Endlagersuchgesetz vorzulegen.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Ethikkommission hat neuen Schwung in die Debatte gebracht: In ihrem Abschlussbericht empfiehlt sie eine Lagerung, bei der Atommüll zur Not zurückgeholt werden kann. In der Vergangenheit war aber gerade die Nicht-Rückholbarkeit ein Argument für den Salzstock in Gorleben.

Zustandekommen des Gesetzes: Der Atomausstieg wurde von der Regierung offiziell auf Grundlage von zwei Berichten erarbeitet: Die Reaktorsicherheitskommission hatte zuvor die Sicherheit der Reaktoren überprüft, die Ethikkommission sollte das Risiko bewerten. Anschließend hat die Regierung einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Innerhalb weniger Wochen wurde der Vorschlag durch den Bundestag gebracht, alle Fraktionen stimmten dem Gesetz zu – mit Ausnahme der Linkspartei, die einen schnelleren Ausstieg fordert. Streit hatte es im Vorfeld bei den Grünen gegeben, die zu dieser Frage einen Sonderparteitag einberufen hatten.


Claudia Roth hat sich für ein "Ja" der Grünen eingesetzt - und auf dem Parteitag gewonnen. (Foto: gruene.de)

Zahlreiche Vertreter der Anti-Atomkraft-Bewegungen forderten von den Grünen ein Nein zu dem Gesetz, weil es zu lange dauere, bis das letzte Kraftwerk vom Netz geht. Die Grünen könnten den Ausstieg bei einer Regierungsbeteiligung in der nächsten Legislaturperiode womöglich beschleunigen – dies sei bei einer Zustimmung zum schwarz-gelben Ausstiegsgesetz aber unwahrscheinlich. Auf dem Parteitag setzten sich die Grünen durch, die in dem schwarz-gelben Ausstiegsbeschluss einen Erfolg der eigenen Partei sahen, den es zu unterstützen gelte.

Am 30. Juni wurde das Gesetz beschlossen, am 8. Juli stimmte auch der Bundesrat zu. Nachdem Bundespräsident Christian Wulff das Gesetz am 1. August unterzeichnet hat, trat es am 6. August in Kraft.

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