Energiewende-Gesetze: Die EEG-Novelle
Diesmal soll sie gelingen, die Energiewende. Die schwarz-gelbe Regierung hat dafür umfangreiche Gesetze verabschiedet - oft mit
Stimmen der Opposition.In einer Serie analysiert klimaretter.info, was drin
steht in den Gesetzen. Und was von ihnen zu halten ist. Heute Teil 3: Das Erneuerbare Energien-Gesetz - Pfeiler zum Umstieg ins regenerative Zeitalter.
Von Martin Reeh
Bis zur letzten Minute ging diesmal der Streit und die Lobbyarbeit zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Im Mittelpunkt standen diesmal nicht die Einspeise-Tarife der Solarenergie, sondern die für Onshore- und Offshore-Wind, für Geothermie und Biomasse.

Arbeiter stellen ein 2,3 Megawatt leistungsstarkes Windrad bei Rostock auf. (Foto: Paul Langrock)
Die Beschlüsse im Einzelnen:
- Offshore-Wind: Bisher wird eine sogenannte Sprinterprämie gezahlt: Wer sein Windrad zu See bis 2015 baut, kam in den Genuss. Das hat sich geändert: Die Sprinterprämie für Offshore-Anlagen wird in die Normalvergütung integriert, sodass der Einspeisetarif von 13 auf 15 Cent pro Kilowattstunde steigt.
1. Was der Bundestag beschlossen hat
2. Das Gesetz zum Atomausstieg
3. Das neue EEG
4. Gesetz zur Beschleunigung des Netzausbaus
5. Gesetz zur Neuregelung energie-
wirtschaftsrechtlicher Vorschriften
6. Offshore-Beschleunigungs-Gesetz
7. Regelungen zur Energieeffizienz
8. Der Energie- und Klimafonds
9. Das Gesetz zur energetischen Sanierung
10. Gesetz für eine klimagerechte Entwicklung
in den Kommunen
11. Das KWK-Gesetz
Entscheidend für die Branche ist die Einführung eines optionalen Stauchungsmodells, mit dem die Anfangsvergütung auf 19 Cent steigt, aber nur für acht statt wie bisher zwölf Jahre gezahlt wird. Damit erhofft sich die Branche einen schnellen Rückfluss der Investitionen, auch wenn die Gesamtvergütung unter der des bisherigen Modells bleibt. Renditen um acht Prozent sollen somit möglich sein.
Lobbygruppen wie die Stiftung Offshore hatten noch im letzten Jahr für eine Erhöhung der Vergütung plädiert, sodass Renditen in zweistelliger Höhe möglich wären. Andernfalls seien die Anreize für Investoren nicht hoch genug, diese würden Offshore-Windanlagen lieber im Ausland errichten. Schon Anfang August gab das US-Unternehmen Blackstone als erster privater Investor aber bekannt, 1,2 Milliarden Euro in einen Windpark bei Helgoland zu investieren.
- Wind an Land: Die Degression steigt von 1 auf 1,5 Prozent. Bedeutet: Statt wie bisher 1 Prozent sinkt der jährliche Einspeisetarif nun um 1,5 Punkte. Eine zwischenzeitlich geplante, noch höhere Degression wurde auf Betreiben des Bundesrates wieder zurückgenommen. Zudem wurde der Systemdienstleistungsbonus für Neuanlagen, mit denen das Abregeln der Windräder bei einem zu hohen Stromangebot technisch ermöglicht werden soll, von Ende 2013 auf Ende 2015 verlängert. Der Repowering-Bonus, mit dem das Aufrüsten von alten Anlagen zu leistungsstärkeren gefördert werden soll, wurde auf Anlagen begrenzt, die vor 2002 errichtet wurden.
Die wesentliche Entscheidung über den Ausbau der Windenergie dürfte auf Landesebene erfolgen. Insbesondere in den südlichen Ländern waren auch wegen politischer Blockaden bislang wenig Windanlagen errichtet worden. Die Landesregierungen etwa in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen erarbeiten derzeit ehrgeizige Pläne zum Ausbau der Windkraft.
- Geothermie: Die Erzeugung von Strom durch Erdwärme ist bisher weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Grund dafür sind einerseits hohe Anfangsinvestitionen - die Probebohrungen sind teuer und ohne Garantie, dass tatsächlich die vermutete heiße Quelle gefunden wird - was eine Refinanzierung oft fraglich erscheinen lässt. Andererseits kam die Erdwärmenutzung durch von geothermischen Bohrungen ausgelöste kleinere Beben in Verruf, etwa in Basel und Landau/Pfalz.
Um den Ausbau der Geothermie zu fördern, hat die Bundesregierung hier die größten Verbesserungen eingeführt: Die Grundvergütung steigt nicht nur durch die Integration des Kraft-Wärme-Koppelungs- und Sprinter-Bonus in die Grundvergütung von 16 auf 23 Cent pro Kilowattstunde, sie wird zusätzlich noch um zwei weitere Cent erhöht. Der Beginn der Degression wird auf 2018 verschoben, sie wird im Gegenzug aber von einem auf fünf Prozent erhöht.

Nachdem die Solartarife bereits stark abgesenkt wurden, blieben sie diesmal unverändert. (Foto: Bernd Mueller/BMU)
- Photovoltaik: Änderungen in der Förderung gibt es nach den Einschnitten Anfang 2011 nicht. Solarstromanlagen werden zukünftig allerdings ins Einspeisemanagement aufgenommen, sodass sie wie alle anderen Erneuerbaren-Anlagen bei Netzüberlastung gegen eine Entschädigung abgeregelt werden können.
- Wasserkraft: Da die Bundesregierung das Potenzial der Wasserkraft für ausgereizt hält, sieht die EEG-Novelle hier kaum Änderungen vor. Allerdings werden die bisher komplexen Vergütungsstrukturen - je nach Größe der Kraftwerke - zusammengefasst und auf drei begrenzt. Die Degression wird auf ein Prozent vereinheitlicht.
- Grünstromprivileg: Bislang waren Unternehmen, die mindestens 50 Prozent erneuerbare Energien vermarkteten, von der EEG-Umlage befreit - etwa die vier reinen Ökostrom-Anbieter Lichtblick, EWS, greenpeace-energy und Naturstrom. Im letzten Herbst hatte dies zu einer Debatte über Missbrauch des Grünstromprivilegs geführt: Stadtwerke planten die Ausgründung von Tochterfirmen, die erneuerbare Energien verkaufen sollten - und sich dabei auf die billigsten konzentrierten. Die übrigen Verbraucher wären dadurch mehr belastet worden. Insbesondere die EEG-Umlage für den teuren Solarstrom wäre fast ausschließlich an ihnen hängengeblieben.
Das Grünstromprivileg wird nun auf zwei Cent pro Kilowattstunde beschränkt, zudem muss der Anteil flukturiernder erneuerbarer Energien - also Wind- und Solarkraft - mindestens zwanzig Prozent betragen.

Die stärksten Einschnitte sieht das neue EEG bei der Verstromung von Biomasse vor. (Foto: Paul Langrock)
- Biomasse: Die schwarz-gelbe Koalition hat hier die stärksten Einschnitte vorgesehen, um Fehlanreize zu reduzieren. Hintergrund ist die großflächige Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für den Biomasseanbau. In der EEG-Novelle ist jetzt für den Einsatz von Biogas die Verwendung von Mais und anderem Getreide auf einen Anteil von höchstens 60 Prozent festgeschrieben. Zudem muss jede Biogasanlage mindestens 60 Prozent Wärmenutzung oder 60 Prozent Gülleeinsatz nachweisen können oder eine Direktvermarktung des Stroms betreiben - also statt über Einspeisetarife honoriert zu werden an der Strombörse in Leipzig Verkaufserlöse erzielen.
Damit soll sichergestellt werden, dass über die Stromerzeugung hinaus ein Zusatznutzen besteht. Im Schnitt wird das Vergütungsniveau um 10 bis 15 Prozent abgesenkt, bei Kleinanlagen stärker. Für die Biomethaneinspeisung gibt es gleichzeitig eine Zusatzvergütung.
- Strom-Speicher: Diese werden zukünftig von Netzentgelten befreit. Hoffnungen der Erneuerbaren-Branche auf eine gesonderte Speicherförderung erfüllten sich aber nicht.Die Tarife sind nun - wenn keine außerplanmäßige Änderung vorgenommen wird - die nächsten vier Jahre gültig. Dann werden sie wiederum überprüft - und neu festgelegt.
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