Eilmeldung: Keine Revision zu Datteln
Das Bundesverwaltungsverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Revision der Stadt Datteln und der Eon Kraftwerke GmbH zurückgewiesen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 3. September 2009 ist damit rechtskräftig. Das bedeutet Oberverwaltungsgericht hatte den Bebauungsplan Nr. 105 - E.ON Kraftwerk - der Stadt Datteln aus mehreren Gründen für unwirksam erklärt hat.

Der Bebauungsplan sollte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Steinkohlekraftwerks mit Feuerungswärmeleistung von circa 2.600 Megawatt einer elektrischen Leistung von circa 1.055 Megawatt schaffen. Die Bezirksregierung Münster hat der Eon Kraftwerke GmbH einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zur Errichtung und zum Betrieb des Steinkohlekraftwerks sowie mehrere Teilerrichtungsgenehmigungen erteilt. Klagen gegen diese Bescheide sind beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig.
Am Nachmittag lesen Sie auf wir-klimaretter.de einen ausführlichen Bericht zu den Folgen des Urteils.
Die Stadt Datteln will morgen über einen neuen Bebauungsplan entscheiden.
Aktenzeichen: BVerwG 4 BN 66.09
Foto: Das Eon-Projekt in Datteln
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