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EU-Emissionshandel: Angriff abgeblockt

Trotz Drohungen von allen Seiten - der Europäische Gerichtshof bleibt hart. Die Einbeziehung nicht-europäischer Fluglinien in den EU-Emissionshandel sei rechtens. Damit müssen nun alle Airlines, die Europa anfliegen, für einen Teil ihrer Zertifikate zahlen. Um die Wogen im Ausland zu glätten, hatte Klimakommissarin Hedegaard jedoch schon im November "Ausnahmen" angekündigt.

Von Eva Mahnke

Die Europäische Union hat das Herzstück ihrer Klimapolitik, das Europäische Emissionshandelssystem (ETS), gegen den Angriff der USA verteidigt. "Die Prüfung der Richtlinie 2008/101 hat nichts ergeben, was ihre Gültigkeit berühren könnte", heißt es in dem heute verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Damit müssen ab Januar alle Fluggesellschaften, die auf europäischen Boden landen oder starten, für ihre Emissionen Verschmutzungsaktien vorweisen.


Ab Januar muss der Luftverkehrssektor zumindest für einen Teil seiner Verschmutzungen zahlen. (Foto: Michael Schulze von Glaßer)

Der Beschluss zur Aufnahme des Flugverkehrs in den Europäischen Emissionshandel war zwar schon 2008 gefällt worden. Je näher aber das Datum der Umsetzung der Richtlinie - der Januar 2012 - rückte, desto stärker hagelte es von vielen Seiten scharfe Kritik und Drohungen. Russland und Indien zum Beispiel kündigten an, die Überflugrechte europäischer Fluggesellschaften zu begrenzen. China drohte damit, Flugzeugbestellungen beim deutsch-französischen Airbus-Konsortium zurückzuziehen. Und die US-amerikanischen Firmen klagten.

US-Airlines wollten den Emissionshandel per Völkerrecht kippen

Der Industrieverband ATA sowie die Fluggesellschaften American Airlines, United Airlines und Continental Airlines argumentierten, die EU-Richtlinie sei mit dem Völkerrecht unvereinbar. Unter anderem verstoße sie gegen das Kyoto-Protokoll (das die USA nie ratifiziert haben) und das sogenannte "Open-Skies-Abkommen".

Der Europäische Gerichtshof aber urteilte anders. Das Kyoto-Protokoll erlaube es den Vertragsparteien, ihre übernommenen Reduktionsverpflichtungen so zu erfüllen, wie sie es für richtig hielten. Das Abkommen schreibe ihnen auch nicht vor, Wege zur Treibhausgasreduktion im Luftverkehr ausschließlich über die Internationale Zivilluftfahrtsorganistaion (ICAO) zu verhandeln. Mit anderen Worten: Die EU muss nicht warten, bis andere Staaten bereit sind, das Thema Emissionsreduktion im Flugverkehr anzugehen.


Für die Berechnung der notwendigen Verschmutzungszertifikate werden nicht nur die Emissionen über europäischem Boden angerechnet. (Foto: Mahnke)

Ausdrücklich weist der Gerichtshof in seinem Urteil auf das Recht der EU hin, die gesamte Flugstrecke nach oder von Europa zur Grundlage für die Berechnung der notwendigen Verschmutzungszertifikate zu nehmen, und nicht nur die Strecke im europäischen Luftraum. Der EuGH schützt damit die europäischen Ambitionen für ein "hohes Schutzniveau" im Umweltbereich. Eine Diskriminierung, die die amerikanischen Airlines durch den zwangsweisen Kauf von Emissionszertifikaten sehen, konnten die Richter dagegen nicht feststellen.

BUND: "Ein Sieg der Vernunft"

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßte die Entscheidung der Richter als "Sieg der Vernunft". Die ab 1. Januar geltende Bepreisung klimaschädlicher Flugzeug-Emissionen sei "zwar nur ein kleiner Schritt beim Abbau ökologisch nachteiliger Subventionen", sagte BUND-Verkehrsexperte Werner Reh.  Es sei aber "ein Anfang". Zwar werde mit der Beteiligung der Airlines am Emissionshandel das Fliegen nicht umweltfreundlich. "Die versteckten Kosten des Luftverkehrs werden sich künftig aber etwas stärker im Flugpreis widerspiegeln, und damit macht sich auch der Kunde ehrlicher." Zusammen mit der bereits erhobenen Ticketsteuer sinke die umweltschädliche Subventionierung des Flugverkehrs von rund elf Milliarden Euro pro Jahr auf künftig noch rund zehn Milliarden, so Reh.

Offen bleibt vorerst, welche Auswirkungen das EuGH-Urteil auf die transatlantischen Beziehungen haben wird. In der vergangenen Woche hatten US-Außenministerin Hillary Clinton und US-Verkehrsminister Raymond LaHood der EU-Kommission laut Bericht der Financial Times Deutschland in einem vertraulichen Schreiben "angemessene Maßnahmen" angedroht, sollte die EU ab Januar 2012 tatsächlich auch nicht-europäische Fluggesellschaften zur Kasse bitten.


Klimakommissarin Hedegaard will den Streit scheinbar nicht eskalieren lassen. (Foto: EU)

Um die Wogen zu glätten, hatte EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard jedoch schon im November angekündigt, Ausnahmeregelungen zuzulassen. "Wenn solche Länder ähnliche Maßnahmen ergreifen, um den CO2-Ausstoß im Luftverkehr zu reduzieren, kann es für sie eine Ausnahme vom Emissionshandel geben", ließ sie durch einen Sprecher verkünden.

Mehrpreis für ein Flugticket in die USA: zwei bis zwölf Euro

So wichtig das heutige Urteil des EuGH ist, so gering ist dennoch die praktischen Auswirkung der EU-Richtlinie auf den Klimaschutz.  "Der Emissionshandel für die Flugunternehmen in seiner jetzigen Form bringt den Klimaschutz keinen Deut weiter", sagte Eva Bulling-Schröter. "Die Emissionsobergrenze ist viel zu großzügig festgelegt, CO2-Zertifikate aus anderen Bereichen des Emissionshandels sind derzeit für’n Appel und ´n Ei zu haben. Die ökologische Lenkungswirkung des Emissionshandels für den Flugverkehr wird in den kommenden Jahren gegen Null tendieren." Derzeit bewegt sich der Preis für eine Tonne Kohlendioxid um die sieben Euro. Um den Preis zu steigern und zu ermöglichen, dass er eine ökologische Lenkungswirkung entfalten kann, will der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments deshalb die Zahl der Emissionszertifikate reduzieren.

Auch die Flugreisenden dürften nur wenig von der neuen Vorschrift merken. In einer Antwort auf eine Bundestagsanfrage der Linksfraktion hat die Bundesregierung just heute erklärt, um welchen Betrag sich voraussichtlich die Ticketpreise infolge des Emissionshandels erhöhen werden: um lediglich zwei bis zwölf Euro. Der genaue Wert wird maßgeblich von der Dreistigkeit der Luftfahrtgesellschaften abhängen. Einen Großteil der benötigten Zertifikate werden sie bekanntlich kostenlos zugeteilt bekommen - doch sie sind frei darin, den Marktpreis dieses staatlichen Geschenks auf den Ticketpreis aufzuschlagen. Die deutschen Stromriesen haben sich auf diesem Weg in den vergangenen Jahren milliardenschwere Extragewinne verschafft.

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