Emissionshandel: Clinton rasselt mit dem Säbel
Unmittelbar vor dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Streit um den Emissionshandel im Flugverkehr droht US-Außenministerin Hillary Clinton in einem Schreiben an die Europäische Kommission mit Konsequenzen. Das Tauziehen um die Regelung für Drittstaaten-Airlines spitzt sich zu. Das für den morgigen Mittwoch erwartete Urteil des EuGH wird den andauernden Konflikt kaum besänftigen können.
Von Tony Stuemer
Die außereuropäische Kritik an dem Vorhaben der EU zum Emissionshandel im Flugverkehr geht in eine neue Runde. US-Außenministerin Hillary Clinton und Verkehrsminister Raymond LaHood haben nach Angaben der Financial Times Deutschland ein geharnischtes Schreiben an Vertreter der EU-Kommission verfasst. Darin erklären die Politiker, sie seien "gezwungen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen", wenn die EU wie geplant ab Januar 2012 auch nicht-europäische Fluggesellschaften in ihren Emissionshandel miteinbezieht. Ein solches Gesetz verstoße gegen internationales Recht, heißt es in dem Schreiben weiter. Die Europäische Union müsse "zurückkehren zur Arbeit mit, statt gegen die internationale Gemeinschaft."

US-Außenministerin Hillary Clinton weiß resolut aufzutreten. (Foto: State Dept Image)
EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard gibt sich angesichts der andauernden Kritik weiterhin gelassen. Für sie sei dies "keine große Neuigkeit", erklärte sie gegenüber der FTD. Das Vorhaben der EU zum Emissionshandel für Fluggesellschaften sei "nicht nur eine Idee. Das ist europäisches Recht", betonte sie. Tatsächlich lehnen vor allem die USA, China, Russland und Indien die Pläne der EU vehement ab. Drohungen sind dabei auch keine Neuheit. China warnte bereits vor der Durchsetzung der Pläne - andernfalls erwäge man den Rückzug aus Milliardengeschäften mit dem deutsch-französischen Flugzeugbauer Airbus. Russland und Indien haben hingegen mit Auswirkungen auf Überflugrechte für EU-Airlines gedroht.
Geklagt hatten die amerikanische Flugverkehrsorganisation ATA (Air Transport Association of America) sowie drei weitere amerikanische Fluggesellschaften (American Airlines, Continental Airlines, United Airlines). Der Zwang für amerikanische Airlines, an dem europäischen Emissionshandel teilzunehmen, sei rechtswidrig und verstoße insbesondere gegen internationales Völkerrecht, begründeten die Kläger ihren Vorstoß. In einem Schreiben mehrerer US-amerikanischer Behörden und Vereine der Flugverkehrsbranche an den Kongress wiesen diese besonders auf die wirtschaftlichen Auswirkungen des europäischen Emissionshandels auf die USA hin. Demnach entstünden den US-Airlines zwischen 2012 und 2020 Kosten von rund 3,1 Milliarden US-Dollar. Außerdem seien zahlreiche Jobs von den Plänen der EU bedroht, heißt es darin. Ende Oktober verabschiedete das Abgeordnetenhaus einen Gesetzentwurf, der US-Airlines die Teilnahme am europäischen Emissionshandel verbietet. Nun muss der Senat entscheiden, ob er die Vorlage aufgreifen will.
Zusätzliche Belastungen für die Fluggesellschaften bringt zudem die von der schwarz-gelben Regierung beschlossene Flugticketabgabe. Die Airlines fürchten dadurch den Rückgang der Passagierzahlen sowie Einnahmeverluste. Seit Januar 2011 wird eine Gebühr von acht bis 45 Euro, abhängig von der Reiseentfernung, für jedes Ticket fällig. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch jährliche Mehreinnahmen von rund einer Millarde Euro. Ursprünglichen Plänen zufolge sollte die Abgabe mit dem Beginn des Emissionshandels im Flugverkehr wegfallen. Die Bundesregierung teilte jedoch noch im vergangenen Jahr mit, dass diese dauerhaft bestehen bliebe und lediglich an den Emissionshandel angepasst würde.

Flughafen München. Ab 2012 sollen alle in der EU startenden und landenden Maschinen in den Emissionshandel integriert werden. Zahlreiche Drittstaaten machen Druck für eine Ausnahmeregelung. (Foto: Dr. Werner Hennies/Flughafen München GmbH)
Mit der US-amerikanischen Außenministerin Hillary Clinton meldet sich nun erstmals eine ranghohe Politikerin zu Wort. Nicht zuletzt deshalb sieht EU-Verkehrskommissar Siim Kallas die jüngsten Entwicklungen in dem Streit mit Besorgnis. Er zeigte sich besonders besorgt, dass die Konfrontation zu eskalieren drohe.
Am Mittwoch wird der Europäische Gerichtshof sein Urteil in der Sache verkünden. Erwartet wird, dass die Klage der US-Airlines erfolglos bleibt. EU-Generalanwältin Juliane Kokott hatte bereits im Oktober erklärt, dass "sich die klagenden Fluggesellschaften und Vereinigungen von Fluggesellschaften grundsätzlich nicht auf das Völkergewohnheitsrecht berufen können. Die Einbeziehung des internationalen Luftverkehrs in das EU-Emissionshandelssystem ist mit dem Völkerrecht vereinbar." Dennoch ist ein Entgegenkommen der EU in dem Streit nicht gänzlich ausgeschlossen. "Wenn solche Länder ähnliche Maßnahmen ergreifen, um den Kohlendioxid-Ausstoß im Luftverkehr zu reduzieren, kann es für sie eine Ausnahme vom Emissionshandel geben", sagte ein Sprecher von Connie Hedegaard Anfang November und signalisierte somit ein Einlenken der EU.
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