"Heatballs" sind doch Glühlampen
Als "Aktionskunst" und "Widerstand gegen die Unverhältnismäßigkeit von Maßnahmen zum Schutze unserer Umwelt" wollte der Ingenieur Siegfried Rotthäuser den Verkauf von als "Heatballs" umdeklarierten Glühlampen verstanden wissen. Im April 2010 startete er mit bundesweitem Medienecho den Protest gegen das Verbot konventioneller Glühlampen durch die Europäische Union. Sogar ein Beitrag zum Umweltschutz sei das Ganze, behauptete Rotthäuser: Schließlich mache "in Passivhäusern die Wärme, die durch Glühlampen in die Räume eingetragen wird, einen erheblichen Anteil der Heizenergie aus. Der Austausch von Glühlampen durch Energiesparlampen nimmt diesen Teil, der nun anderweitig zugefuhrt werden muss", so der "Heatball"-Verkäufer auf seiner Webseite.

(Foto: Flickr / Anton Fomkin)
Das Verwaltungsgericht Aachen wollte ihrer Argumentation nicht folgen und bestätigte jetzt die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahmung von 40.000 "Heatballs" durch den Zoll. "Heatballs" seien "Haushaltslampen im Sinne der EG-Verordnung", so die Aachener Richter. Entscheidend sei die objektive Zweckbestimmung aus Verbrauchersicht: Danach dienten "Heatballs" wie herkömmliche Glühlampen der Beleuchtung.
Unterdessen fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine gesetzliche Rücknahmepflicht des Handels für Energiesparlampen. Laut DUH-Angaben wurden im vergangenen Jahr rund 37 Prozent der Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen in Deutschland gesammelt und einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt. Zwar sind die Zahlen damit im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen, im internationalen Vergleich hinkt Deutschland allerdings immer noch hinterher. So recycelt Schweden beispielsweise doppelt so viele der im Umlauf befindlichen Energiesparlampen. Technisch bedingt enthalten sowohl Energiesparlampen als auch Leuchtstoffröhren kleine Mengen giftigen Quecksilbers und verlangen daher eine getrennte Entsorgung vom restlichen Hausmüll.Die Rücknahmequote könnte laut DUH durch eine Rücknahmepflicht des Handels für alte Energiesparlampen deutlich gesteigert werden. "Überall dort, wo Energiesparlampen verkauft werden, müssen diese auch zurückgenommen werden - und zwar kostenlos und unabhängig davon, wo sie gekauft wurden", fordert Maria Elander, Leiterin des Bereichs Kreislaufwirtschaft der DUH.
Auch die Verbraucherinformation ließe zu wünschen übrig, stellte die DUH bei einer Stichprobe von 50 Warenhäusern, Bau-, Drogerie- und Supermärkten fest. So beschränkten sich die Märkte vielfach auf einen einfachen Hinweis, dass der Wechsel zu Energiesparlampen den Stromverbrauch reduzieren würde. Hinweise zur fachgerechten Entsorgung ausgedienter Energiesparlampen suche man dagegen häufig vergeblich. Ähnlich sehe es bei Informationen zu Anlaufzeiten, Quecksilbergehalt oder Lichtfarbe aus. Diese müssten allerdings direkt auf der Verpackung verzeichnet werden und darüber hinaus auf frei zugänglichen Internetseiten bereitgestellt werden, fordert die DUH.
klimaretter.info/kege
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