NRW für bessere Kühlschrank-Entsorgung
Werden Kühlgeräte nicht fachgerecht entsorgt, können extrem klimaschädliche Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) in die Atomosphäre gelangen. Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel will Kommunen daher beim Kühlschrank-Recycling unterstützen. Die Deutsche Umwelthilfe beschwert sich derweil bei der Europäischen Union über die Untätigkeit der Bundesregierung.
Von Felix Werdermann
Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) möchte den Kommunen bei der umweltgerechten Entsorgung von Kühlschränken helfen. "Wir benötigen eine geschlossene Entsorgungskette für alte Kühlgeräte, um die schädlichen Stoffe fachgerecht entsorgen zu können und Wertstoffe wieder zu recyceln", sagte Remmel am Sonntag. "Durch den Diebstahl der Kompressoren wird diese Entsorgungskette in ihrem wichtigsten Punkt unterbrochen: der klimaschädlichen Vermeidung von FCKW-Emissionen."

Solange der Kühlschrank funktioniert, ist alles in Ordnung. Aber danach? (Foto: Dena)
Laut Umweltministerium enthalten noch rund 80 Prozent der ausrangierten Geräte extrem klimaschädliche Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW). Bei jedem fünften Kühlgerät würden die Kompressoren und weitere Teile illegal entwendet. Dabei entweichen pro Kühlgerät angeblich rund 128 Gramm FCKW unkontrolliert in die Atmosphäre. Da dieses Kältemittel 10.900-mal schädlicher ist als Kohlendioxid, können im Fall einer unsachgemäßen Behandlung pro Kühlgerät 1,4 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente freigesetzt werden, heißt es beim Umweltministerium. Dies entspreche einer Fahrt von 20.000 Kilometern mit einem durchschnittlichen Dieselfahrzeug oder knapp 13 Prozent der Kohlendioxid-Emission, die im Schnitt durch einen deutschen Bürger pro Jahr verursacht werden.
Im Auftrag des NRW-Umweltministeriums hat das Deutsche Institut für Urbanistik (difu) daher untersucht, wie die Kommunen bei der Entsorgung der Kühlgeräte unterstützt werden können. In der Studie werden verschiedene positive Ansätze aufgezeigt: So werden zum Beispiel im Rhein-Sieg-Kreis individuelle Abholtermine vereinbart, um Beschädigungen an den Geräten zu erschweren. Die Stadt Wuppertal gibt in Kooperation mit den Elektrohändlern schon beim Kauf eines Kühlgerätes den Bürgerinnen und Bürgern Informationsmaterial zur richtigen Entsorgung der Altgeräte an die Hand.
Umweltminister Remmel sagt: "Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die Notwendigkeit informieren, das alte Kühlschränke im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes nur über die vorhandenen, offiziellen Einrichtungen der Kommunen entsorgt werden dürfen."
Umwelthilfe beschwert sich in Brüssel über Untätigkeit der Bundesregierung
Doch die Recycling-Anlagen sind laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) auch nicht so gut, wie sie nach Vorgaben der Europäischen Union sein müssten. In Deutschland würden nur 40 bis 60 Prozent der FCKW zurückgewonnen. Durch eine höhere Recycling-Quote könnten Treibhausgase eingespart werden, die der Klimawirkung von fast sechs Millionen Tonnen Kohlendioxid entsprechen. Um das zu erreichen, hat die DUH nun auf europäischer Ebene Beschwerde eingelegt.

Wieviel FCKW wurde bei diesen alten Kühlschränken wohl zurückgewonnen? (Foto: JosefLehmkuhl/Wikimedia)
Die Europäische Union schreibt in einer Richtlinie eine umweltgerechte Entsorgung von Kühlgeräten nach den besten verfügbaren Techniken vor. In Deutschland soll das mit dem Elektroaltgerätegesetz gewährleistet werden. Nach Ansicht der DUH entspricht das Gesetz aber nicht den EU-Anforderungen. Zudem sei Deutschland in den letzten Jahren untätig geblieben. Deshalb hat die Umweltorganisation jetzt den EU-Kommissar Janez Potočnik um die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland gebeten.
In Ländern wie Österreich, Schweden, Griechenland oder der Schweiz werden beim Kühlgeräte-Recycling durchschnittlich mehr als 90 Prozent der FCKW zurückgewonnen, argumentiert die DUH. Diese Recycling-Quote sei somit Stand der Technik, der von der EU vorgeschrieben werde. "Die Tatsache, dass hierzulande eine Recyclinganlage mit nur knapp über 50 Prozent FCKW-Rückgewinnung legal operieren kann, beweist, dass Deutschland die europäische Gesetzgebung nicht korrekt umsetzt", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
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