Altmaier missachtet Grundgesetz
Weithöners Sonnenstrahl
Die Aufregung ist groß, nachdem Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) angekündigt hat, nicht nur die EEG-Umlage für Neuanlagen einzufrieren, sondern auch Besitzer von Altanlagen mit einem sogenannten Energie-Soli zur Kasse zu bitten. Letzteres würde bedeuten, dass in der Bundesrepublik Deutschland erstmalig versucht würde, den vom Grundgesetz garantierten Vertrauensschutz zu verletzen. Denn die von Bürgern, Unternehmen und anderen Geldgebern bislang getätigten Investitionen in die erneuerbaren Energien erfolgten unter der Annahme und Voraussetzung der bestehenden Gesetze. Wenn der gelernte Jurist Altmaier genau diese Gesetze nun rückwirkend ändern will, missachtet er eben jenes hohe Rechtsgut Vertrauensschutz, das sich in Deutschland aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip ableitet.
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat selbst in den vergangenen Jahren zwei Gutachten in Auftrag gegeben, die sich mit genau dieser Frage beschäftigten: Gibt es einen Vertrauensschutz bei künftigten Änderungen der Rechtslage des Eneuerbare-Energien-Gesetzes? Beide Gutachten kamen zu dem eindeutigen Ergebnis: Der Vertrauensschutz erstreckt sich sowohl auf die Vergütung als auch auf die Abnahme des Stroms aus erneuerbaren Energien. Lediglich die Übertragung des Ökostroms im Netz sei nicht vom Vertrauensschutz abgedeckt. Das jüngste BMU-Gutachten von 2009 geht sogar noch einen Schritt weiter und sieht den Abnahme- und Vergütungsanspruch aus dem EEG auch durch das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 Abs. 1 GG) sowie das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) rechtlich wasserdicht abgesichert.
Henner Weithöner ist Herausgeber und Chefredakteur des Online-Magazins Renewable Energy Journal – rejournal.de.
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Bundesumweltminister wiederholte seine Idee der kostenfreien Energie-Beratung
Um steigenden Strompreisen zu begegnen schlägt der Umweltminister flächendeckende Energiesparberatungen vor
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