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Warum der Atomausstieg ins Grundgesetz muss

Ott Macht Politik

hermannPreisfrage: Wie viele Bundestagswahlen lagen zwischen dem rot-grünen Atomausstieg und der Laufzeitverlängerung der schwarz-gelben Bundesregierung im letzten Herbst? Antwort: Drei. Nächste Frage: Wie viele Bundestagswahlen liegen zwischen dem durch Fukushima erzwungenen schwarz-gelben Atomausstieg in diesem Sommer und dem bisher vorgesehenen Datum für das Abschalten der letzten Atomreaktoren 2022? Antwort: Ebenfalls drei. Mindestens, muss man sagen, es kann ja beim Scheitern einer Regierung auch zu früheren Neuwahlen kommen.

Dieser kleine Vergleich weist hin auf ein zentrales Dilemma dieser Merkelschen Kehrtwende in der Atompolitik: Sie krankt ja nicht nur daran, dass die Sicherheitsstandards für AKWs weiterhin abgesenkt bleiben, sie ist ja nicht nur ungenügend, weil keine offene Endlagersuche eingeleitet wird und die Atomfabrik in Gronau weiterhin munter fast ein Zehntel der gesamten Weltproduktion an Atombrennstoffen produzieren darf. Nein, der für die letzten sechs Atomreaktoren avisierte Ausstieg gegen Ende der Jahre 2021 und 2022 liegt auch viel zu spät. Er liegt zu spät, weil jedes Jahr des Atombetriebs eine unzumutbare Gefährdung der Bevölkerung darstellt und nach Ansicht des Umweltbundesamtes eine komplette Abschaltung aller Reaktoren spätestens 2017 möglich wäre.

Und er liegt zu spät, weil im Moment überhaupt nicht absehbar ist, welche Bedingungen in den 2020er Jahren herrschen werden – welche politischen Konstellationen dann regieren werden, ob es eine tiefgreifende Rezession gibt, welche Energiepreise herrschen, und ob es gelingt in den nächsten Jahren eine verlässliche Basis an erneuerbaren Energien bereitzustellen – was nach den jetzigen Plänen der Bundesregierung nicht zu erwarten ist.

Der Schock vom letzten Herbst sitzt tief. Ich weiß es noch genau, wie wir als grüne Fraktion ganz in trauerschwarz gekleidet und mit den gelben Kreuzen des Castor-Protests an der Brust ohnmächtig im Bundestag der Verabschiedung der Atomgesetze über die Laufzeitverlängerung zusehen mussten. Nie wieder, das kann ich für mich, für alle Kollegen der Grünen und wohl auch der meisten Kollegen von SPD, der Linken (und selbst einigen Unionsabgeordneten) sagen, wollen wir so etwas erleben!

Der schnelle Wechsel der schwarz-gelben Politik in der Atomfrage – vom frenetischen Jubel über die Verlängerung im vergangenen Herbst bis zur zähneknirschenden Rücknahme jetzt – macht deutlich, dass es mit der Unumkehrbarkeit von Beschlüssen in der Demokratie nicht so weit her ist. Und das ist ja auch gut so, denn Politik darf und muss sich ja auch ändern können, wenn die Umstände und/oder Regierungen sich ändern. Davon lebt die Demokratie!

Auf der anderen Seiten ist es schlechte Politik, wenn ein gesellschaftlicher Konsens – und ein solcher war ja der rot-grüne Ausstiegsbeschluss – wenige Jahre später ohne eine Änderung der Sachlage wieder aufgekündigt wird – und genau das hat schwarz-gelb mit der Laufzeitverlängerung im letzten Jahr getan. Es wäre deshalb fatal, wenn der Atomausstieg nun in den nächsten Jahren wiederum in Frage gestellt würde.

Der Atomausstieg muss deshalb mit einer Zweidrittelmehrheit im Grundgesetz verankert werden, wo er auch nur mit der gleichen Mehrheit wieder geändert werden könnte. Das ist auch keine Ewigkeitsklausel (die das Grundgesetz nur für die in Artikel 1 und 20 festgelegten Prinzipien vorsieht), aber doch eine relativ unumkehrbare Festlegung. Möglich wäre es zum Beispiel, spätestens ab dem 1. Januar 2023 alle Betriebsgenehmigungen für Atomkraftwerke für ungültig zu erklären. Oder einen Satz im Grundgesetz einzufügen, nach dem spätestens ab dem 1. Januar 2023 Deutschland in militärischer und ziviler Hinsicht atomfreier Staat ist. Die genaue Formulierung werden geübte Verfassungsjuristen sicherlich finden.

Dagegen könnte eingewandt werden, dass die Verfassung von Detailregelungen möglichst frei gehalten werden sollte. Das ist insofern richtig, als dass nicht alles im Grundgesetz stehen muss – vor allem kein unnötiger Ballast. Andererseits lässt sich sehr wohl argumentieren, dass die Frage der Atompolitik ein zentrales Thema unserer Republik geworden ist. Wenn es wirklich stimmt, was viele Fachleute meinen und was auch von Koalitionspolitikern gesagt wurde, dass die komplette Umstellung unserer Wirtschaft auf erneuerbare Energien eine Herkulesaufgabe ist, vergleichbar mit der deutschen Wiedervereinigung – dann sprechen gute Gründe dafür, einen zentralen Eckpfeiler wie die (Nicht-)Nutzung der Atomenergie auch verfassungsrechtlich zu verankern.

In Österreich steht ein Verbot der Nutzung von Atomkraft sei 1999 in der Bundesverfassung. Wer den Atomausstieg rechtlich absichern und weitgehend unumkehrbar machen will, kommt an einer Verfassungsänderung nicht vorbei. Und eine Bundesregierung, die es wirklich ernst meint, auch nicht. Im Gegenteil: Die Bereitschaft, den Atomausstieg in das Grundgesetz zu schreiben, ist der Lackmustest für den ernsthaften Willen der Kanzlerin und der Koalition. Alles andere ist Augenwischerei.

Hermann E. Ott ist Bundestagsabgeordneter der Bündnisgrünen, ihr klimapolitischer Sprecher und nunmehr Mitglieder der Enquête-Kommission "Wachstum, Wohlastand, Lebensqualität. Zuvor war er Wissenschaftler am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie.

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