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Schwarz-Gelb marschiert bei Atom-Laufzeiten durch

Ott Macht Politik

hermannNichts ist so alt wie die Aufregung von vergangener Woche – aber dennoch soll an dieser Stelle noch einmal kurz daran erinnert werden, mit welcher Dreistigkeit die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke von der Bundesregierung und der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP durch den Bundestag gepeitscht worden ist. Und auf welche Weise Grüne, SPD und Linke in der Opposition alle Register zogen, um Sand ins Getriebe zu werfen. Ich bin ja erst kurz dabei, aber so etwas haben auch die alten Parlamentshasen kaum erlebt.

Nur zur Erinnerung: Wir haben keinen Notstand und keine Krise, in der vielleicht die gewöhnlichen Verfahrenswege der Demokratie im Einverständnis abgekürzt werden können. Wir haben es lediglich mit einer Atomgesetzgebung zu tun, die in der Bevölkerung zu 60 Prozent abgelehnt wird. Und wir hatten es mit einem CSU-Parteitag am Freitag, dem 30. Oktober zu tun – weshalb die Abstimmung über die Atomgesetznovellen auf jeden Fall noch am Donnerstag, den 29. Oktober stattfinden sollte. Das reicht anscheinend als Begründung, um die Rechte der Opposition im Parlament entscheidend einzuschränken.

Zu Beginn des Jahres hatte es die Bundesregierung ja nicht besonders eilig – immerhin feilschte sie monatelang mit der Atomindustrie, bis im Kanzleramt (ohne Beteiligung des Umweltministeriums...) ein Geheimvertrag geschlossen wurde. Dann sollte es jedoch sehr schnell gehen. Also wurde, sobald der Atomdeal perfekt war, die Anhörung der Sachverständigen vor dem Umweltausschuss auf den 21. Oktober und auf ein zeitliches Minimum beschränkt: Gerade einmal vier Stunden standen für alle vier Gesetze zur Verfügung, für eine höchst komplexe Gesetzesmaterie, in der es um sensible Fragen der Sicherheit von 14 Atomkraftwerken ging, um die Frage der zusätzlich anfallenden 4.000 Tonnen hochradioaktiven Mülls und nicht zuletzt auch um staatliche Finanzen (Einführung der Brennelementesteuer).

Schlag auf Schlag

Im Umweltausschuss wurden in der folgenden Woche der Abstimmung zwei Sondersitzungen des Umweltausschusses durchgeführt: Montag und Dienstag um jeweils 18 Uhr. Der Grund: Zwei Sitzungen ("Beratungen") mussten es sein – und die reguläre Sitzung des Ausschusses am Mittwoch wäre zu spät gewesen. Laut Geschäftsordnung muss nämlich der Gesetzesentwurf den Abgeordneten spätestens zwei Tage vorher zugegangen sein. Wollte man also die Atomgesetznovellen am Donnerstag verabschieden mussten sie am Dienstag vor Mitternacht in den Fächern liegen...

Die erste Sondersitzung am Montag wurde von der Koalition um kurz nach 20 Uhr beendet, ohne dass überhaupt nur alle Materien behandelt worden waren. Vorwürfe aus der Koalition, dass man doch angeboten habe, weiter zu tagen oder dass man angeboten habe am nächsten Morgen um 7 Uhr die Sitzung fortzusetzen, können ungeschminkt als das bezeichnet werden was sie sind: Unwahrheiten. Tatsache ist, dass die Opposition eine Verlängerung oder eine Vertagung ins Spiel brachte, aber abgeblockt wurde.

Die zweite Sondersitzung am Dienstag entwickelte sich dann zu einer regelrechten Schlacht. Es wurde erbittert gekämpft, Beschwerden und gegenseitige Beleidigungen schwirrten durch den Raum. Aufgrund der allzu knappen Zeit hatten wir natürlich Anträge zur Geschäftsordnung auf Verlängerung der Beratungszeit gestellt, die vorrangig zu behandeln sind. In der Sache hatten wir Grüne eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht – unter anderem einen Änderungsantrag für jedes der 14 Atomkraftwerke, die restliche Menge der Stromkontingente auf null zu setzen. Zusätzlich hatten mehr als zehn Grüne KollegInnen aus anderen Ausschüssen beschlossen, dass sie – legitimerweise – auch Anträge stellen wollten und waren deshalb in die Sitzung gekommen.

Die Koalition allerdings hatte aus dem vorangegangenen Tag gelernt und sich entsprechenden Rat geholt. Sie stellte nun den Antrag, einen Zeitplan zu erstellen und die Anträge zur Geschäftsordnung innerhalb von zehn Minuten zu behandeln und dann zur Sache zu kommen. Das ist tricky und eigentlich nur etwas für Geschäftsordnungsfüchse und Verfassungsjuristen – die sich hoffentlich noch damit beschäftigen werden!

Sehr gewagte Interpretation

Also nur angedeutet: Auf die Ausschüsse sind die allgemeinen Regeln der Geschäftsordnung für das Plenum anwendbar und da ist ein solcher Zeitplan nicht vorgesehen. Ändern kann die Geschäftsordnung auch nur das Plenum mit einer Zweidrittelmehrheit (§126). Was hier von der Mehrheit im Ausschuss durchgesetzt wurde, war also eindeutig von der Geschäftsordnung nicht gedeckt – oder nur mit einer sehr gewagten Interpretation. Die wurde dann auch von einem Mitarbeiter des Geschäftsordnungsausschusses geliefert: Der Ausschuss sei ein Unterorgan des Plenums und habe dessen Aufträge zu erfüllen. Dazu gehöre, innerhalb einer vorgegebenen Zeit fertig zu werden. Da dies einen strengen Zeitplan verlange, könne die Mehrheit diesen auch durchsetzen...

O.k., genug davon. Um 21.23 Uhr schließlich fiel der Hammer, und die Gesetze im Umweltausschuss durchgepeitscht worden. Die Koalition schaffte es auch noch, die Vorlagen bis um Mitternacht in die Fächer der Abgeordneten zu packen – jedenfalls fast alle. Aber ein paar verspätete sind leider nicht schädlich...

Und dann war die Bühne reif für die Debatte am Donnerstag, den 29. Oktober im Plenum. Dort dauerte es dann sieben Stunden, alle unsere 33 Änderungsanträge zu bearbeiten, 31 Abstimmungen mit namentlicher Stimmabgabe durchzuführen und 18 "Persönliche Erklärungen" anzuhören – die jedeR Abgeordnete grundsätzlich bei jeder Abstimmung abgeben kann. Die der Grünen sind hier anzuschauen, meine eigene Persönliche Erklärung kann auch auf meiner Webseite gelesen und angesehen werden.

Mit dieser Gewalttour versuchen die Bundesregierung und die schwarz-gelbe Koalition, einen der größten zivilisatorischen Fortschritte der Menschheit rückgängig zu machen – der friedliche Ausstieg aus der unfriedlichen Atomenergie. Doch dieser vermeintliche Sieg wird sich als Pyrrhussieg erweisen: Mit der maßlosen Forderung der Atomkonzerne und durch die Missachtung der Bürger ist eine Stimmung entstanden in der die nächste Bundesregierung diese Laufzeitverlängerung jederzeit rückgängig machen kann. Mindestens. Jetzt ist erstmal das Bundesverfassungsgericht dran.

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