Albedo
(aus dem lateinischen: "Weißheit", albus: "weiß") bezeichnet das Rückstrahlvermögen von nicht selbst leuchtenden Oberflächen. In der Meteorologie ermöglicht die Albedo Aussagen darüber, wie stark sich die Luft über verschiedenen Oberflächen erwärmt. Zentral dabei ist die Beschaffenheit der jeweiligen Fläche – je "weißer", desto höher die Albedo, heißt: desto mehr Licht wird reflektiert. Im Umkehrschluss nehmen dunkle Flächen mehr Licht auf. Man kann sich das am Auto gut vorstellen: Ein dunkles Auto heizt sich im Sommer schneller auf, als ein helles, dass vielleicht auch noch eine Reflektionsmatte in die Frontscheibe gelegt hat. Die durchschnittliche Albedo unseres Planenten liegt – auf einer Skala von 0 bis 1 – bei 0,3: Das bedeutet 30 Prozent des Sonnenlichtes, das die Erde erreicht, wird wieder zurückgeworfen. Frisch beschneite Böden reflektieren die Strahlung fast zu hundert Prozent, während Rasen und Grünflächen sehr viel Sonnenenergie aufnehmen. Daher ist die Luft auch bei der gleichen Zufuhr an Sonnenenergie über schneebedeckten Böden kühler als beispielsweise im Dschungel. Hier erklärt sich auch die "Eis-Albedo-Rückkopplung", ein Prinzip das in der Klimaforschung herangezogen wird, um Potenzierungen der Erderwärmung zu begründen. Derzeit ist als Folge der klimawandel-bedingten Arktisschmelze ein Rückgang des Polareises und der Gletscher erkennbar. Die abschmelzenden Schneeflächen hinterlassen Böden, die weitaus mehr Sonnenlicht aufnehmen und weiter zur Erwärmung beitragen. Umgekehrt ermöglichte das Zufrieren großer Flächen auf der Erde und ein Anwachsen der Schnee- und Eisflächen aufgrund der wachsenden Albedo die Perspektive auf eine atomsphärische Abkühlung. Zurück zum Lexikon >>
Annex B Staaten
Annex B - auch Anhang B - im Kyoto Protokoll listet die Länder auf, die sich im ersten Verpflichtungszeitraum 2008 bis 2012 zur Reduzierung ihrer Treibhausgase verpflichtet haben. Die Liste entspricht bis auf wenige Ausnahmen den Annex I Staaten in der Klimarahmenkonvention - den Staaten, die 1992 eine freiwillige, unverbindlichen Verringerung ihrer Treibhausgas-Emissionen zugestimmt haben. Das 1997 verabschiedete Kyoto-Protokoll - das verbindliche Ziele enthält - listet zusätzlich Kroatien, Slowenien, Monaco und Liechtenstein auf, ohne Weißrussland und die Türkei. Der Begriff Annex B Staaten wird oft synonym mit "Industriestaaten" verwendet. Zurück zum Lexikon >>
Ad Hoc Working Group on Long-term Cooperative Action (AWG-LCA)
Klimaverhandlungen im UN-Rahmen finden in zwei Arbeitsgruppen statt: der Ad Hoc Working Group on Further Commitments for Annex I Parties under the Kyoto Protocol (AWG-KP) und der Ad hoc Working Group on Long-term Cooperative Action (AWG-LCA), in der Nicht-Kyoto-Industriestaaten und Entwicklungsländer verhandeln.
Die Ad hoc Working Group on Long-term Cooperative Action vereint alle Länder, die die Klimarahmenkonvention unterzeichnet haben. Sie wurde 1992 in Rio de Janeiro angenommen und trat 1994 in Kraft. Seither sind 192 Länder beigetreten. Es ist das erste Abkommen, das den Klimawandel als ernstes Problem bezeichnet und die Staatengemeinschaft zum Gegenlenken verpflichtet. Die in ihr festgelegte Selbstverpflichtung der Länder zu Emissionsminderungen wurde 1997 im Kyoto-Protokoll verbindlich festgeschrieben.
Die daraus hervorgehende zweite Verhandlungsgruppe wurde allerdings erst unter dem "Bali-Action-Plan" 2007 von der internationalen Staatengemeinschaft ins Leben gerufen. Da fast alle Länder der Welt in der Klimarahmenkonvention vereint sind, spielen in der AWG-LCA ins Besondere die Länder, die nicht im Rahmen des Kyoto-Protokolls verhandeln, eine große Rolle - die USA und die Entwicklungsländer. Wie auch die Kyoto-Gruppe sollte die AWG-LCA bis Ende 2009 - zum Weltklimagipfel in Kopenhagen - ihre Arbeit abschließen.
In welcher Form die Gruppe Ergebnisse präsentieren soll, wurde in Bali nicht explizit festgelegt - ein "vereinbartes" oder "ratifizierbares Ergebnis sollte erzielt werden, lauteten die auch später verwandten Sprachregelungen. Die sich daraus ergebenden Möglichkeiten gehen von einem gemeinsamen Beschluss hin zu einem neuen Vertrag, der die Klimarahmenkonvention ablöst. Nachdem in Kopenhagen keine Einigung erzielt worden war, wurde das Mandat der Gruppe verlängert.
Auf der Agenda der Gruppe stehen unter Anderem Punkte wie eine gemeinsame Vision ("shared vision") zu langfristigen Minderung von Emissionen, Verifizierbarkeit und Vergleichbarkeit von Minderungszielen von Industriestaaten, Maßnahmen zur Reduzierung der Entwaldung in Entwicklungsländer (Stichwort REDD), Anpassungsstrategien an den Klimawandel und der Technologietransfer von den Industriestaaten an die armen Länder.
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Ad-Hoc-Working Group Kyoto Protocol (AWG-KP)
Klimaverhandlungen im UN-Rahmen finden in zwei Arbeitsgruppen statt: der Ad Hoc Working Group on Further Commitments for Annex I Parties under the Kyoto Protocol (AWG-KP) (zu Deutsch: Ad-Hoc Arbeitsgruppe zur Vereinbarung zukünftiger Verpflichtungen unter dem Kyoto-Protokoll) und der Ad hoc Working Group on Long-term Cooperative Action (AWG-LCA) (Ad-Hoc-Arbeitsgruppe unter der Klimarahmenkonvention), in der Nicht-Kyoto-Industriestaaten und Entwicklungsländer verhandeln. Die AWG-KP wurde im Dezember 2005 in Montreal ins Leben gerufen, um die Verpflichtungen der Mitglieder für den Zeitraum nach 2012 unter dem Kyoto-Protokoll zu verhandeln. Sie hat inzwischen 187 Mitglieder, darunter China, nicht aber die Vereinigten Staaten. Letztere nehmen im Rahmen der Arbeitsgruppe unter der Klimarahmenkonvention an dem Gipfel teil. Seit 2008 sind die Kyoto-Länder verpflichtet, ihre Emissionen zu reduzieren - um durchschnittlich 5,2 Prozent gegenüber 1990. Bis Ende 2009 - zum Klimagipfel in Kopenhagen - sollten die Verpflichtungen für den Zeitraum ab 2013 vereinbart werden. Im Rahmen des Kyoto-Protokolls werden lediglich die Verpflichtungszeiträume immer wieder neu verhandelt - alle anderen Teile des Vertrages bleiben in Kraft. Ziel der Verhandlungen auf dem UN-Klimagipfel in Kopenhagen wäre lediglich die Novelle des 1997 verabschiedeten Vertrages gewesen. Während der Verhandlungen in Kopenhagen wurde jedoch zunehmend klar, dass verschiedene Industriestaaten (wie EU oder Umbrella Group) nicht auf der Basis des Kyoto-Protokolls weiterverhandeln wollten, sondern für ein einheitliches, universelles Klimaabkommen plädierten. Dies wurde von den Entwicklungsländern abgelehnt, die (höhere) Reduktionsziele für sich befürchteten, und verwässerte Ziele für die Industriestaaten. Die Gruppe beschäftigte sich in Kopenhagen unter Anderem mit den Themen Carbon Capture and Storage (CCS) - die Technologie wurde als Möglichkeit zur Reduktion von Treibhausgasen betrachtet, aufgrund von Sicherheitserwägungen wurde das Thema allerdings zur weiteren Untersuchung an das Nebenorgan für wissenschaftliche und technische Beratung (SBSTA) der UNFCCC verwiesen. Des weiteren wurde ein Ausbau und eine Standardisierung von Clean Development Mechanism-Projekten diskutiert. Da in Kopenhagen keine Einigung auf verbindliche Reduktionsziele für den Zeitraum nach 2012 erzielt werden konnte, wurde das Mandat der Gruppe nach Kopenhagen verlängert. Zurück zum Lexikon >>
Anpassungsfonds
Der Anpassungsfonds wurde von den Unterzeichnern des Kyoto-Protokolls eingerichtet, um Projekte und Programme zur Anpassung an den Klimawandel in den Entwicklungsländern zu finanzieren. Die Entwicklungsländer sind von den Auswirkungen der Erderwärmung schon heute am meisten betroffen, tragen aber aufgrund ihrer geringen CO2-Emissionen kaum zu ihr bei. Bisher gilt der Anpassungsfonds als zu leistungsschwach angesichts des immensen Finanzierungsbedarfs, den der Klimawandel vorzeichnet. Die Finanzierung des Fonds erfolgt über den im Klimaschutzabkommen verankerten Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism oder CDM). Auf jedes hier angemeldete Projekt wird eine Abgabe von 4 Prozent fällig, von denen die Hälfte in den Anpassungsfonds wandert; die verbleibenden 50 Prozent sind Bearbeitungsgebühr. Erhoben wird der Beitrag vom UN-Klimasekretariat in Bonn. Die Einrichtung des Fonds wurde auf der UN-Klimakonferenz in Marrakesch im Dezember 2001 beschlossen. Die Gründung des Fonds fand jedoch erst fünf Jahre später statt, auf der Klimakonferenz in Nairobi; arbeitsfähig war er zu dieser Zeit allerdings noch nicht. Stattdessen begann ein politisches Fingerhakeln zwischen Industrie- und Entwicklungsländer darüber, wo das Instrument anzusiedeln sei. Der Vorstoß der Industriestaaten, den Anpassungsfonds der Weltbank einzugliedern, wurde von den Staaten des Südens abgelehnt. Auf der Klimakonferenz in Bali 2007 einigte man sich übergangsweise auf die globale Umweltfazilität (Global Environment Facility GEF) als Träger. Die GEF ist eine von Weltbank, UNDP und UNEP getragene Institution, die Umweltschutzbelange bei Entwicklungshilfevorhaben projektiert. Die eigentliche Arbeit des Fonds wurde allerdings erst mit der Einrichtung des Adaptation Funds Board (AFB), des obersten Entscheidungsgremiums, im Jahr 2008 möglich, nachdem dessen Ausgestaltung auf der Konferenz in Poznan Zentrum hitziger Debatten war. Die Entwicklungsländer stellen nun die Mehrheit im Steuerungsgremium, Vorsitzender ist der Tansanianer Richard Muyungi. Umstritten in Poznan war auch die Frage darum, wie die Gelder des Fonds ausgeschüttet würden. Der Süden plädierte hier für einen weitgehend freien "direkten Zugang" - die Industrieländer lehnten dies zunächst ab. Gewährt wird der freie Zugriff nun, jedoch mit Einschränkungen. Das Steuerungsgremium hat die Modalitäten für die Mittelallokation im Laufe des Jahres 2009 erarbeitet. Die verantwortlichen Instanzen können die Mittel nach einem Akkreditierungsprozess nun direkt abrufen. Ein Netz von Verlässlichkeitsstandards, Kontroll- und Evaluierungsinstanzen soll der Befürchtung vieler Industrieländer und Nichtregierungsorganisationen entgegenwirken, dass viele Gelder nicht dort ankommen könnten, wo sie am meisten gebraucht werden. Der Anpassungsfonds kann die Arbeit noch vor dem Klimagipfel in Kopenhagen aufnehmen - er verfügt derzeit jedoch nur über rund vierhundert Millionen US-Dollar. Mit dem derzeitigen System ist der Fonds allenfalls in der Lage, bis 2012 auf fünfhundert Millionen Dollar anzuwachsen. Schätzungen der Entwicklungsorganisation Germanwatch zufolge läge der tatsächliche jährliche Finanzierungsaufwand der Folgen des Klimawandels bei zwei- bis dreistelligen Milliardenbeträgen in den Entwicklungsländern. Nur wenige Tage vor den UN-Klimaverhandlungen in Kopenhagen wurde nun Bonn als Sitz des Finanzierungsmechanismus vorgeschlagen. Weiterführende Links: The Adaptation Fund - Where is it heading? Vom Mitglied des Steuergremiums Jan Cedergren Adaptation Fund - Facts and Documents (UNFCCC) Zurück zum Lexikon >>
Annex I Staaten
Begriff aus der Klimadiplomatie: Industriestaaten, die im Anhang 1 - dem so genannten Annex I - der Klimarahmenkonvention von 1992 aufgelistet sind und die im Rahmen der Klimarahmenkonvention eine Selbstverpflichtung zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2000 auf das Niveau von 1990 übernommen haben. Auf der Liste stehen alle OECD-Länder (außer Korea und Mexiko) sowie alle osteuropäischen Länder (außer Jugoslawien und Albanien). Der Begriff "Annex I Länder" wird daher oft synonym mit "Industrieländer" benutzt. Im Kyoto-Protokoll verpflichten sich diese 41 Staaten erstmals völkerrechtlich bindend bis Ende 2012 zu einer Emissionsreduktion von durchschnittlich 5,2 Prozent gegenüber dem Stand von 1990. Die USA haben ihre Verpflichtung allerdings nie ratifiziert, also nie von ihrem nationalen Parlament landesjuristisch rechtsverbindlich gestaltet. Eine Liste des UN-Klimasekretariates mit den entsprechenden Kenndaten der Annex I-Staaten finden Sie HIER Und hier gehts zurück zum Lexikon
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