E.ON beantragt neues Kohlekraftwerk
E.ON hat für "Block 6" des Kraftwerks Staudinger die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt. "Damit unterstreicht das Unternehmen sein Ziel, das neue 1.100-Megawatt-Steinkohlekraftwerk in Großkrotzenburg bei Hanau zügig zu realisieren", heißt es in einer Mitteilung vom Freitag. Das Raumordnungsverfahren sei bereits Ende April eingeleitet worden.

Das bestehende Kraftwerk FOTO: Wikipeida
E.ON plant einen Block mit einer elektrische Leistung von 1.100 Megawatt, zudem können bis zu 300 Megawatt Wärme ausgekoppelt werden. Der Konzern erklärt in seiner Mitteilung: "Nach seiner Inbetriebnahme gehen die alten Blöcke 1 bis 3 vom Netz. Auch beim Klimaschutz setzt der geplante Block 6 neue Maßstäbe: Aufgrund seines höheren Wirkungsgrades entstehen pro Kilowattstunde rund 20 Prozent CO2 weniger als durch den Betrieb der Altanlagen. Dies führt zu einer jährlichen Einsparung von mehr als 1,2 Millionen Tonnen CO2"
Für das neue Kraftwerk will E.ON über 1,2 Milliarden Euro investieren. Klaus-Dieter Maubach, Vorstandsvorsitzender von E.ON Energie: „Staudinger 6 ist ein wichtiger Beitrag dazu, die viel diskutierte Stromlücke zu schließen. Mit seinem hohen Wirkungsgrad und seiner wirkungsvollen Umweltschutztechnik erfüllt das hochmoderne Kraftwerk alle Genehmigungsvoraussetzungen. Nicht zuletzt deshalb setzen wir alles daran, die notwendigen Genehmigungsverfahren so zügig wie möglich durchzuführen."
Gegen die Pläne hat sich vor Ort die Bürgerinitiative stopp-staudinger gegründet. Im April hatten Aktivisten die Zufahrt zum Baugelände der beiden umstrittenen Kohlelager am Kraftwerksstandort in Großkrotzenburg besetzt. „Mit unserer Aktion wollen wir dagegen protestieren, dass mit dem Bau der Kohlelager begonnen wird. Hier werden nach Salamitaktik scheibchenweise vollendete Tatsachen Richtung Block 6 geschaffen, die wir nicht bereit sind zu akzeptieren“, so BI-Sprecher Schwab-Posselt.
Ohne die richterliche Entscheidung im Klageverfahren der Gemeinde Hainburg und zweier Privatkläger gegen die geplanten Kohlelager abzuwarten, setzt sich E.ON einfach über das Gericht hinweg und tritt damit nach Meinung der BI rechtsstaatliche Prinzipien mit Füßen.
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