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Der schlafende Riese darf weiterschlafen

thumb_merkelbilanz_logo.pngAn einem heißen Sommertag des Jahres 2007 debattierte die Regierung Merkel auf einer Klausur im brandenburgischen Städtchen Meseberg ein „Integriertes Klima- und Energie-Paket“. Zwei Jahre danach ist der 30-Punkte-Plan von damals abgearbeitet. Oder doch nicht? Bis zur Bundestagswahl zieht Klimaretter.info Bilanz.
Teil 1: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

VON HENNER WEITHÖNER

Während im Strombereich saubere Energien schon einen stolzen Anteil von 18 Prozent decken, sind es bei der Heizenergie erst magere sieben Prozent. Zeit zu handeln, dachte sich auch die Bundesregierung, und verabschiedete im vergangenen Jahr das so genannte Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Erklärtes Ziel: Der Anteil der Erneuerbaren an der Wärmebereitstellung soll bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent steigen.

Das neue Gesetz verpflichtet Hauseigentümer, ihren Wärmeenergiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. Wie genau sie dieser Pflicht nachkommen, bleibt ihnen überlassen. Sie können beispielsweise Holzpellet-Heizungen einbauen, Sonnenkollektoren zur Warmwassergewinnung aufs Dach schrauben oder mit Erdwärmeanlagen in den Untergrund gehen; „ersatzweise“ kann er aber auch andere umweltschonende Heizungsarten wählen, etwa die Nutzung von Fernwärme (Infos zum Gesetz: hier).

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Dieses Gründerzeithaus in Halle/Saale gewann bei einem Wettbewerb der dena den 1. Preis - vorbildlich wurde hier Solarwärme bei der Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes integriert.    

(Foto: zukunft-haus.info)

 

 

 

 

 

 


 

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) wollte mit der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt „einen schlafenden Riesen wecken“. Schließlich gehen 40 Prozent unserer Kohlendioxid-Emissionen auf das Konto von Heizungen und Klimaanlagen. Präzise regelt das Gesetz in Paragraph 4, für welche Bauwerke die neue Regelung gilt – nämlich „für alle Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern, die unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden“, und penibel werden dann Ausnahmen aufgeführt: Ställe und Bunker, Gewächshäuser, Zelte und Ferienhäuser, verschont werden auch Kirchen („Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind").

Soweit, so gut. Der große Haken findet sich im vorletzten Paragraphen: Die Verpflichtung zum klimaschonenden Heizen „ist nicht anzuwenden auf die Errichtung von Gebäuden, wenn für das Vorhaben vor dem 1. Januar 2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet ist“. Im Klartext: Altbauten sind vom Gesetz überhaupt nicht betroffen – dabei verbrauchen sie den allergrößten Anteil der in Deutschland verbrauchten Heiz- bzw. Kühlenergie. Die Immobilienlobby hat es geschafft, dass bei Gebäudesanierungen oder -modernisierungen die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien nicht greift, obwohl zahlreiche Experten vehement dafür plädiert hatten. Denn die Zahl der neu errichteten Häuser und Wohnungen ist seit Jahren – auch dank der Streichung der Eigenheimzulage – rückläufig.

Was wurde aus Meseberg?
Merkels Klimabilanz

Lang, lang war im Sommer 2007 die Liste
der Klimaschutzmaßnahmen der schwarz-roten
Bundesregierung.
Zwei Jahre später fragt wir-klimaretter.de:
Was ist eigentlich daraus geworden?

  1. Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
  2. Mehr Strom aus erneuerbaren Energien
  3. Förderung der CCS-Technologie
  4. Intelligente Stromzähler
  5. Bessere Filter für (Kohle-)Kraftwerke
  6. Energiesparen in der Industrie
  7. Förderprogramme für Energieeffizienz
  8. Mehr Energieeffiziente Produkte
  9. Biogas-Einspeisung ins Erdgasnetz
10. Schärfere Energieeinsparverordnung
11. Energiespar-Förderung durchs Mietrecht
12. CO2-Gebäudesanierungsprogramm
13. Sanierung von Schulen, Kitas etc.
14. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
15. Sanierung von bundeseigenen Gebäuden
16. CO2-Strategie für Pkw
17. Förderung von Agro-Kraftstoffen
18. CO2-Orientierung bei der Kfz-Steuer
19. Verbrauchskennzeichnung für Pkw
20. CO2-Orientierung bei Dienstwagensteuer
21. Bessere Lenkungswirkung der Lkw-Maut
22. Klimaschutz im Flugverkehr
23. Klimaschutz im Schiffsverkehr
24. Extrem schädliche, flourierte Klimagase
25. Der Staat als klimaschonender Einkäufer
26. Energieforschung und Innovation
27. Förderung der Elektromobilität
28. Internationale Klimaschutzprojekte
29. Klimapolitik in Botschaften/Konsulaten
30. Transatlantische Technologie-Initiative

Einziger Trost: Eine Öffnungsklausel erlaubt den Bundesländern weitergehende Regeln. Ausgerechnet das CDU-regierte Baden-Württemberg preschte hier vorn und hat SPD-Umweltminister Sigmar Gabriel deklassiert: Im Ländle sind Hauseigentümer ab dem Jahr 2010 verpflichtet, nach einer Heizungsmodernisierung mindestens zehn Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energiequellen zu gewinnen.

Die Immobilien-Lobby setzt nun alles daran, dass das Stuttgarter Modell keine Nachahmer findet. „Wir wollen nicht, dass weitere Bundesländer dem Beispiel folgen“, gibt Andreas Stücke vom Verband „Haus&Grund“ offen zu, der nach eigenen Angaben größten Interessengemeinschaft privater Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer.

Auch bei einem anderen Klimaschutz-Vorhaben haben die Vermieter die stärkere Lobby gehabt und können sich nun entspannt zurücklehnen: Bei der Heizkostenverordnung (Punkt 11 der Meseberg-Liste) ist die Bundesregierung nach zähem Ringen von ihrem Vorhaben abgerückt, Mietern ein Recht zur Kürzung ihrer Heizkosten einzuräumen, wenn das Gebäude nicht den modernen Energieeinsparanforderungen genügt. „So ein Recht hätte die finanziellen Möglichkeiten des Vermieters beeinträchtigt“, heißt es dazu von „Haus&Grund. Das Argument kam bei der CDU gut an. Die „finanziellen Möglichkeiten“ der Mieter angesichts steigender Energiepreise und veralteter Heizungen blieben dagegen unberücksichtigt. Sie müssen – vollkommen unverschuldet – weiter viel zu hohe Heizkostenabrechnungen bezahlen.

Holger Krawinkel, Leiter des Fachbereichs Bauen, Energie, Umwelt beim Bundesverband der Verbraucherzentralen schätzt, dass nur zwölf Prozent der 17 Millionen Heizkessel in Deutschland auf dem neuesten Stand der Technik sind. Außerdem ist kaum ein Mietshaus vernünftig wärmegedämmt. „Hier gibt es einen riesengroßen Modernisierungsbedarf, den die Politik endlich mit einem konkreten Sanierungsfahrplan angehen sollte.“ Derzeit werden hierzulande pro Jahr ein Prozent der Altbauten saniert – selbst wenn es strenge Auflagen für Bauherren gäbe, bräuchte es rechnerisch hundert Jahre, bis Deutschland einigermaßen wärmegedämmt ist. Doch nicht einmal das hat die schwarz-rote Regierung durchsetzen können, weder im EEWärmeG noch in der überarbeiteten Energieeinspar-Verordnung (zur EnEV folgt ein weiterer Teil dieser Serie).

"Das Wärmegesetz ist ein Torso", sagt Hans-Josef Fell, Energieexperte der bündnisgrünen Bundestagsfraktion. „Der Altbau bleibt außen vor, und für den Neubau gibt es so viele Ausnahmen, dass das Gesetz keine Wirkung entfalten kann.“ Für den Klimaschutz, so Fell, werde dieser Punkt des Meseberg-Pakets jedenfalls „keinen wesentlichen Beitrag“ leisten.

Fazit: Das Ziel der Bundesregierung, den Anteil klimafreundlicher Energien im Wärmebereich bis 2020 zu verdoppeln, wird das Gesetz sicherlich nicht erreichen. Der schlafende Riese darf weiter schlafen.

 

In den Wochen bis zur Bundestagswahl wird Klimaretter.info in einer Serie die Meseberg-Beschlüsse zum Klimaschutz bilanzieren

Nächste Woche: die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV).

 

Fotos: REGIERUNGonline/Bergmann, zukunft-haus.info 

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