Umweltgesetze: Was bringt das Jahr 2010?
Neue Effizienzregeln für Fernseher, Kühlschränke und Co., "intelligente Stromzähler" und ein weiterer Schritt beim Abschied von der veralteten Glühlampe. Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen, die zu Jahresbeginn in Kraft getreten sind
Zusammengetragen von SARAH MESSINA

Neue Regeln zur Energieeffizienz bei Haushalts- und Bürogeräten
Mit der so genannten Öko-Design-Richtlinie sollen in der Europäischen Union der Stromverbrauch gesenkt und die Energieeffizienz gesteigert werden. Ab 2010 gelten deshalb schrittweise neue Regelungen für Waschmaschinen und Trockner, Kühl- und Gefriergeräte, Computer, Staubsauger, Klimaanlagen und Lüftungstechnik (zum Beispiel bei Fenstern).
Stand-by-Modus
Der so genannte Bereitschaftsbetrieb neuer Haushalts- und Bürogeräte darf ab 7. Januar 2010 nicht mehr als ein bis zwei Watt Strom verbrauchen, im Off-Betrieb darf ein Watt nicht überstiegen werden. In den kommenden Jahren will die Europäische Union diese Regelungen verschärfen und den Stromverbrauch von in Europa verkauften Produkten im Stand-By bis 2020 um fast drei Viertel senken.
Fernseher
Ab 20. August 2010 sollen neue Fernsehgeräte je nach Bildschirmgröße nicht mehr Strom verbrauchen, als ein derzeit verkauftes Durchschnittsgerät. Ab April 2012 sollen diese Regelungen noch einmal verschärft werden. Ab August 2011 muss jeder Fernseher zudem mit einer Abschaltautomatik ausgestattet sei.
Kühl- und Gefriergeräte

Verbrauchsobergrenzen für Kühlschränke und Gefriergeräte werden ab Juli 2010 angezogen und bis Juli 2015 noch zweimal abgesenkt. Beim Blick auf das EU-Label zur Kennzeichnung der Energieeffizienz bedeutet das: Geräte der heutigen Energieklassen B bis G verschwinden ab Sommer dieses Jahres vom Markt. Ab Juli 2013 dürfen auch Geräte der heutigen A-Klasse nicht mehr in den Handel gebracht werden. Nur Kühl- und Gefriergeräte, die den Standards der Klassen A+ und A++ angehören, dürfen in den Handel kommen.
Künftig wird es auch die Energieeffizienzklasse A+++ geben. Mehr zum Streit über das neue EU-Label finden Sie HIER
Abschied von der konventionellen Glühlampe ab 75 Watt
Ab September 2010 dürfen in der Europäischen Union keine Glühlampen ab 75 Watt mehr in den Handel gebracht werden. Betroffen sind auch einige Halogenlampen von 75 Watt. Verkauft wird zunächst allerdings noch über den Stichtag hinaus: Glühbirnen und Halogenlampen, die bereits bei Händlern lagern, dürfen noch über den Ladentisch gehen.

Bereits im September 2009 wurden 100-Watt-Birnen vom Markt genommen. Im Abstand jeweils einen Jahres folgen dann Lampen ab 75 Watt und ab 60 Watt. Ab September 2012 wird die Glühbirne in ganz Europa Geschichte sein. Denn die konventionelle Glühbirne ist mehr Heizung als Leuchte: Einen Großteil der Energie verpufft als Wärme, nur etwa fünf Prozent des eingesetzen Stroms werden in Licht umgesetzt. An die Stelle des einheizenden Glühdrahts sollen Energiesparlampen oder LED-Leuchten treten. Nach Angaben der EU-Kommission lassen sich durch das Aus für die stromfressende Glühlampe jährlich 15 Millionen Tonnen Kohlendioxid einsparen.
Mehr zum Aus für die konventionelle Glühbirne finden Sie HIER
Intelligente Strom- und Gaszähler statt Drehzähler
Neubauten müssen in Deutschland ab 1. Januar 2010 mit "intelligenten Zählern" ausgestattet werden. Gleiches gilt für tiefgreifende Umbauten. Auch Verbraucher, die davon nicht betroffen sind, können von den Messstellenbetreibern (also dem Betreiber des örtlichen Stromnetzes) neue Energiezähler verlangen - allerdings muss der Einbau "technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar" sein.

Im Gegensatz zum alten Dreh-Stromzähler erfassen die sogenannten "Smart Meter" den tatsächlichen Gas- und Stromverbrauch im Moment der Nutzung. Verbrauchsdaten werden elektronisch gemessen und in kurzen Abständen an die Versorgungsunternehmen übermittelt. Kunden erhalten wiederum einen besseren Überblick über ihr Verbrauchsverhalten: Sie können durch eine detaillierte Übersicht ihren Energieverbrauch besser steuern.
Damit wird sich auch die Struktur der Stromtarife in den nächsten Jahren verändern: Je nach Tageszeit und aktueller Netzauslastung werden dann die Preise schwanken. So können Haushaltskunden anders als bei einem festen Kilowattstundenpreis zum Beispiel den Betrieb ihrer Waschmaschine in tarifgünstige Zeiten verlagern.
Mehr zu den neuen Stromzählern finden Sie HIER
Und sonst?
Das Sammeln und Recyceln von Batterien und Akkus ist bereits seit 1. Dezember 2009 in Deutschland neu geregelt: In den Verkehr gebracht werden dürfen sie von Herstellern und Importeuren weiterhin - wenn diese beim Umweltbundesamt registriert sind und das Recycling geregelt ist. Jeder Hersteller muss Batterien, Knopfzellen und Akkus zurücknehmen und ordnungsgemäß entsorgen. Auch der Versandhandel ist künftig zur Rücknahme verpflichtet.
Trotz Scheitern des Umweltgesetzbuchs: Auch beim Umweltrecht hat sich in Deutschland einiges geändert. Neben dem Gesetz zur Neuregelung des Naturschutzes und der Landschaftspflege (16/12274 [1]) wurde im Juni nach europäischen Vorgaben auch das Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts (16/12275 [2]) verabschiedet. Zu dem am 1. März 2010 in Kraft tretenden Paket zählt auch das Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (16/12276 [3]). Verschiedene Regelungen in den Bundesländern im Umweltrecht wurden durch ein sogenanntes Rechtsbereinigungsgesetze (16/12277 [4]) vereinheitlicht.
Seit dem 1. Januar 2010 gelten in Häfen im Hoheitsgebiet der EU auch strengere Standards für Schwefel in Schweröl: Schiffe, die auf Hoher See Schweröle verwenden, müssen technisch umgerüstet sein, um in den Häfen Europas anderen Kraftstoff verwenden zu können.
Die zugrunde liegende Richtlinie 1999/32/EG (Art. 4b, geänderte Fassung) dient zur Verbesserung der Luftqualität.
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