Datteln: Bebauungsplan endgültig unwirksam
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, keine Revision zur Aufhebung des Bebauungsplans für das Eon-Kohlekraftwerk Datteln zuzulassen. Es erscheint zunehmend unwahrscheinlicher, dass das Kraftwerk je ans Netz gehen wird
Aus Berlin HANNO BÖCK
Der größte europäische Energiekonzern Eon ist weiterhin optimistisch, das größte im Bau befindliche Kohlekraftwerk ans Netz zu bringen. "Wir werden in unseren Bemühungen, die planungsrechtlichen Grundlagen herzustellen, nicht nachlassen", so Andreas Brandtner, Sprecher der Eon Kraftwerke GmbH. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Revision der Stadt Datteln und der Eon Kraftwerke GmbH zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 3. September 2009 ist damit rechtskräftig.
Im vergangenen Jahr hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk Dattel in Nordrhein-Westfalen ungültig sei. Eon und die Gemeinde Datteln wollten gegen das Urteil in Revision gehen, dies wurde vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Daraufhin hatte Eon sowie Datteln vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Doch diese wurde am heutigen Dienstag abgelehnt.

Die umstrittene Kohlekraftwerks-Baustelle von Eon in Datteln.
"Der Bebauungsplan ist nun endgültig vom Tisch, es sind keine weiteren Rechtsmittel möglich", erläutert Rechtsanwalt Philipp Heinz, der die Kläger vertritt, das Urteil, "nun muss die Bezirksregierung einen vollständigen Baustopp verhängen."
Nach dem Urteil im September 2009 wurde zunächst ein teilweiser, später ein fast vollständiger Baustopp verhängt. Zwischenzeitlich hatte die Bezirksregierung jedoch im Rahmen eines Sofortvollzuges einen Großteil der Bauarbeiten wieder zugelassen. Die Bezirksregierung hatte jedoch mehrfach erklärt, im Falle eines klaren endgültigen Urteils einen vollständigen Baustopp zu verhängen. Von der Bezirksregierung konnten wir bislang keine Stellungnahme erhalten.
Um das Kraftwerk noch zu realisieren, müsste nun ein komplett neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Ein solches Verfahren würde nach übereinstimmender Aussage von Klägern und Beklagten über mindestens ein Jahr, eher deutlich länger, hinziehen. In der morgigen Ratssitzung der Stadt Datteln soll hierzu der Weg geebnet werden.
"Nach wie vor halten wir die Probleme für lösbar und das Kraftwerk für genehmigungsfähig", erklärt Eon-Sprecher Brandt. Sollte ein Verfahren für einen neuen Bebauungsplan eingeleitet werden, geht Eon davon aus, die Bauarbeiten fortsetzen zu können. "Einen zweijährigen Baustopp kann ich mir kaum vorstellen." Neben dem Kraftwerk in Datteln plant Eon an drei weiteren Standorten in Deutschland neue Kohlekraftwerke (Wilhelmshaven, Staudinger/Großkrotzenburg, Stade). Bürgerinitiativen hoffen, an den anderen Standorten mit ähnlichen Gerichtsverfahren die Eon-Pläne zu stoppen.

Die Bauarbeiten müssen nun ruhen.
Die schwarz-gelbe Landesregierung Nordrhein-Westfalen hatte hierzu im vergangenen Dezember den Weg geebnet und die Klimaschutzparagraphen aus dem Landesentwicklungsgesetz gestrichen – ausgerechnet während dem Klimagipfel in Kopenhagen. Kritiker sprachen von einem "Lex Eon".
Interview mit Rechtsanwalt Philipp Heinz
Rechtsanwalt Philipp Heinz vertritt einen Landwirt, der gegen den Bau des Kohlekraftwerks Datteln in Nordrhein-Westfalen klagt. Datteln ist der größte im Bau befindliche Kohlekraftwerksblock in Deutschland. Nach der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes sinken die Chancen, dass es je ans Netz geht.
wir-klimaretter.de: Herr Heinz, sie vertreten die Kläger gegen das Kohlekraftwerk Datteln in Nordrhein-Westfalen. Worum geht es dabei?
Phillip Heinz: Im vergangenen Jahr hat das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan des Kraftwerks für ungültig erklärt. Damit wurde dem Kraftwerk die Genehmigungsgrundlage entzogen und ein Teil der Bauarbeiten wurde eingestellt.
Heute hat nun das Bundesverwaltungsgericht die von Eon und der Stadt Datteln beantragte Revision abgewiesen. Was bedeutet dies?
Eon und die Stadtverwaltung Datteln hatten versucht, die Zulassung der Revision gegen das Urteil zu erkämpfen. Dies hatte das Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt dies. Damit ist das Urteil endgültig rechtskräftig und der Bebauungsplan praktisch nicht mehr existent.
Was bedeutet das für die Kraftwerksbaustelle?
Die Bezirksregierung muss nun einen endgültigen Baustopp verhängen. In den vergangenen Monaten hat die Bezirksregierung an Teilen der Baustelle die Bauarbeiten wieder aufnehmen lassen. Jedoch wurde mehrfach schriftlich und mündlich erklärt, dass im Falle einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung ein vollständiger Baustopp verhängt würde. Die Bezirksregierung ist also jetzt in Zugzwang. Sollte die Bezirksregierung dem nicht nachkommen, werden wir weiter Rechtsmittel prüfen.
Ist damit das Kraftwerk endgültig vom Tisch?
Es besteht nun theoretisch die Möglichkeit, einen komplett neuen Bebauungsplan aufzusetzen. Hieran anschließen müssten sich vermutlich gravierende Änderungen an den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen. Das Verfahren, nachträglich einen Bebauungsplan für ein schon halb fertiges Kraftwerk aufzustellen, ist juristisch sehr problematisch und fehlerträchtig. Die Landesregierung hatte hierfür im Dezember versucht, eine der vielen Hürden mit der Streichung eines Klimaschutzparagraphen zu nehmen. Morgen wird es im Stadtrat von Datteln zum Beginn eines neuen Bebauungsplanverfahrens eine Entscheidung geben.
Allerdings dauert ein solches Verfahren mindestens ein, eher zwei Jahre. Sämtliche Gutachten müssten neu eingeholt werden. Insgesamt kann man sagen, dass mit der heutigen Entscheidung die Warscheinlichkeit deutlich gesunken ist, dass das Kraftwerk Datteln jemals ans Netz geht.
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