Netzentgelte werden steigen
Nur wenige Tage nach Bekanntgabe der - im nächsten Jahr nur leicht steigenden - EEG-Umlage, haben zahlreiche Netzbetreiber eine kräftige Erhöhung der Netzentgelte angekündigt, die die Strom- und Gaslieferanten für die Durchleitung bezahlen müssen. Da die Kosten in aller Regel an die Endkunden weitergegeben werden, dürfte auf die Verbraucher zum 1. Januar 2012 eine kräftige Preissteigerung zukommen. EnBW beispielsweise kündigte eine Erhöhung um zwölf Prozent an, Eon um sieben bis 13 Prozent. In welcher Höhe die Kosten weitergegeben werden, steht noch nicht fest. Verbraucherschützer schätzen, dass ein Drei-Personen-Haushalt wegen der gestiegenen Netzentgelte im nächsten Jahr rund 40 Euro mehr für Strom zahlen muss.

Netznutzungsentgelte werden von den Netzbetreibern für den Transport und die Verteilung der Energie erhoben. Sie machen etwa ein Viertel des Strompreises aus. (Foto: EU)
Hintergrund des Preissteigerung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni. Der BGH hatte 125 Netzbetreibern recht gegeben, die gegen eine Vorschrift geklagt hatten, wonach sie die Netzentgelte jährlich um 1,25 Prozent senken sollten. Bislang hat es die Bundesregierung versäumt, auf das Urteil zu reagieren. Die Netzbetreiber können nun entgangene Einkünfte wieder unvermindert auf die Preise aufschlagen.
Holger Krawinkel vom Bundesverband der Verbraucherzentralen sprach angesichts der durch das BGH-Urteil entstandenen Regulierungslücke von einem "unglaublichen Vorgang". Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums wies dies als "absurd" zurück. Die jüngste Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes sei bereits beschlossen worden, bevor das Urteil ergangen sei. Das Ministerium rechne mit niedrigeren Mehrkosten. Bärbel Höhn (Grüne) sagte gegenüber der Rheinischen Post: "Das ist ein ärgerlicher Vorgang, weil die Bundesregierung nicht frühzeitig durch eine Gesetzesänderung die Absenkung der Netzentgelte wasserdicht gemacht hat."
Nach Angaben der Bundesnetzagentur wird jetzt mit Blick auf die nächste Regulierungsperiode, die von 2014 bis 2018 laufen wird, geprüft, wie eine Anreizregulierung zur Kostendeckelung künftig rechtssicher gestaltet werden kann.
klimaretter.info/vk
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