Greenpeace klagt gegen AKW-Laufzeiten
Noch mehr Arbeit für Karlsruhe: Nach SPD, Grünen und einigen Bundesländern möchte nun auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um längere Laufzeiten für die deutschen Atomkraftwerke zu verhindern. Die Terrorgefahr sei zu groß, die Endlagerfrage ungelöst, außerdem beschneide der neue Paragraf 7d die Klagemöglichkeiten der Bürger.Aus Berlin Felix Werdermann
Argumente und Proteste blieben wirkungslos, jetzt bleibt Umweltschützern nur noch der Rechtsweg, um längere Laufzeiten für die deutschen Atomkraftwerke zu verhindern. Greenpeace hat am heutigen Donnerstag zusammen mit Anwohnern aus unmittelbarer Umgebung von Atomkraftwerken gegen die Atomgesetzänderungen der schwarz-gelben Koalition Verfassungsbeschwerde eingereicht. Dadurch würden die Schutzpflichten des Staates verletzt sowie die Grundrechte der Bürger auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Das Atomkraftwerk Philipsburg darf auch länger laufen - wenn Greenpeace keinen Erfolg mit der Verfassungsklage hat.(Foto: Lothar Neumann/Wikipedia)
Die 73-seitige Anklageschrift wurde per Kurier an das Bundesverfassungsgericht versandt. Auf die Karlsruher Richter wartet aber noch mehr Arbeit: Klagen wollen auch SPD, Linkspartei und Grüne sowie die rot-grün regierten Bundesländer Rheinland-Pfalz, Bremen, Brandenburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen. Sie bemängeln, dass das Atomgesetz ohne Zustimmung des Bundesrats geändert wurde. Dort hat Schwarz-Gelb mit der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen seine Mehrheit verloren.
Greenpeace stützt die Klage auf inhaltliche Punkte: Die Reaktoren seien nicht gegen Terrorangriffe geschützt, bis heute fehle eine Lösung für das Atommüllproblem und durch den neuen Paragrafen 7d im Atomgesetz werde die Klagemöglichkeit von Bürgern eingeschränkt. Konkret befürchtet Greenpeace, dass damit die eigenen, bereits anhängigen Klagen gegen den Weiterbetrieb der ältesten Reaktoren ins Leere laufen könnten.
Atomkraftwerk - ein "attraktives Ziel für Terroristen"
Dass kein deutscher Reaktor dem gezielten Absturz eines großen Passagierflugzeugs mit Sicherheit standhalten würde, zeigt eine geheime Studie der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) aus dem Jahr 2002, deren Ergebnisse klimaretter.info vorliegen. Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace, warnt daher, dass ein Atomkraftwerk "ein attraktives Ziel für Terroristen sein kann, denen es um möglichst große Schäden geht".

Atomkraftwerk Biblis: Der Block A gehört zu den ältesten Reaktoren Deutschlands. (Foto: Greenpeace)
Der ehemalige Lufthansa-Pilot Jörn Burger wohnt in 40 Kilometer Entfernung vom Kraftwerk Biblis und klagt nun gegen die Laufzeitverlängerungen. Die Terrorgefahr habe er "ganz deutlich vor Augen, weil ich genau wüsste, wie das geht". In seiner Zeit als Pilot hätte er nach eigenen Angaben mit dem Flugzeug selbst ein vernebeltes Atomkraftwerk treffen können. Die Vernebelung ist derzeit die einzige Maßnahme zum Schutz gegen Flugzeugangriffe, die seit dem 11. September 2001 zusätzlich ergriffen wurde.
Ungelöste Endlagerfrage sei "nicht mehr hinzunehmen"
Zur Frage der Endlagerung von Atommüll ist aus Sicht von Greenpeace keine Lösung in Sicht. Die Asse sei das weltweit größte Forschungsprojekt gewesen, aber "die Annahmen waren viel zu optimistisch", sagt Experte Smital. Gorleben sei nicht aus geologischen, sondern aus politischen Gründen ausgewählt worden und eigne sich ebenfalls nicht.
Greenpeace-Anwalt Ulrich Wollenteit sagt, die ungelöste Atommüllfrage sei "verfassungsrechtlich nicht mehr hinzunehmen". Immer mehr Atommüll werde dezentral, direkt neben den Atomkraftwerken gelagert, das erhöhe auch das Risiko für die Anwohner.
Klagemöglichkeiten werden beschnitten
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich jedoch nicht nur gegen die längeren Laufzeiten für Atomkraftwerke, sondern auch gegen den Paragrafen 7d, der mit der 12. Atomgesetznovelle eingeführt wurde. Bislang muss die Allgemeinheit nur das sogenannte Restrisiko tragen, darunter fallen alle Gefahren, die praktisch ausgeschlossen werden können, zum Beispiel ein Meteoriten-Einschlag. Gegen alles andere müssen die AKW-Betreiber "bestmögliche Vorsorge" leisten. Mit dem neuen Paragrafen werde aber "ein neuer Vorsorgemaßstab eingeführt", sagt Greenpeace-Anwalt Wollenteit. Dieser sei nicht "drittschützend". Das bedeute, dass Bürger nicht dagegen klagen können, wenn sie der Ansicht sind, die Vorsorgemaßnahmen reichten nicht aus. Auf dieses Problem hatte bereits die Deutsche Umwelthilfe hingewiesen.
Greenpeace könnte von dem neuen Paragrafen direkt betroffen sein. Zusammen mit Anwohnern klagt die Umweltorganisation gegen den Weiterbetrieb von sechs der ältesten Atomreaktoren. Aus Sicht von Atomexperte Smital geht es darum, mit dem Paragrafen 7d "die Greenpeace-Klagen zu torpedieren".
Für die Verfassungsbeschwerde rechnet sich Anwalt Wollenteit allerdings "gute Chancen" aus. Er schätzt, dass es zu einer "schnellen Entscheidung" kommen wird, "vielleicht noch in diesem Jahr". Eine einstweilige Verfügung, die den Betrieb der ältesten Anlagen vorläufig stoppen würde, hätte seiner Ansicht nach nur geringe Chancen auf Erfolg.
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