Studie: Reaktoren terrorgefährdet
Soll die Terrorgefahr um 10, 15 oder 20 Jahre verlängert werden? Laut einer Untersuchung der Umweltschutzorganisation Greenpeace sind die deutschen Atomkraftwerke nicht ausreichend gegen mögliche Anschläge aus der Luft geschützt. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtet, die "Erfolgswahrscheinlichkeiten einer Terrorgruppe" würden in dem Papier als beunruhigend hoch eingeschätzt.
Eine Gefahr für Atomreaktoren? Der Airbus A380.
In der Studie, die von der Physikerin Oda Becker erstellt wurde, heißt es: "Die Barrieren eines integrierten Sicherheits- und Schutzkonzepts sind sowohl einzeln als auch in ihrer Gesamtwirkung gering." Konkret genügten weder die Sicherheitschecks an den Flughäfen noch der Schutz der Kraftwerke selbst.
Abfangjäger und Nebelanlagen wirkungslos
Abfangjäger der Bundeswehr dürfen entführte Passagierflugzeuge nicht abschießen, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Sie seien aber im Notfall auch zu spät vor Ort, heißt es in dem Greenpeace-Gutachten. Auch die Nebelwerfer, die einen Atommeiler verhüllen sollen, böten keinen ausreichenden Schutz.
Die Terrorgefahr von Atomkraftwerken ist bereits seit längerer Zeit bekannt. Greenpeace hatte bereits mehrfach darauf hingewiesen. Außerdem klagen an mehreren AKW-Standorten Anwohner gegen den Weiterbetrieb der Reaktoren – weil sie befürchten, bei einem Flugzeugabsturz nicht zu überleben.
Unionsfraktion übt Druck auf Merkel aus
Ungeachtet dessen fordern Unionspolitiker deutlich längere Laufzeiten für die Atomkraftwerke. Am morgigen Sonntag will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Kanzleramt darüber beraten. Schon heute meldete sich der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), in der Neuen Osnabrücker Zeitung zu Wort: "Die Unionsfraktion hat die eindeutige Erwartung, dass die Kanzlerin die von ihr als energiepolitisch richtig angekündigte Laufzeitverlängerung von 10 bis 15 Jahren beim Atomgipfel durchsetzt."
Uhl geht davon aus, dass ein deutlich längerer Weiterbetrieb auch ohne Zustimmung des Bundesrats möglich sei. In der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts gebe es keine Anzeichen dafür, "eine Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke bedürfe ab einer gewissen Zahl von Jahren der Zustimmung des Bundesrats". In der Länderkammer hat die schwarz-gelbe Koalition nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen ihre Mehrheit verloren.
klimaretter.info/fw
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