Stromnetz: Volksentscheid zulässig
Seit Jahren brodelt es in Hamburg: Rekommunalisierung der Stadtstromnetze oder doch nicht? Das Hamburger Verfassungsgericht hat nun die Klage gegen den geplanten Volksentscheid zur Frage abgelehnt, wie das Hamburger Abendblatt berichtet. Geklagt hatte die CDU-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft: Mit dem Volksentscheid würde in unzulässiger Art und Weise in den Hamburger Haushalt eingegriffen. Nun wurde die im vergangenen Dezember eingereichte Klage wegen verfehlter Fristeinhaltung gar nicht erst bearbeitet. Damit wird der Volksentscheid zusammen mit der Bundestagswahl im September stattfinden.

Volksentscheid in der Hansestadt: Zeitgleich mit der Bundestagswahl werden die Hamburger über den Rückkauf ihres Stromnetzes abstimmen. (Foto: Schulze von Glaßer)
"Wir freuen uns über das grüne Licht für den Volksentscheid", hieß es beim Initiator, dem Bündnis "Unser Hamburg – Unser Netz". "Die Hamburger Bürgerinnen und Bürger sind nun aufgefordert, über diese zentrale Weichenstellung der Energiepolitik zu entscheiden", erklärten Manfred Braasch vom BUND Hamburg, Theo Christiansen vom Kirchenkreis Hamburg-Ost und Günter Hörmann von der Hamburger Verbraucherzentrale. "Kommunale Netze sind gut für die Energiewende, und die Gewinne aus dem Netzbetrieb verbleiben zudem in Hamburg“, betonten die Bündnispartner.
Bereits im Sommer 2011 fand das einem Volksentscheid vorausgehende Volksbegehren zum Rückkauf der Stromnetze in der Hansestadt statt. Damals gelang es dem Bündnis innerhalb von drei Wochen, nahezu die doppelte Anzahl der nötigen Unterschriften zu sammeln.
klimaretter.info/scz
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