Kohlekraftwerk Lünen teilweise rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am Donnerstag einer Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Bau des Kohlekraftwerks Lünen stattgegeben. Damit hob das Gericht den Vorbescheid zur 6. Teilgenehmigung für das im Bau befindliche Kraftwerk auf. Die naturschutzfachliche Argumentation der vom Stadtwerkekonsortium Trianel beauftragten Gutachter sei für das Gericht nicht nachvollziehbar gewesen, so das OVG Münster. Demnach "seien die Bedenken des BUND gegen die Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Verträglichkeit des Kraftwerks begründet". Dies bedeute aber nicht das endgültige Aus für das Kraftwerk, so der Vorsitzende Richter. Der Senat schließe nicht aus, dass nach Erstellung einer verbesserten FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ein neuer Vorbescheid erteilt werden könne.

Das Kohlekraftwerk Lünen soll 2013 mit einer elektrischen Nettoleistung von 750 Megawatt in Betrieb gehen (Foto: Thorsten Bachner, Wikipedia)
Das Flora-Fauna-Habitat der Cappenberger Wälder gilt dem Gericht als durch die Emission von Schwelfeldioxid "vorbelastet". Aus diesem Grund dürften (zusätzliche Schadstoffeinträge) nur dann zugelassen werden, wenn eine vom Vorhabenträger vorzulegende FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ergebe, dass diese Zusatzbelastung eine Grenzbelastung nicht überschreite. Daran fehle es hier.
Enstprechend der FFH-Richtlinie sei demzufolge zu prüfen, ob das Projekt "in Zusammenwirkung mit den Auswirkungen paralleler anderer Pläne oder Projekte zu Beeinträchtigungen führen könnte" Hier nennt das Gericht die geplanten Kraftwerke Datteln (Eon) und Herne (Evonik). Die Immissionen durch diese Kraftwerke seien ebenso "in den Blick zu nehmen". Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung könne nur unter Einbezug aller Projekte vom Gericht anerkannt werden.
Der BUND wertet das Urteil als wichtige Erfolg: "Wir haben Rechtsgesschichte geschrieben. Bei uns ist viel Freude, viel Befriedigung im Spiel" sagte Sprecher Dirk Jansen vom BUND Nordrhein-Westfalen der Münsterschen Zeitung am Freitag.
Das Trianel-Konsortium zeigte sich optimistisch, dass der Bau auch in Zukunft vorangehen kann. Trotz des als rechtswidrig befunden immisionsschutzrechtlichen Vorbescheids "haben wir nun die nötige Rechtssicherheit, um den Kraftwerksbau fortzusetzen", sagte Manfred Ungethüm, Geschäftsführer des Kraftwerkes. Christoph Riese, Rechtsbeistand von TKL (Trianel Kohlekraftwerk Lünen), ergänzte: "Es ist aus unser Sicht deutlich geworden, dass alle kritischen Aspekte heilbar sind."
klimaretter.info/tony
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