EuGH stärkt Umweltverbände
Luxemburger Richter: Verbandsklagerecht gilt auch bei Großkraftwerken. Der BUND hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eine Klage gegen das Steinkohlekraftwerk Lünen eingereicht - und nun vom Europäischen Gerichtshof deren Zulässigkeit bestätigt bekommen.
Von Martin Reeh
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am heutigen Donnerstag ein Urteil gefällt, das die Klagerechte von Umweltverbänden erheblich erweitert und die Durchsetzung von Großprojekten in Zukunft erschweren dürfte. Hintergrund ist die Klage des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Bau des Steinkohlekraftwerks Lünen durch das Stadtwerkekonsortium Trianel wegen der Gefährdung mehrerer Naturschutzgebiete.

Baustelle des Trianel-Kohlekraftwerks in Lünen. (Foto: Thorsten Bachner/wikipedia)
Bislang konnten Umweltverbände im Rahmen der sogenannten Verbandsklage gegen Autobahnen oder Hochspannungstrassen klagen, nicht jedoch gegen Kraftwerke. Das Oberverwaltungsgericht Münster, bei dem der BUND gleichwohl eine Klage eingereicht hatte, legte die Frage der Klageberechtigung dem Europäischen Gerichtshof vor. Dieser entschied nun im Sinne der Kläger. Der BUND erwartet zwar jetzt von der Bundesregierung, das deutsche Recht an die europarechtlichen Vorgaben anzupassen. Unabhängig davon ist das EuGH-Urteil aber bereits jetzt bindend, da europäisches Recht dem deutschen übergeordnet ist.
Bei Trianel gab man sich trotz des Urteils heute optimistisch: "Nach der Entscheidung kann das Verfahren nun zügig fortgeführt werden", sagte Geschäftsführer Manfred Ungethüm. "Entscheidend für uns ist, dass die EuGH-Richter für Rechtssicherheit gesorgt haben." Da das Urteil zu erwarten gewesen sei, habe man die vergangenen zwei Jahre genutzt, um eine vollumfängliche Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsuntersuchung vorzunehmen. Zudem "verpflichten wir uns, Emissionen unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte zu garantieren".

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. (Foto: Cornischong/lb.wikipedia)
Das Verfahren vor dem EuGH war seit März 2009 anhängig. Das 1,4 Milliarden teure 750-Megawatt-Kraftwerk in Lünen soll 2012 ans Netz gehen. Den Spatenstich 2008 hatte die damalige nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerien Christa Thoben (CDU) vorgenommen. Die neue rot-grüne Landesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag nur sehr lapidar zu Kohlekraftwerksplänen geäußert: "Die Landesregierung selbst baut keine neuen Kraftwerke und reißt auch keine begonnenen Projekte ab." Hintergrund der Kompromissformel ist der Streit zwischen kohlefreundlicher SPD und kohleskeptischen Grünen.
Dem Kohlekraftwerk Lünen droht nun dasselbe Schicksal wie dem Kohlekraftwerk Datteln. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im September 2009 der Klage eines Landwirts gegen den Bebauungsplan für das geplante Eon-Kraftwerk stattgegeben. Die Bezirksregierung Münster erließ einen Teilbaustopp gegen den Kraftwerksbau, der vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Der BUND hat eine weitere Klage gegen die eigentliche Kraftwerksgenehmigung eingereicht. Damit hat das EuGH-Urteil Auswirkungen auch auf Datteln. Eon will derzeit mit einem weiteren Gutachten eine neue Genehmigung für dort geplante Kraftwerk erreichen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund verlangt dessen Fertigstellung.
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