Eon verkauft Restlaufzeit an RWE
Kampfansage der Giganten: Um sein Atomkraftwerk Biblis A am Netz zu halten, kauft der zweitgrößte deutsche Stromkonzern für einen dreistelligen Millionenbetrag vom größten Stromkonzern Europas Reststrommengen aus dem stillgelegten AKW Stade. Die Kaufentscheidung geben beide wenige Minuten nach der ersten Hochrechnung zur Wahl in Nordrhein-Westfalen bekannt. Ein Zufall?
Von NICK REIMER
RWE scheint sich seiner Sache sicher zu sein: Die Düsseldorfer haben dem Vernehmen nach einen dreistelligen Millionenbetrag an den Konkurrenten Eon gezahlt, um rund 4,8 Terawattstunden Restlaufzeit aus dem 2003 stillgelegten Atomkraftwerk Stade zu übernehmen. "Damit stellt das Unternehmen sicher, dass vor dem Vorliegen des Energiekonzeptes und einer im Koalitionsvertrag angelegten Rücknahme der Laufzeitverkürzung keine Fakten geschaffen werden", erklärte RWE via Pressemeldung, die kurz nach Bekanntwerden der ersten Hochrechnung zur NRW-Wahl veröffentlicht wurde.

Kaum gab es im NRW-Wahlstudio die ersten Kommentare zum Ergebnis, machten RWE und Eon den Laufzeit-Deal perfekt. (Foto: Chris Weimann)
Eon hat noch von dem 2003 vorzeitig stillgelegten Atomkraftwerk in Stade Laufzeitgutschriften, die nach Atomgesetz auf ein anderes AKW übertragen werden können. Die im Atomkonsens definierte Reststrommenge von Biblis A wird in den nächsten Wochen ausgeschöpft werden. Der Verkauf des Stromkontingents erfolgte in Übereinstimmung mit der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH, die neben Eon Gesellschafter in Stade war, teilte Eon mit. In der Eon-Pressemeldung heißt es: "Das veräußerte Stromkontingent ist ausreichend, um ein Kernkraftwerk der 1.200 MW-Leistungsklasse etwa 6 Monate zu betreiben. In Erwartung einer langfristig tragfähigen Lösung für den Weiterbetrieb der deutschen Kernkraftwerke konnte damit ein wichtiger Beitrag geleistet werden, um das vorzeitige Abschalten einzelner Anlagen zu verhindern und das bestehende Strommengenkontingent von Stade wirtschaftlich und klimafreundlich zu nutzen."
Ob die Strommenge aus Stade allerdings wirklich nach Biblis übertragen werden können, ist in Expertenkreisen umstritten: Nach einem schweren Unfall im Dezember 1987 hatten Gutachter den Reaktor A in Biblis unter die Lupe genommen. Als Folge erließ die hessische Finanzaufsicht - damals unter Leitung des heutigen hessischen Finanzministers Karlheinz Weimar (CDU) - im März 1991 insgesamt 49 Auflagen zur Sicherheitsnachrüstung des Reaktors. Unter anderem war der Bau einer unabhängigen Notstandswarte aufgelistet, von der aus der Reaktor auch bei Havarie noch sicher heruntergefahren werden können sollte.
Als SPD und Grüne im Jahr 2000 den Atomausstieg verhandelten, waren die Auflagen immer noch nicht umgesetzt. Im Zuge der Verhandlungen einigten sich Atomaufsicht und RWE auf ein abgespecktes Nachrüstungsprogramm; die Notstandswarte war nicht mehr dabei. "Das war eine Frage der Verhältnismäßigkeit und hing mit der kurzen Restlaufzeit zusammen", so der damalige Leiter der Bundesatomaufsicht, Wolfgang Renneberg. In einem Anhang zum Atomkonsens erklärte das Bundesumweltministerium seinerzeit, dass der Verzicht auf einen Teil der Auflagen an die Bedingung geknüpft sei, nach Biblis keine Laufzeiten zu übertragen. Wenn dies nun doch passiere, sei eine "Neubewertung" bezüglich der Sicherheit vorzunehmen, meint Renneberg.

Sollen nach Konzernwillen laufen, laufen, laufen: Die Stromerzeugungs-Maschinen in den AKWs - hier im Eon-Reaktor Isar. (Foto: Eon)
Dass im Fall längerer Laufzeiten deutliche Nachrüstungen notwendig sind, scheint auch Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) so zu sehen. Er hat ausrechnen lassen, wie teuer moderne Sicherheitsstandards wären. Je nach Dauer der Verlängerung müssten RWE, Eon, Vattenfall und EnBW demnach bis zu 50 Milliarden Euro investieren. Für RWE dürfte die Überweisung eines dreistelligen Millionenbetrags also kaum ausreichen, um Biblis länger am Netz zu halten.
Und dann ist ja auch noch die Frage nach dem Bundesrat: Seit dem Ergebnis der Wahl zum Düsseldorfer Landtag, hat schwarz-gelb seine Mehrheit in der Länderkammer verloren. Viele Experten sind der Auffassung, dass der Ausststieg aus dem Atomausstieg im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Die Anti-Atom-Bewegung hatte deshalb die Wahl in NRW auch zur Abstimmung über die schwarz-gelbe Atompolitik stilisiert.
Eventuell zu unrecht: Das Atomausstiegsgesetz 2000 jedenfalls war nicht zustimmungpflichtig. Zwar heißt es nun: Würden die laufzeiten verlängert, müssten die Länder länger Aufsichtspflicht üben - was Kosten mit sich bringt und deshalb sehr wohl zustimmungspflichtig ist. Was aber, wenn der Bund den Ländern die Kosten erstattet?
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