Bürgerenergie auf Schrumpfkurs
Die Verhandler für die große Koalition wollen die Ausschreibungsregeln für Bürgerenergiegenossenschaften verbessern und dafür das verkorkste Erneuerbare-Energien-Gesetz abermals ändern. Die Probleme der Branche reichen aber tiefer.
Aus Berlin Verena Kern
Eigentlich ist die deutsche Energiewende eine Bürgerenergiewende. Fast jede dritte Ökostrom-Anlage hierzulande ist in Bürgerhand, zeigt eine aktuelle Analyse der Eigentümerstruktur. Rechnet man auch die Landwirte dazu, ergibt sich sogar ein Anteil von 42 Prozent (siehe Abbildung). "Bürgerinnen und Bürger spielen als Energieproduzenten eine Schlüsselrolle", sagt Philipp Vohrer von der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE). "Sie sind weiterhin die mit Abstand wichtigsten Investoren für die regenerative Stromerzeugung."


Das entscheidende Wort dabei ist "weiterhin". Denn in den letzten Jahren hat sich einiges verschoben – und zwar deutlich zuungunsten der Bürgerenergie. Deren Anteil hat sich verringert, während größere und große Energieanbieter sowie Projektierer, Fonds und Banken zugelegt haben.
Das zeigt ein Vergleich der aktuellen Zahlen zur Eigentümerstruktur (Stand Dezember 2017) mit der vorherigen Erhebung für das Jahr 2012. Bei den Windkraftanlagen an Land etwa fiel der Anteil der Privatpersonen und Landwirte um neun Prozentpunkte. Die Energieversorger wuchsen hingegen von damals erst 3,6 Prozent auf gut 14 Prozent.
Dass die hohe Zeit der Bürgerenergie vorbei ist, lässt sich auch an der Zahl der neuen Bürgerenergiegenossenschaften ablesen. In den Jahren von 2010 bis 2013 wurden jeweils mehr als 100 Genossenschaften gegründet. Mittlerweile liegt die Zahl der Neugründungen nur noch im niedrigen zweistelligen Bereich. 2016 waren es 19, letztes Jahr 24.
In dieser Situation interessiert die Energiegenossenschaftler natürlich besonders, wie die neue große Koalition mit den Ausnahmeregeln umgehen will, die derzeit noch für die Bürgerenergie bei der Ausschreibung von Erneuerbaren-Kapazitäten gelten. Diese Ausnahmeregeln wurden mit dem EEG 2017 eingeführt und sollten eigentlich dafür sorgen, dass Bürgerenergie auch bei dem neuen Ausschreibungssystem zum Zuge kommt, mit dem die Ökostrom-Branche in den Markt integriert werden soll.
Laut den Ausnahmeregeln im neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz müssen Bürgerenergie-Bewerber unter anderem keine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vorlegen und haben zwei Jahre länger Zeit für die Realisierung des Projekts Zeit, im Endeffekt damit bis zu viereinhalb Jahre.
Die gut gemeinten Ausnahmen funktionierten aber nicht. Von Anfang an war die Ausnahme die Regel – aber nicht im Sinne des Erfinders. Große Projektierer gründeten einfach pro forma eine "Bürgerenergiegesellschaft", die der Definition des EEG 2017 entsprach – und bekamen bei den Ausschreibungsrunden im vergangenen Jahr zu 90 beziehungsweise 95 Prozent den Zuschlag, weil sie mit konkurrenzlos niedrigen Erzeugungskosten kalkulierten. "Echte" Bürgerprojekte gingen indes leer aus.
"Bürgerbeteiligung und Ausschreibungen schließen sich aus"
Die Sieger waren "Pseudo-Bürgerenergiegesellschaften", schimpft ein Genossenschaftler beim "Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende", den die Branche am gestrigen Donnerstag in Berlin veranstaltete. "Das EEG 2017 war eine Einladung für Spekulanten."
Bei Union und SPD sind die Klagen der Bürgerenergie-Vertreter scheinbar angekommen. Schon im letzten Sommer – also nur ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des neuen EEG – änderte die Koalition kurzfristig die Konditionen der Ausschreibungen für Windkraft an Land ("onshore"). Bei den ersten beiden Ausschreibungen 2018 müssen nun auch Bürgerenergiegesellschaften eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vorlegen, wenn sie sich an der Ausschreibung beteiligen.
Auch in der Vor-Version des Koalitionsvertragsentwurfs zum Bereich Energie, die klimaretter.info vorliegt, wird das Thema aufgegriffen. "Die bisherige Regelung zu den Bürgerenergiegesellschaften hat sich nicht bewährt", heißt es lapidar." Und weiter: "Wir werden sie durch zielführende Konzepte ersetzen, die auch künftig die Akteursvielfalt sichern."
Mit dieser Formulierung im vorläufigen Koalitionspapier könne man "zufrieden" sein, meint Hermann Albers, Chef des Bundesverbands Windenergie (BWE), in Berlin. Sprich: Es geht schon mal in die richtige Richtung. Allerdings sieht Albers ein grundsätzliches Problem. "Bürgerbeteiligung und konsequente Ausschreibungen schließen sich im Kern aus", sagt er. "Hier arbeiten zwei Systeme gegeneinander."
Gebote von null Cent, wie sie bei der ersten Ausschreibung für Offshore-Windkraft im April 2017 mit Erfolg eingereicht wurden, rechnen sich laut Albers nur, wenn sich die Firmen ihre Gewinne bei den Kunden holen können. "Bürgerenergie darf nicht mehr nur Erzeuger sein", schlussfolgert er. "Die Genossenschaften müssen auch Versorger werden."
Auch Projektierer sehen die Niedrig-Gebote kritisch. "Man darf nicht vergessen, dass wir derzeit in einer historischen Niedrigzinsphase sind", sagt Marie-Louise Pörtner von Baywa RE Wind. Niemand wisse, wie lange das noch so bleibe. Das werde im Moment zu wenig berücksichtigt. "Alle blenden aus, was in einigen Jahren ist."
Oliver Krischer von den Grünen fürchtet ebenfalls, dass die neue große Koalition nicht weit genug springt. "Es gibt die große Gefahr, dass der Ausbau der Erneuerbaren über den Netzausbau ausgebremst wird." Bei den "Jamaika"-Sondierungen habe man den Ökostrom-Ausbau an den Klimazielen orientieren wollen. Das fehle nun.


Ohnehin, meint Krischer, stelle sich die Frage, wie viel man auf das geben könne, was Union und SPD derzeit aushandeln. "Bei der großen Koalition gibt es oft Vereinbarungen, die der eine so und der andere so interpretiert." Man müsse mehr Druck machen, appelliert Krischer. Dann könne in dieser Wahlperiode womöglich auch eine CO2-orientierte Besteuerung über alle Sektoren hinweg kommen.






















